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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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die verschiedenen Gewichtssätze gerichtet/ und sie wünschten, ! daß ein Mittelpreis gestellt würde. Diese Petition wurde an die jenseitige dritte Deputation abgegeben, und da zugleich noch vier andere Petitionen bei der Kammer eingingen, die denselben Gegenstand im Auge hatten/ so wurden sie gleichfalls -er dritten Deputation mit überwiesen. Das hat Veranlassung gegeben, daß, wie die jenseitige Resolution bei uns auf die "Registrande kam, sämmtliche Gegenstände auch der diesseitigen dritten Deputation überwiesen wurden. Indessen hat sich bei näherer Erörterung gefunden, daß die drei Petitionen um des willen nicht hier zur Erörterung kommen können, weil sie nur an die zweitx Kammer gerichtet sind, und von ihr nicht bevor- wortet, sondern abgewiesen worden. Die beiden Petitionen der Fleischerinnungen zu Grünhain und Zwickau waren aller dings an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet; aber die jenseitige Kammer hat auch ihnen keine Berücksichti gung geschenkt, und sie würden sonach nicht an die dritte, son dern an die vierte Deputation gehören. Präsident v. Gersdorf: Ich würde demnach fragen, ob die Kammer mit dem, was ihr vorgetragen worden ist, einver standen sein könne? — Wird einstimmig bejaht. — Präsident v. Gersdorf: Ich weiß nicht, ob von irgend einem Kammermitglied noch etwas zu erwähnen ist. Ich für meine Person habe noch etwas zu bemerken, nämlich daß in Be zug auf den Brand zu Elsterberg ein Gesuch eingegangen ist, eine Subscription zu eröffnen, es wird daher das Gesuch nebst Subscriptionsbogen auf dem grünen Tische ausgelegt werden. Wir würden nun zu den Gegenständen der heutigen Tagesord nung übergehen können, und zuvörderst den 1. in Anregung bringen, die Wahl einer Deputation, welche durch das aller höchste Decret vom 5. Junid. I., die Niedersetzung von Deputationen zurVorberathungeines Gesetzent wurfs wegen des Criminalverfahrens'betreffend, zu erwählen nöthwendig geworden ist. Das allerhöchste Decret sagt hierüber Folgendes: „Für die Wahl, Geschäftsbehandlung und Stellung dieser Deputationen werden allenthalben diejeni gen Bestimmungen volle Anwendung zu finden haben, über welche damals die Regierung mit den Ständen, Inhalts des Decrets vom 11. October 1834 und der Schrift vom 28. Oc- tober 1834 sich einverstanden hat." Zu diesem Punkte bringe ich Ihnen die ständische Schrift in Erinnerung, wo es heißt: „Hinsichtlich der zu wählenden Stellvertreter für die zu ernen nenden Deputationen glaubte man annehmen zu können, daß die Stellvertreter für das Ganze und also nicht für jedes Depu- tationsmitglied ein besonderer Stellvertreter zu wählen, und daß, wenn in der ersten Kammer die Wahl auf ein solches Mit glied derselben falle, welches seine Stelle nm so lange behalte, bis ein Nachfolger sich legitimirt, die Person und nicht das an dessen Stelle tretende Mitglied als gewählt zu betrachten sei, dergestalt, daß, wenn ein gewähltes Mitglied persönlich an den Deputationsverhandlungen Theil nicht nehmen könnte, dann sofort ein Stellvertreter eintreten müsse. Einverstanden war man damit/ daß die in der zweiten Kammer anwesenden Stell vertreter der Abgeordneten zu der beschlossenen Wahl der De putation stimmberechtigt, jedoch nicht für wählbar zu erachten. Man vereinigte sich in dem Wunsch, daß nicht nur den Deputa- tionsmitgliedern, sondern allen in Wirksamkeit bleibenden Mit gliedern der Ständeversammlung Exemplare des Entwurfs des Criminalgesetzbuchs zugestellt werden möchten, theils, um ihnen dadurch Vorbereitung zur künftigen Berathung möglich zu ma chen, theils, um ihnen Gelegenheit zu geben, ihre etwanigen Bemerkungen den Deputationen mitzutheilen." Ich dürfte wohl die Frage an die Kammer richten, ob man nicht aus den dort ausgesprochenen und von der hohen Staatsregierung geneh migten Gründen denselben Wunsch auch hier hege. Es ist fer ner gesagt: „man dürfte wohl voraussetzen, daß die Deputatio nen im Laufe des Geschäfts sich dürfen vertagen können, wenn es zweckmäßig erscheinen sollte." Nun, das allerhöchste Decret weist darauf hin, also darf man wohl annehmen, daß es von der hohen Staatsregkerung so gemeint sei. Ferner ist gesagt: „Auch §. 140 der Landtagsordnung glaubte man unter diejeni gen zu rechnen, welche hier anzuziehen und zu beobachten sein dürsten." Diese Z. bezieht sich aber auf die Theilnahme und Mit wirkung des königl. Commiffars bei der Deputation. Daß dies nöthwendig sei, ist etwas, was sich von selbst versteht. Dann ist in der Schrift die Zahl angegeben, sowie,die Namen der Her ren, welche gewählt worden sind. Noch ist in Bezug auf den Modus hinzuzufügen, daß in dem Protokoll vom 25. October 1834 über die abgehaltene Wahl sich folgende Stelle be findet: „der Präsident trägt zuvörderst die betreffenden Punkte des königl. Decrets vor und erfolgt sodann die Wahl zuerst der wirklichen Deputationsmitglieder in der Maße, daß je fünf Na men auf jeden Zettel geschrieben werden, übrigens in der bisher bei der Wahl von Deputationen beobachteten Maße." Nun, meine Herren, das dürste uns einen Anhalt geben, daß wir für die fünf Hauptdeputirtey 5 Namen auf einen Zettel schreiben, und eben so viel für die Stellvertreter auf den folgenden Zettel, in wiefern nicht mehre Wahlen nöthwendig werden, wobei das eintritt, was vorgeschrieben ist, daß die 2 erstenmale absolute, das 3. mal relative Stimmenmehrheit stattfindet. Ich würde Sie nun ersuchen, daßSie die Güte hatten, 5 Namen von Herren aufzuzeichnen, welche sie als diejenigen bestimmen wollen, die als Hauptdcputirte an dem Geschäfte Theil nehmen sollen. Den Herrn Vicepräsidenten würde ich bitten, die Controle bei dem Wahlgeschäfte gütigst zu übernehmen. Es gehen 30 Stimm zettel ein, und nach deren Eröffnung findet sich, daß v. Carlowitz 29 Stimmen, Prinz Johann 26, v. Groß 21, v. Welck und Bürgermeister Ritterstädt jeder 18, Bürgermeister Hübler 16, v. Zedtwitz und Bürgermeister Wehner jeder 6, Bürgermeister Bernhards und v. Watzdorf jeder 3- Präsident v. Gersdorf 2, und v. Posern und v. Schilling jeder 1 Stimme erhalten hat ten. Präsident v.Gersdorf: Es dürfte demnach mit absoluter Stimmenmehrheit und zwar mit 26 Se. königl. Hoheit, mit 29 Vicepräsideüt v. Carlowitz, mit 21 v. Groß, mit 18 v. Welck
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