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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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der Fuß, die Elle, das Tagwerk (Acker), der Centner rc. bestehen im Volke seit Jahrtausenden als allgemeine Typen des mensch lichen Vorstellungsvermögens für Größe und Schwere der Dinge. Der Gesetzgeber kann sie wohl sachgemäß verändern und feststellen, aber nichtganz aus dem Volksleben ver drängen. Eben so tief begründet i'm Volksbedürfnisse ist die Duodecimaltheilung, weil sie allein es ist, welche die einfachste und natürlichste Theilung, die Halbirung und Drittelung, zu gleich und mehrfach gestattet. Ist aber der Kampf der Gesetzgebung gegen die Meinung in den meisten Fällen Jrrthum oder Fehler, so besonders dann, wem? es überdies noch an einem gewichtigen Grunde dafür gebricht. Dies ist aber hier in der That der Fall. Denn es bedarf ja keines Aufgebens des metrischen Systems , dessen Vorzüge vielmehr, als Grundlage des ganzenMaas- und Gewichtswesens, so wie zum Gebrauche für Wissenschaft und Großverkehr so ein leuchtend als schlagend sind, sondern nur eines verständigen Anpassens desselben an Volksgewohnheit und Bolksbedürfniß, um den scheinbaren Widerstreit zwischen der idealen und prak tischen Anforderung sofort auf das befriedigendste zu lösen. Diesen Weg hat Frankreich verfehlt, Baden und Darm- -stadt haben ihn eingeschlagen. Der Erfolg hat die Richtigkeit obiger Ansichten bestätigt. Die Gesetze der französischen Republik vom 18. §ermin»I SN 3 und vom 19.1rimgiresn8 schrieben das metrische System ausschließlich vor, haben ihm jedoch den Einggng in das ge meine Leben nicht zu verschaffen vermocht. Die kaiserliche Re gierung fühlte den Mißgriff, fürchtete aber, wie es scheint, den .Vorwurf des Rückschrittes durch namentliche Wiedereinfüh rung der alten Maase und Gewichte. Das Decret vom 12. Februar 1812 suchte indirect nachzuhelfen, indem es die Anfertigung von Maßstäben und Gewichtsstücken anordnete, die solche Mehrheits- und Lheil- größen des metrischen Systems vorstellten, welche den altge wohnten Maasen und'Gewichten am nächsten standen und be ziehendlich zugleich mit decimaler und duodecimaler Theilung versehen waren. Man hoffte auf diese Weise das Volk an die, den alten Maasen und Gewichten nahe kommenden, Fractionen der neuen zu gewöhnen, und behielt weiterer zehnjähriger Er fahrung die Entscheidung der Frage vor, ob die alten Gewichte und Maase sodann ganz zu verbieten seien. Sicherem Ver nehmen nach ist jene erstere Absicht jedoch nur hinsichtlich des Pfundes erreicht worden, indem das Kilogramme zu 9413, Zrsins das alte livre pviä lle insrv zu 9216 grglns verdrängt hat, indeß nicht derMeter zu 147,?^ Pariser Linien, son dern immer noch der alte pieä 6u roi zu 144 Pariser Linien das im Trivialverkehr übliche Längenmaas bildet. Endlich ist neuerlich durch Gesetz vom 4. Juli 1837 der Gebrauch aller andern, als der rein metrischen Maase und Ge wichte vom 1. Januar 1840 an bei Strafe verboten worden. Ob dies ausführbar sein werde, was die öffentlichen Blätter wenigstens bezweifeln, ist dähin gestellt sein zu lassen. Man hat indeß unter diesen Umständen darüber nicht un gewiß sein können, daß nur der von Waden und Darmstadt eingeschlagene Weg, nach welchem die altgewohnten Benennun gen und Emtheilungen für den Trivialverkehr im Hauptwerke ferner nachgelassen, deren Größen jedoch, in Uebereinstimmung mit dem neuen System festgestellt worden sind, der einzig rich- I. 62. tige sei, und zweifelt nicht, daß auf diese Weise, wie, dem Ver nehmen nach, auch dort der Fall gewesen, die gänzliche Beseiti gung der alten Maas- und Gewichtsgrößen ohne Schwierig keit zu bewirken sein werde. Zu d. Soll ein Maas- und Gewichtssystem dem Zwecke vollkommen entsprechen, soll dasselbe Erleichterung des Ver kehrs, möglichste Beseitigung aller betrüglichen Uebervorthei- lungen im Handel und Wandel, ein auch nach Jahrhunderten noch sicheres und zuverlässiges Anhalten rücksichtlich der Grö- ßenbestimmungen des alltäglichen Lebens, des Rechts und der Wissenschaft gewähren, so ist unerläßlich, haß solches nicht al lein sich, soweit als möglich, verbreite, sondern auch überall, wo es Eingang gefunden, ohne die mindeste wesendliche Abwei chung in allgemeine Anwendung gebracht werde. Das metrische System aber besteht in Frankreich, Belgien, Holland, dem größten Theile von Oberitalien, Baden, Hessen- Darmstadt und Rheinbaiern, verbreitet sich mithin jetzt schon über einen Bereich von mehr als 40 Millionen Menschen, und zwar gerade über den Handels- und gewerbreichsten Theil des europäischen Festlandes. Liegt die.Hoffnung sehr nahe, daß der Beitritt Sachsens noch andere mitteldeutsche Staaten ihm zuwenden werde, so ist die Aussicht dessen noch allgemeinerer Verbreitung, namentlich auch über Oestreich, wiewohl es diesem durch die Lombardei bereits angehört, Preußen, Baiern und Württemberg allerdings ferner und unsicherer. Alleip der Sieg der Wissenschaft über die Macht der Ge wohnheit liegt so entschieden im Streben unserer Zeit, daß man kaum zweifeln kann, es werde auch im Maas- und Gewichts wesen das rationellere System früher oder später sich endlich noch Bahn brechen, und dadurch das ersehnte Ziel großartiger Einheit, wenigstens für das mitteleuropäische Festland, erreicht 'werden. Diesem allen zufolge hat sich die Staatsregierung für das metrische System entschieden, weil es s) das theoretisch-vollkommenste ist, eben deshalb aber, abge sehen von der Unbequemlichkeit der Uebergangspcriode, auch den praktischen Anforderungen an ein zweckentspre chendes Maas- und Gewichtssystem für die Zukunft am meisten entspricht; b) die unverrückte Aufrechterhaltung dieses Systems da durch, daß es ein Gemeingut von mehr als 40 Millionen Menschen, und überdies der ganzen wissenschaftlich gebil deten Welt ist, am zuverlässigsten gesichert erscheint; e) jedes der andern Systeme, dem Auslande gegenüber, ein offenbarer Rückschritt sein, ä) der Zweck endlicher Einheit Deutschlands und Europa's im Maas- und Gewichtswesen, wenn er irgend erreichbar ist, am wahrscheinlichsten noch auf diesem Wege zu errei chen sein dürfte; so wie endlich und hauptsächlich, weil e) durch die Feststellung der Berglachter, besonders aber des Zollgewichtes, das metrische System in Sachsen in sehr wesentlichen Beziehungen bereits ein geführt ist, mithin entweder dieses auch für das Ge wicht im Gewerbsverkehr, so wie für alle übrigen Maase anzunehmen, oder auf jedes wissenschaftlich geordnete Sy stem ganz zu verzichten, und das gesammte Maas- und Ge wichtswesen dem Bereiche planloser Willkühr und somit im Gewicht sofortiger, in den Maasen aber kaum ver meidlicher künftiger Ungleichheit und Verwir rung preiszugeben sein würde. 2*
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