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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Die Deputationen schlagen daher vor, haß eine solche ausdrückliche Erwähnung derselben beantragt werden möge. Königl. Commissar v. Wietersheim: Ich bemerke, daß das auch die Absicht der Staatsregkerung war. Präsident v. Gersdorf: Ich darf wohl die Kammer fragen: ob sie eine solche Erwähnung, wie die Deputation vor schlägt, zu beantragen gemeint sei? — Wird einstimmig be jah t. — Zu §. 19 (s. Nr. 95 der Verhandl. der zweiten Kammer S. 1963) lautet das Deputationsgutachten: Die zweite Kammer hat zu dieser §. einen doppelten An trag beschlossen, die hohe Staatsregierung zu ersuchen: s) die ohnehin nur noch in Rechenbüchern vorkommenden Pfenniggewichte gänzlich abzuschaffen, b) die Beibehaltung des Steins als doppelten Lißpfunds (---20 neue Pfunde) auch fernerhin nachzulassen und das deshalb Nöthige der §. 19 zu inseriren. Beide Anträge sind aus den im jenseitigen Berichte ersicht lichen Gründen zur Annahme zu empfehlen. Referent Prinz Johann: Es scheinen allerdings beide Anträge, besonders der letztere, sehr praktisch zu sein. Präsident v. Gersdorf: Die Deputation hat vorgeschla gen, die von der zweiten Kammer gestellten Anträge anzu nehmen. Der erste ist unter ». enthalten, und ich frage: ob Sie sich demselben anschließen können, und: ob Sie den auf der folgenden Seite, unter d. aufgeführten Antrag anzunehmen gemeint sind? — Beides wird einstimmig bejaht. — Königl. Commissar v. Wietersheim: Ich bitte um Er- laubniß, ein einziges Wort zu bemerken. Ich glaube, da die verehrte Kammer sich entschlossen hat, den Stein beizubehalten, so würde es räihlicher sein, das Wort: „Lißpsund" mit,halb stem" zu bezeichnen. Referent Prinz Johann: Es würde wohl lediglich Sache der Verordnung sein, welcheNamen man diesem Gewicht geben will. Ich wollte mir nun den Vorschlag erlauben, daß bei dem folgenden Abschnitt, in Bezug auf die §§., wo nichts erinnert wird, das von dem Herrn Secretair vorgeschlagcne Verfahren angenommen würde, und die §§., wo nichts erinnert wird, nicht vorgelesen werden. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand etwas bemerkt, so würde dieses Verfahren einzuschlagen sein. Zu §. 20 (siebe Nr. 97 der Verhandlungen der zweiten Kammer Seite 1997) sagt der Bericht: Ein von der jenseitigen Kammer in Betreff des Garn- maases und der Garnweife gestellter Antrag dürfte sich bei Annahme des Deputationsvorschlags erledigen. Referent Prinz Johann: Es bezieht sich dieser Antrag bloß auf das Maas, und ist wohl ein Beschluß darauf nicht zu fassen. I. 62. Zu §. 21 (siehe Nr. 97 der Verhandlungen der zweiten Kammer Seite 1998) ist nichts bemerkt. — Zu §. 22 (siehe Nr. 97 der Verhandlungen der H. Kam mer Seite 2001) sagt das Deputatio ns gutachten: In Bezug auf §.22 hat die zweite Kammer beschlossen: sich bei der hohen Staatsregierung dahin zu verwenden, daß vor Einführung des neuen Maas- und Gewichtssystems in nochmalige sorgfältige Erwägung gezogen werden möge: „ ob und inwieweit es der Bestimmung dieser §. überhaupt zu Erreichung des Zweckes bedürfe?" daß aber bejahenden Falls diese Bestimmung selbst auf die schlechterdings nothwendigen Falle unter deutlicher Bezeichnung derselben beschrankt werden möge. Die Gründe dafür enthält der jenseitige Bericht. Die Deputationen empfehlen den Beitritt unter Weglassung der Worte: „Maas und." Referent Prinz Johann: Es ist nämlich wohl anzuneh men, daß in den meisten Fällen besser sein werde, wenn die Behörden sich an das Trivialmaas und Gewicht halten. In allen gerichtlichen Verhandlungen in Civilsachen würde es an gemessener sein, den Trivialausdruck zu gebrauchen, z. B. bei Polizeitaxe u. s. w. Dagegen können auch Fälle vorkommen, wo es besser ist, zu den wissenschaftlichen Benennungen zu schreiten. Präsident v. Gersdorf: Ist die Kammer gemeint, sich nach dem Beirath unserer Deputation der zweiten Kammer an zuschließen? — Wird einstimmig bejaht: — Zu §. 23 (siehe Nr. 97 der Verhandlungen der zweiten Kammer Seite 2001 flg.) bemerkt der Bericht: Einen gleichen Beitritt empfiehlt man bei §.23 zu dem jenseitigen Beschlüsse: „In der ständischen Schrift die zuversichtliche Erwartung auszusprechen, daß auf den Gebrauch ungeaichter Maase und Gewichte höhere Strafen als die §. 5 bestimmten nicht würden angedroht werden, vorbehältlich jedoch des Eintritts crimineller Strafen nach §. 5 d., dafern zugleich ein Betrug mit vorliegt," jedoch unter gleicher Weglassung der Worte: „ Maase und." Referent Prinz Johann: Ich mache darauf aufmerk sam, daß unter den Betrug auch die Fälschung zu verstehen sein würde. Präsident v. Gersdorf: Ich habe die Kammer zu fra gen: 'ob sie unter Weglassung der Warte: „Maase und" die zuversichtliche Erwartung aussprechen wolle, daß vor ¬ liegt." (siche vorstehend) che'.stimmen? — Wird einstimmig bejaht.— Ferner lautet der B eri ch t: Die §§.24—26 (s. Nr. 97 der Verhandlungenderzweiten Kammer, S.2002flg.) 4* -
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