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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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° hinsichtlich dieser Gewerbe ein Jnnungsverband und die Ver- Lindlichkeit zu Gewinnung des Meisterrechts nicht besteht. Unter diesen Umständen würde es ein Widerspruch mit der, in den oben erwähnten Anträgen enthaltenen Tendenz sein, wenn die Ständeverfammlung dem Ermessen der hohen Staats regierung in Gestattung oder Beschränkung des unzünftigen Betriebs der Schaaf- und Baumwollenweberei vorgreifett wollte, welcher, wie das eigne Anführen der Petenten belegt, in und um Plauen sich nicht neuerdings erst gebildet, sondern schon bisher daselbst stattgefunden hat. . Auch die, der dortigen Innung ertheilten Specialartikel dürften kaum eine directe Bestimmung darüber enthalten, daß das Weben aus Schaaf- oder baumwollenen Stoffen ihren Mitgliedern ausschließtich als Jnnungsbeschäftigung zustehe, weil die Innung sonst ohne Zweifel schon früher dem unzünf tigen Betrieb dieses Gewerbes begegnet, und auf geführte Be schwerde von der Local- und höhern Behörde jedenfalls in der Wertheidigung ihrer Rechte geschützt worden sein würde. Die Deputation stellt daher ihr Gutachten dahin, daß die Petenten mit ihrem Gesuch, als zur Bevorwortung ungeeignet, zurückgewiesen werden möchten, hat übrigens annoch die Abgabe der Petition an die zweite Kammer zu beantragen, da erstere an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet worden ist. König!. Commissar v. Wietersheim: Da mir zufälli gerweise die Verhältnisse genau bekannt und die Petition die factische Sächlage unvollständig und unrichtig darstellt, so kann ich darüber der Kammer Auskunft geben. Allerdings hat die Innung in Plauen im Allgemeinen ein Werbietungsrecht; dies beschrankt sich aber auf leinene und schaafwollene Stoffe aus Kammgarn. Als die Jnnungsartikel ertheilt worden sind, waren die Baumwollenweber in Sachsen noch unbekannt. Erst zu Anfänge des 18. Jahrhunderts ist sie in dem Voigtlande eingeführt worden, und hat sich von dem Zunftzwangs eman- cipirt. Später sind alle diese Verhältnisse durch das Manufac- turreglement vom Jahre1763 mit der größten Ausführlichkeit fest gestellt worden. Nach diesem ist die Baumwollwirkerei in dem Voigtlande frei, und es findet zwischen Wirkerei und Weberei im Hauptwerke nur der Unterschied statt', daß die Kunstweberei ausschließlich den Webern Vorbehalten ist. Es ist also jener Antrag unstatthaft, weil er Mit dem Manüfacturreglement in Widerspruch steht. Es ist dies zwar vor 14 oder 15 Jahren suspendirt worden, allein in dieser Hinsicht ist es immer in Kraft geblieben. Wenn diese Freiheit nicht schon bestände, so würde die Regierung durch die Bestimmungen des Gesetzes über den Gewerbebetrieb auf dem Lande kaum berechtigt sein, diese im Allgemeinen einzuführen. Allein, wie gesagt, hier ist nicht der Zunftzwang, sondern die Freiheit von solchem rechtlich und urkundlich begründet, und die eigentliche Tendenz der Petenten ist weiter nichts, als daß jene Befreiung ausdrücklich wieder aufgehoben werde, was höchst unzweckmäßig sein würde. Präsident v. Gersdorf: Die Deputation hat darauf angetragen, daß die Kammer sich dahin erklären möge., diese Petition als zur Bevorwortung ungeeignet zurückzuweisen, sie jedoch, da sie an die Standeversammlung gerichtet ist, an die " zweite Kammer abgeben zu lassen. Ich frage: ob die Kammer dem beistimmt? — Einstimmig Ja. - Präsident v. Gersdorf: Ich ersuche Sie, den Bericht, die Petition des Commissionsraths Blume zu Zittau, wegen Untersuchung der Erdrinde betreffend, vorzutragen. Referent Bürgerm. Starke trägt auch diesen Bericht vor, wie folgt: Mittelst Protokollextracts vom 18. Mai dieses Jahres ist von der zweiten Kammer eine, bei ihr unter dem 14. Januar 1840 von dem Herrn Commissionsrath Blume zu Zittau ein gereichte Petition an die erste Kammer abgegeben worden, welche die Untersuchung der Erdrinde in ökonomisch-technisch-berg männischer Rücksicht zum Gegenstände hat, und von dem Ab geordneten jener Kammer, Herrn Scholze, annoch besonders bevorwortet und zu der seinigen gemacht worden war. -7- Die dritte Deputation jener Kammer, welche zufolge dieser Erklärung sich der Begutachtung der Petition zu unter ziehen hatte, ist nun, nachdem ihr auf Ersuchen von der hohen Staatsregierung nähere Mittheilungen über die, in dieser Be ziehung bereits stattgefundenen Vorgänge zugegangen, zu der Ueberzeugung gelangt, daß das Gesuch des Petenten sich zur Bevorwortung nicht eigne, und die zweite Kammer hat diese, in dem erstatteten Bericht näher entwickelte Ansicht in der, vorgedachten Tags stattgefundenen Sitzung einstimmig ge- theilt. ... Auch die diesseitige Deputation hat, nachdem sie sich mit den Vorlagen näher vertraut gemacht, dieser Ansicht nur beitreten können, und beehrt sich hierüber Folgendes vorzu tragen : Mit demHerrn Petenten kann man gewiß nur darin über einstimmen, daß eine sorgliche Untersuchung der Erdrinde in ökonomischer, technischer und bergmännischer Hinsicht jedenfalls höchst nützlich und rathsam sei; denn durch sie gelangt man zur Entdeckung von Surrogaten für die immer mehr abnehmenden Brennhölzer, so wie zur Auffindung von Mineralien, welche zum Bauen, zur Bodendüngung oder andern Zwecken dienen; durch sie wird der Auffindung guten Quellwassers, von Salz und edlen Metallen Vorschub geleistet, sie kann in geographi scher und statistischerHinsicht die schätzenswerthesten Materialien liefern, merkwürdige Ueberreste aus der Vorzeit zu Tage för dern, und sie dürste wesentlich die Mittel zur bessern Subsistenz der Landesbewoyner vermehren; auch könnte bei der Wichtig keit der Vortheile, welche sich von einer allgemeinem Unter suchung der Erdrinde unsers Vaterlandes versprechen lassen, der Kostenpunkt allein kaum einen ausreichenden Grund abge ben, um ein dergleichen Unternehmen zu unterlassen; allein nach den Angaben des Herrn Petenten würde dieser nicht ein mal sehr bedeutend sein, indem er die Anschaffung von 11 Bohr apparaten in dem Gesatnmlbetrage von 550 Thalern — — und die Anstellung eines Directors sür das gesammte Bohrge- schäft, so wie von einem Bohrmeister und 3 gemeinen Ar beitern für jeden der 11 Apparate für zulänglich erachtet. So wohlgemeint und ansprechend aber guch die gethanen Vorschläge erscheinen, deren Nealisirung durch Actiengesellschaf- ten oder Privatunternehmer Herr Petent durchaus bezweifelt,, so scheint es dennoch nicht gerathen, dieserhalb bestimmte An träge an die hohe Staatsregierung zu stellen oder ihr selbst nur die Petition zur Berücksichtigung zu empfehlen, denn es hat
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