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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Präsident v. Gersdor f: Der Antrag' des Herrn Secrc- tairv. Biedermann, welcher in die Schrift ausgenommen werden soll, bezweckt, daß die Stande das französische System als Grundlage annehmen, und der nächsten Ständeversammlung ein Gesetzentwurf in Bezug auf das Maas vorgelegt werde. Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag annimmt? — Wird mit 28 gegen 4 Stimmen veryeint. — ' Referent Prinz Johann trägt nun den Eingang des Ge setzes, die Einführung eines neuen Maas- und Gewichtssy stems betreffend, vor. (s. Nr. 95 der Verhandlungen der zwei ten Kammer, S. 1940.) Die Deputation bemerkt: , I. Zu dem Gesetzentwurf. Es versteht sich zunächst von selbst, daß die Ueberschrift und der Eingang des Gesetzes auf eine dem obigen Vorschlag entsprechende Weise bei der endlichen Redaction geändert werden müßte. Präsident v. G>ersdorf: Ich erlaube mir zu bemerken, daß wohl vorauszusetzen ist, es werde die Kammer damit über- .einstimmen. Referent Prinz Johann trägt tz. 1 und 2 vor (s. Nr. 95 der Verhandlungen der zweiten Kammer, S. 1940). Die Deputatio n sagt: Zu tz. 1 und 2. Die zweite Kammer hat diese §§., die letztere mit einer lediglich auf das Maas sich beziehenden Fas sungsveränderung , angenommen. Die Deputationen schlagen für dieselbe nach Maßgabe ihres obigen allgemeinen Vorschlags folgende Fassung vor: §. 1. „Mit Aufhebung aller frühem Bestimmungen über ' Gewichtsgrößen,' diese mögen nun auf Landesgesetzen, pro- vinciellen oder örtlichen Vorschriften oder auch nur auf Her kommen beruhen, wird ein neues Gewichtssystem in unserm Lande eingeführt, dessen Grundeinheit das Pfund ist. §. 2. Dieses Pfund ist dem seit dem 1. Januar 1840 eingeführten Zollvfunde (Verordnung vom 19. October 1839 Ges. Samml. 1839 S. 254) oder einem halben Kilogramme völlig gleich." Präsident v. Gers dorf: Die Deputation hat in ihrem Gutachten die Fassung für §. 1 vorgeschlagen, die Sie in den Worten: „Mit Aufhebung das Pfund ist" (s. vorste ¬ hend) finden, und ich frage: ob Sie diese von der Deputa tion vorgeschlagene tz. 1 annehmen? — Wird einstimmig bejaht. — Präsident vlGersdorf: Die Deputation hat Ihnen fer ner einen Vorschlag zu §. 2 (s. vorstehend) gemacht, und ich frage: ob Sie ihn annehmen? — Wird einstimmig be jaht. — . Referent Prinz Johann: Zu tz. 3 (s. Nr. 95 der Ver handlungen der zweiten Kammer, S. 1940) lautet das De putationsgutachten: Zu §. 3. Die zweite Kammer hat am Schluffe in Pa renthese das Wort (zehntheilkg) cheizufügen beschlossen. Der Beitritt"dürste zu empfehlen, so 'wie die Weglassung der Worte „ Maas und " durch obigen allgemeinen Vorschlag geboten sein. Präsident v. Gersdorf: Es ist vom Bürgerm.Hrn. Rit terstadt ein Amendement gestellt, welches dahin geht, §.3 gänzlich in Weg fall zu bringen. Secretair Bürgermeister Ritt er städt: Ich habe-bereits vorhin erwähnt, daß ich mich veranlaßt finden würde, wenn man zur Berathung des Gesetzes überginge, Anträge zu stel len, die aus der Ansicht hervorgingen, daß ich nicht angemes sen erachtete, bei dergleichen gesetzlichen Bestimmungen etwas für den wissenschaftlichen Zweck vorzuschreiben, und eben so wenig für den Großverkehr. Da wir blos von Gewicht spre chen, so muß ich mich darauf beschränken, aber es ist nicht zu vermeiden, daß ich mich auftz. 15 der bewußten Verordnung beziehe. Da ergiebt sich, daß außer dem Lißpfunde und Pfun de noch eine Decimaleintheilung des Pfundes in kleinere Grö ßen vorgeschrieben ist. Was den wissenschaftlichen Zweck be trifft, so habe ich mich schon ausgesprochen, daß ich weder noth- wendig noch angemessen halte, eine, Vorschrift zu treffen, und waS den Großverkehr anbetrifft, so kann ich mir nicht denken, daß bei diesem die Emtheilung der Pfunde in u. s. w. nothwendig sei, und ich hätte gedacht, daß dies aus der Verordnung wegblciben könnte, indem, wenn die Sache hinausgeht, diese Emtheilung bei denen, welche in derglei chen Dingen nicht sehr bewandert sind, zu andern Vermuthun- gen Veranlassung geben könnte. Dies vorausgesetzt, würde 3 wegfallen; denn wenn §. 15 der Verordnung nach meiner Ansicht wegfallen soll, giebt es keine decadische Emtheilung des Gewichts mehr, in sofern sie in das gemeine Leben eingeführt werden sollte, und es würde dann auch Z. 4 dahin abgeändert werden müssen, daß es hieße: „Die nach dem neuen Systeme geregelten Gewichte, deren sich von nun an Jedermann in öffent lichem und gewerblichem Verkehr zu bedienen hat, werden durch Verordnung bekannt gemacht werden." Dies habe ich voraus erwähnt, weil Z. 3 mit h. 4 in Zusammenhang steht, und ich bitte, nachdem ich meine Beweggründe entwickelt habe, meinen Antrag wegen tz. 3 zur Unterstützung zu bringen. Referent Prinz Johann: Es wird der Antrag der Unter stützung nicht bedürfen, weil er blos negativ ist. König!. Commiffar v. Wietersheim: So sehr die Vor züge der Duodecimaleintheilung, wie in den Motiven des Ge setzentwurfs auch gesagt ist, anzuerkennen sind, so scheint doch die Vorliebe für diese Emtheilung zu sehr gesteigert, wenn man dieDecimaleintheilung unmöglich machen pnd verbieten wollte. Sollte Z.2aus dem Entwürfe wegbleiben, so würde diese Mög lichkeit ausgeschlossen bleiben. Es liegt in der Natur der Sache, daß Diejenigen, welche sich der decadischen Emtheilung bedienen wollen, wissen müssen, welcher Emtheilung sie sich bedienen sollen, denn sonst würden die jener, und die andern dieser Ein- theilung sich bedienen; der Eine würde das Pfund, der Andere
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