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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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«nnehmen? Und ob Sie tz. 7 mit Hinweglassung der Worte: „Maaseund" annehmen wollen? — Wird beides einstim mig bejaht. — Referent Prinz Johann: Zu tz. 8 (s. Nr. 96 der Ver- handl. der zweiten Kammer S. 1985) lautet das Deputa tionsgutachten: Gleiche Hinweglaffung ist zu §. 8, sowie die von der zweiten Kammer beantragte Veränderung des Worts „ungemessen" in „unangemessen" zu empfehlen. > Referent Prinz Johann: Es beruht dies wohl nur auf einem Druckfehler. Präsident v. Gersdorf: Das Wort: „ungemessen" würde nach-der Ansicht der Deputation in: „unangemessen" zu verwandeln sein, und wenn Niemand etwas dagegen einwendet, würde ich die Kammer fragen: ob sie mit dieser Veränderung dietz. annehme? — Wird einstimmig bejaht. — Zu tz. 9. (s. Nr. 96 der Verhandl. der zweiten Kammer S. 1985) sagt dasDeputationsgutachten: Endlich müßte in tz. 9 der Satz „dies kann erfolgen" gleichfalls gestrichen werden. Referent Prinz Johann: Es ist diese Veränderung eine Folge des allgemein angenommenen Grundsatzes. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer gemeint sei, daß §.9 die Worte: „dies kann — erfolgen" (s. vorstehend) weggclassen werden? Und ob sie tz. 9 mit dieser Weglassung annehme? — Beides wird einstimmig be jaht. — Referent Prinz Johann: Es würde nun zur Verordnung überzugehen sein. Zuvörderst sagt derBericht: II. Zu der Verordnung. Einer nähern Begutachtung und Beleuchtung der tz. 1 — 14 einschließlich, sowie der dazu gestellten jenseitigen Anträge, glaubt sich die Deputa tio n in Folge ihres allgemeinen An trags überhoben. Nicht minder wird sie bei der folgenden tz. aller Anträge auf Abänderungen," die blos Folge jenes allge meinen Antrags sind, sich hier gänzlich enthalten; da die Ne- daction hierbei lediglich Sache der hohen Staatsregierung ist. Referent Prinz Johann trägt -nun tz. 15 der Ausfüh rungsverordnung nebst Motiven vor (f. Nr. 95 der Verhandl. der zweiten Kammer S. 1961 ff.) Der Bericht dazu lautet: Zu tz. 15. Die zweite Kammer hat die Veränderung der Namen: „Millas" in „Centas" UNd - „Kilas" in „Hektas" beantragt, weil nach dem französischen System die griechischen Namen stets für die Mehrheitsgrößen gebraucht würden. Die Deputationen empfehlen aus gleichen Gründen den Beitritt. Referent Prinz Johann: Es ist nicht ganz unwichtig, weil es eine Irrung machen könnte. Das französische System beruht darauf, daß die Mehrheitsgrößen mit griechischen Na men , und die Theilungsgrößen mit lateinischen ausgedrückt werden. Noch heißt es im Berichte: Noch ist zu gedenken, daß die Abweichung von dem fran zösischen System, wonach die Grammeintbeilung mit der As-, eintheilung vertauscht wird, darum unbedenklich sein dürfte, weil die Theilgrößen des Pfundes, Kilas bis As, gerade den Hälften der französischen Gewichtsgrößen, kiLvtogi'gmme bis üee!- Krsmme entsprechen. Auch ist dieselbe berens-in Baden und in unserm Vaterlande beim Zolle eingeführt, während Darmstadt nur das Lrivialgewicht für die Eintheilung des Pfundes ange nommen hat. Präsident v. Gersdorf: Ich würde zuerst fragen: ob Sie nach dem Beirath der Deputation den Beitritt zu dem aussprechen können, was die zweite Kammer angenommen hat? — Wird einstimmig bejaht.— > Zu Z. 16 der Ausführungsverordnung (s. Nr. 95 der Ver handl. der zweiten Kammer S. 1962) hat die Deputation nichts erinnert. Präsident v. Gersdorf: Wenn nichts auch in der Kam mer erinnert wird, so würde in. dem Vortrage fortgefahren werden können. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: So viel ich weiß, sind früher in dergleichen Fallen die §§., bei denen nichts zu er innern war, nicht einmal vorgelesen worden. Präsident v. Gersdorf: Mindestens würde keine Frage darauf gestellt werden. Auch zu tz. 17 (s. Nr. 95 der Verhandl. der zweiten Kam mer S. 1963) ist nichts im Berichte erinnert worden. Präsident v. Gersdorf: Wird auch Sciten der Kammer nichts bemerkt? — Es meldet sich Niemand. — Referent Prinz Johann trägt nun tz. 18 der Ausfüh rungsverordnung nebst Motiven vor (s. Nr. 95 der Verhandl. der zweiten Kammer S. 1963.) Der Bericht dazu lautet: Die in den Motiven angedeutete, übrigens ganz sachge mäße Beibehaltung des Apothekergewichts, dürfte als eine Ausnahme von dem Principe des Gesetzes in der Verordnung auszusprechen sein.
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