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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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haben. Es heißt im Berichte: „Aus den in dem jenseitigen De putationsberichte aufgestellten Gründen stimmt die Deputation aber auch zu 6. für den Beitritt zum Beschlüsse der zweiten Kammer, insoweit solcher auf mehre unberücksichtigt zu lassende Wünsche der Dresdner Petition Bezug hat." Ich frage die Kammer: ob sie hierin unserer Deputation beistimmt? — Einhellig Ja.— Präsident v. Gersdorf: Zu Punkte, hatso eben der Herr Vicepräsident ein Amendement eingereicht, welches dahin geht, daß eingeschaltet werde: „ihre oder der Ihrigen Be dürftigkeit vdrausgesetzt." Vicepräsident v. Cürlowitz: Es hat also mein Antrag die Absicht, den Vorschlag der Deputation in Etwas zu be schränken. Mag man nämlich immerhin für diesen Vorschlag Gründe der Billigkeit anführen, so kann man doch andererseits nicht verkennen, daß er geeignet ist, eine Last auf die Staats kasse zu wälzen, die zur Zeit gar nicht übersehbar ist. Das hat mich bestimmt, jenen Antrag auf die Fälle zu beschränken, wo die betreffenden Communalgardisten oder die hinterlassenen Ihrigen wirklich bedürftig sind. Es würden demnach wenigstens von einem Rechtsansprüche an die Staatskasse diejenigen aus geschlossen bleiben, die sich in bessern Vermögensumständen befinden. Ist es gewiß, daß das Institut der Communal- garde zum Zweck hat, Ruhe und Ordnung zu erhalten und herzustellen und wird wenigstens von vielen Seiten her be hauptet, daß dasselbe diesen Zweck auch vollständig zu erfüllen im Stande sei, so ist es wohl auch zu erwarten, daß, wenn der artige Unglücksfalle einrreten, die verletzten Gardisten oder deren Hinterlassene mit Erfolg das öffentliche Mitleid in Anspruch ' nehmen können. Denn wenn das, was sie gethan haben, wirklich im Interesse der öffentlichen Ordnung geschehen ist, so > haben sie sich dadurch um das allgemeine Wohl verdient gemacht und mögen mit Zuversicht auf die allgemeine Theilnahme rech nen. Von dieser Seite betrachtet, hätte man wohl den Antrag ganz entbehren können. Um indeß auf der andern Seite die Gründe der Billigkeit nicht ganz hintanzusetzen und sie we nigstens soweit möglich mit der Rücksicht auf Schonung der Staatskasse in Einklang zu bringen, habe ich es für angemes sen gehalten, nur auf mehre Beschränkung des Deputations antrags anzutragen. Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat das Amende ment vernommen und ich frage, ob sie dasselbe unterstützen wolle? — Erfolgtausreichend.— Prinz Johann: Ich habe das Amendement nicht unter stützt und kann mich für dasselbe nichterklären. Einmal würde man den Antrag der zweiten Kammer mißverstehen, wenn man daraus eine rechtliche Verbindlichkeit der Staatskasse folgern wollte. Die zweite Kammer hat, um diese rechtliche Verbind lichkeit der Staatskasse nicht zu begründen, den Antrag sehr vor der andern Seite würde eine Besotgniß wegen Ueberlastung der Staatskasse nicht Platz greifen können- In Gefechten, wo die Commuttalgarde auftritt, wird gewöhnlich mit Steinen ge worfen; diese machen bloß Brauschen, in der Regel aber keine gefährlichen Wunden. Wo aber dennoch ein solcher Fall ein tritt, so scheint es der Billigkeit angemessen, wenn den Bethei ligten eine Aussicht auf Unterstützung eröffnet wird. Uebrigens könnte ich den Grund nicht gelten lassen, daß ein solcher Mann der öffentlichen Wohlthätigkeit anheim gegeben werde. Es. dürfte dies überhaupt nicht zweckmäßig scheinen, dann aber wäre auch zu besorgen, daß ein solcher Mann nicht überall freundliche Unterstützung finden würde; er könnte oft sogar auf sehr feindliche Gesinnungen stoßen, weil er zufällig gerade an solche sich gewendet hat, denen er früher mit den Waffen entge gengewirkt hat. Sprechen nun Gründe der Billigkeit dafür, Jemandem, der im Interesse des öffentlichen Wohls Schaden erlitten hat, eine Unterstützung zu gewähren, so kann auch, wie mir scheint, auf die Frage, ob er bedürftig sei oder nicht? wenig ankommen. Daher dürfte, will man einmal eine Unterstützung aussprechen, auf den Bedürftigkeitsgrund nichts ankommen. Vicepräsidentv. Carlowitz: Ich.kann nicht finden, daß derAntrag der zweiten Kammer so vorsichtig gehalten sei; hätte man die Gewährung der Unterstützung rein fakultativ machen wollen, so würde man haben sagen müssen, es möge, wenn Fälle der Art eintreten, den Verwundeten oder den Hinterlasse nen der Gebliebenen gestattet sein, mit Bitten um Unterstützung an die Staatsregierung sich zu wenden; dann würde der An trag weniger Bedenken erregt haben. Allein so heißt es hier, es möge ihnen eine Unterstützung aus öffentlichen Kassen gewährt werden. Das Wort: möge, ist nicht so facultativ, wie es scheint. Es liegt darin eine bestimmte Verbindlichkeit für die Staatskasse zu Gewährung einer derartigen Unterstützung. Ich weiß wohl, daß die bisherigen Vorgänge nicht von derArt' gewesen sind, daß die Staatskasse sehr davon in Anspruch hätte genommen werden können; allein die Zukunft kann Anderes bringen, und so viel bleibt stets gewiß, wir übernehmen auf die Staatskasse eine nicht zu übersehende Last. Prinz Johann: Ich muß nur so viel entgegnen, daß ein ständischer Antrag niemals eine rechtliche Verbindlichkeit be gründet. 0. Großmann: Ich frage billig, ob nichtdas Leben und die Gesundheit ver Bürger eben so viel werth sein solle, wie das der Soldaten? Und wenn man auf eine Ueberlastung der Staatskasse hinweist, so entgegne ich, daß hier von keiner Pen sion die Rede ist. Wenn man aber ein so zartes Gewissen haben will in Verwilligung einer in der höchsten Billigkeit begründe ten Unterstützung, warum hat man dies nicht in Verwilligung von einem Pensionsfonds von mehren Hunderttausend Thalertt sichtig gefaßt, und am Schluffe desselben gesagt, es möge eine Unterstützung aus öffentlichen Kassen gewährt werden. Auf für das Militair? Ja, ich schlage das Verdienst eines Com munalgardisten, denn seinem Berufe verwundet wird, noch weit höher an, als das des Soldaten; der Communalgardist dient
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