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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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stimmung aufheben müssen, was ihr verfassungsmäßig nicht zu steht. Secretair Bürgermeister Ritterst ä dt: Ich mußnunan nehmen, daß mein Antrag zu tz. 4 nicht.mehr passen würde. Ich habe auch Beruhigung in der Erklärung des königl. Commissar gefunden, welche dahin ging, daß, wenn auch eine Bestimmung über die Decimaleintheilung in das Gesetz ausgenommen würde, doch Niemand genöthigt sei, sich derselben zu bedienen, sondern dies dem freien Willen eines Jeden überlassen bleibe, und daß nur, wenn sie gebraucht würde, die Form vorgeschrieben werden solle, in welcher Maße sie zu gebrauchen sei. Ich glaube da her, vollkommen Grund zu haben, einen Antrag fallen zu las sen. Präsident v. Gersdorf: Es ist von der Deputation zu ß. 4 gesagt worden, daß die Worte: „Maas und" Wegfällen müßten, und es ist wohl anzunehmen, daß Sie dem beistimmen. Dann ist gesagt worden, die zweite Kammer habe einen Be schluß gefaßt, der in den Worten liege: „in der ständischen Schrift — gebracht werden", (s. vorstehend) und woraus gleichfalls die Worte: „Maas und" wegfallen müßten. Die Deputation hat uns angerathen,mit der Veränderung, daß diese Worte aus fallen, der zweiten Kammer darin beizutreten, daß dieser An trag in die Schritt ausgenommen werde, und ich frage: ob Sie Lem beitreten? — Wird einstimmig bejaht. — Präsidentv. Gersdorf: Ebenso frage ich: ob Sie h. 4 nnnehmen? — Wird gleichfalls einstimmig angenom men.—- Referent Prinz Johann trägt §. 5 (s. Nr. 96 der Ver handlungen der zweiten Kammer S. 1980) vor. Die Deputation sagt: Zu §. 5. Die zweite Kammer hat in dieser ») die Worte „und Benennungen " in Wegfall gebracht, b) den Schlußsatz desselben von den Worten: „bis zu 50 Thlr. ?c." in folgender Maße geändert: „bis zu 10 Thlr. Geld oder 14 Tage Gefängniß, und in Wiederholungsfällen bis zu 20 Thlr. Geld oder 4 Wochen Gefängniß, sowie jederzeit mit Consiscation der gebrauch ten Masse und Gewichte im öffentlichen und gewerblichen Verkehr nicht weiter gebraucht werde." v) Eine Zusatz-tz. 5 b. folgenden Inhalts in Antrag ge bracht: „Der Gebrauch unrichtiger Maase und Gewichte oder Waa gen aus gewinnsüchtiger Absicht, sowie die Fälschung von vergleichen Gegenständen in solcher Absicht ist dagegen neben der Consiscation dieser Gegenstände nach den Bestimmungen des Criminalgesetzbuchs über Betrug und Fälschung, inson derheit der Artikel 245, 247 u. f. zu beurtheilen und zu be strafen , und tritt diesfalls die Competenz der Justizbehörde ein." Die Deputationen rathen zu dem Beschluß sä a. den Beitritt an, weil der bloße Gebrauch absoluter Benennungen wohl kaum strafbar erscheinen dürfte. I. 62. Der Beitritt zu dem Beschlüsse zu b. und v. wird aus den im jenseitigen Berichte ersichtlichen Gründen gleichfalls empfoh len, jedoch unter Weglassung der Worte „Maase und" in tz. 5 und des Worts „ Maafe" in Z, 5 b. Endlich dürfte auf der ersten Zeile der Z. H eine gleiche Weglassung der Worte „ Maase und " erforderlich sein. Referent Prinz Johann: Ich muß nur in Bezug auf die Strafen eine Bemerkung mir erlauben, daß nämlich die Absicht dahin ging, die eigentlichen criminellen Fälle auszuscheiden, und dann die Strafen etwas zu vermindern und zu unterscheiden zwischen dem ersten Fall und dem Wiederholungsfälle. Beides scheint sachgemäß zu sein. Präsident v. Gersdorf: Ich habe zu fragen: yb Sieder zweiten Kammer darin beistimmen wollen, daß die Worte: „und Benennungen" in Wegfall gebracht würden ? Ferner: ob Sie die Veränderung der Worte „bis zu 50 Thlr." in „bis zu 10 Thlr." gebraucht werden, verwandelt wissen wollen? Dann: ob Sie die so veränderte Z. 5 annehmen? Endlich: ob Sie mit Hin weglassung der Worte „Maas und" den-Zusatz Z. H b. sn den Worten „der Gebrauch — Justizbehörde ein", annehmen wollen? — Sammtliche Fragen werden einstimmig bejah t. — tz. 6 (s. Nr. 96 der Verhandlungen der zweiten Kammer S. 1983) hat die D eputation nichts erinnert. Präsident v. Gersdorf: Wenn dis Kammer auch nichts erinnert, so frage ich: ob sic §. 6 annehme, wie sie im Gesetzent wurf steht? — Wird einstimmig bejaht.— Zu tz. 7 (s. Nr. 96 der Verhandl. der zweiten Kammer S. 1984) sagt die Deputation: Zu tz. 7 Hal die zweite Kammer nach dem Worte „Quan tität" folgende Worte einzuschalten beschlossen: „ jedoch nach vorgängiger gesetzlicher Reduktion unter Anwen dung der neuen Maas - und Gewichtstücke." Der Beitritt dürfte, namentlich wenn nur vom Gewicht die Rede ist, unbedenklich sein und wird empfohlen, jedoch müßten in dem Beisatze sowohl als in der tz. selbst dir Worte „Maase und" an zwei Stellen ebenfalls beseitigt werden. Referent Prinz Johann: Ich bemerke, daß, wenn nicht nur von dem Gewichte die Rede ist, die Frage entstehen könnte, ob so eine scharfe Bestimmung, wie von der zweiten Kammer beantragt worden ist, im Allgemeinen anwendbar sei, da in den Motiven ausgedrückt ist, daß man schonend zu Werke gehen werde, während bei dieser Bestimmung eine schonungslose Durchführung beabsichtigt scheint; aber bei dem Gewichte scheint es unbedenklich, weil es wenigere Leistungen giebt, die nach dem Gewichte geordnet sind. Präsident v. Gersdorf: Die Deputation empfiehlt uns, nach dem Worte: „Quantität" einzuschalten: „jedoch —- Gewichtstücke." (s. vorstehend). Ich frage: ob Sie dieses 4
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