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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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entweder im vorigen oder am Ende des Jahres 1838 von Sr. Excellenz dem sel. Minister v. Carlowitz dahin aufgestellt wor- d,en war, es sollen bei allen Ausrodungen von Pfarrhölzern -em Pfarrer als jedesmaligem Nutznießer sowohl die Zinsen als die freie Benutzung'des- Bodens überlassen werden. Ich kenne diesen Fall genau; er ist mir selbst in meiner Ephorie vorge kommen. Nun ist es auffallend, wenn in einer Entfernung.von 2 Stunden ein und derselbe Fall nach ganz verschiedenen Prin- cipien entschieden wird. Ich maße mir nicht an, in das Detail einzugehen; ich kann mir denken, daß die preußische Bestim mung im Landrecht, daß Ueberschüsse vom Pfarrgute, nament lich vom Pfarrholze, zu Baulichkeiten an der Pfarre benutzt werden sollen, dem hohen Staatsministerio vorgeschwebt hat; allein so viel glaube ich doch, es müßten die Interessen von dem anzusammelnden Kapitale dem Inhaber anheim fallen. Jeden falls dürfte diese Gelegenheit eine willkommene Veranlassung bieten, bei der hohen Staatsregierung darauf anzutragen, daß doch auf gesetzlichem Wege feste Principien über solche Fälle auf gestellt und bei dem nächsten Landtage rin behusiger Gesetzent wurf vorgelegt würden^ Ich wiederhole meine Bitte, eS möge die verehrte Kammer diese Petition noch geneigtest aufnehmen, und ich überlasse Ihrem Ermessen, an welche Deputation, an die dritte oder vierte man sie zu verweisen beschließen wolle. (König!..Commissar v. Merbach tritt ein.) Präsident v.Gersdorf: Meine Herren, Sie erinnern sich wohlandas, was ich neuerlich sagte, daß wir nicht alle Schriften, welche bei uns eingehen, zu Erledigung zu bringen im Stande sein möchten. Da indessen von dem Herrn Vicepräsidenten ein Unter schied zwischen Petitionen und eigentlichen Beschwerden gemacht und dafür gehalten wurde, daß letztere wohl immer anzunehmen sein möchten, so erwiederte ich, daß ich das thun würde, und so will ich es auch in diesem Falle thun; denn es scheint mir die Petition eigentlich eine Beschwerde zu sein. Nun hat der verehrte Hr. Superintendent v. Großmann in einem Schreiben, welches derselbe an mich zu richten die Güte hatte, ausgespro chen , er mache diese Schrift zu der seinigen. Hiernach würde der Gegenstand an die dritte Deputation zu geben sein. Ich be merke freilich, daß diese Deputation um eine Person ge schwächtist, durch den Abgang des Fürsten v. Neuß, welcher eine Urlaubsreise angetreten hat, eine zweite Person ist Secre- tair Ritterstädt, welcher gegenwärtig ohnehin außerordentlich beschäftigt ist, und daß die dritte Person ich selbst bin, und daß die Directorialarbeiten wegen der vielen Deputationssitzun gen und andern Geschäften sich sehr drängen. Ich wünsche da her die Ansicht des Herrn Vicepräsidenten, welcher Vorstand der vierten Deputation ist, zu vernehmen, ob nicht dahin die Beschwerde verwiesen werden könnte. - Vicepräsidentv. Carlowitz: Ich hqbe nichts dagegen, daß die Beschwerde an die vierte Deputation verwiesen werde, obschon auch ich bemerken muß, daß, wenn auch die Zahl der Mitglieder der vierten Deputation vollständig ist, dessenunge achtet noch manche Sachen unerledigt zurück sind. Ueberhaupt muß dahin gestellt bleiben, ob es möglich sein wird Alles aufzu arbeiten. Jedenfalls aber kann ich versichern, daß die Deputa tion alle Kräfte aufbielen wird, um dem Wunsche des Petenten wenigstens in sofern zu entsprechen, als er den Gegenstand noch berathen zu sehen wünscht. . v. Großmann: Ich'habe schon erklärt, daß ich damit vollständig übereinstimme. ° ° Präsident v. Gersdorf: Nun da würde die Beschwerde an die vierte Deputation zu verweisen sein. Ich habe noch zu bemerken, daß Herr Bürgermeister Gottschald für heute we gen dringender Geschäfte, wie das von nun an mit mehren Her ren von Zeit zu Zeit der Fall sein wird, gebeten hat, ihn für entschuldigt anzusehen. Dann habe ich zu bemerken, daß Graf Hohenthal (Königsbrück) schon für gestern sich entschuldigen ließ; wahrscheinlich erstreckt sich die Entschuldigung auf den heutigen Lag mit, da ich ihn nicht hier bemerke. Sein Schrei ben ging gestern zu spät ein, um es noch mit anzufüh ren. Ehe wir zur Tagesordnung übergehen, würden noch ver schiedene Gegenstände abzuthun sein, und ich bitte zunächst den Herrn v. Metzsch, uns eine Mittheilung zu machen. v. Metzsch: Im Auftrag der vierten Deputation erlaube ich mir der geehrten Kammer Folgendes mitzutheilen: der vor malige Chausseegeldereinnehmer Deckner in Bautzen hat sich bei der Ständeversammlung über ein gegen ihn eingeleitetes Ver fahren der dortigen Straßenbaucommission bei Gelegenheit sei ner Anstellung als Chausseegeldereinnehmer in Jenkwitz im Jahre 1821 und 1822 beschwert. Er wurde aus formellen Gründen nach tz. 118 der Landtagsordnung durch die vierte Deputation zUrückgewiesen-, die Eingabe jedoch, da sie an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet war, an die zweite Kammer abgegeben. Nachdem dieser Beschluß gefaßt worden war, gelangte an die vierte Deputation der ersten Kammer eine anderweite Eingabe, worin Deckner seine Beschwerde besser zu begründen gesucht hat, und es wurde diese ebenfalls an die zweite Kammer nebst Beilagen abgegeben. Die vierte Depu tation der jenseitigen Kammer ist jedoch auf das Materielle der Beschwerde nicht eingegangen, sondern hat Decknern zurückge wiesen, weil er nicht nachgewiesen hat, daß er einer hohen Justiz- ministerialverordnung vom 2O.September1837,laut welcher ihm die Betretung des Rechtswegs nachgelassen worden war,, nach gekommen sei. Damit hat sich nun Deckner nicht begnügt, sondern im vorigen Monat seine Beschwerde und Bitte wieder holt, etwas Neues aber nicht angeführt, und die Sache ist daher immer noch auf demselben Standpunkt, wie früher. Die De putation ist nun des Dafürhaltens, Decknern aus demselben Grunde, aus welchem die vierte Deputation der jenseitigen Kam mer ihn abfällig beschieden hat, nochmals abzuweisen, nämlich deshalb, weil er'immer noch nicht der erwähnten Justizministe- rialverordnung nachgekommen, und den Rechtsweg noch nicht eingeschlagen hat. Da jedoch dieser Grund mehr materieller als formeller Natur ist, so hält die Deputation sich verpflichtet, diesen Beschluß zuvörderst der Kammer zur Genehmigung vor-
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