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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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nebst den dazu gestellten Anträgen dürften sich bei Annahme des allgemeinen Vorschlags erledigen. Referent Prinz Johann: Es dürfte mir also gestattet sein, sie zu übergehen. Zu §. 27 (siehe Nr. 98 der Verhandlungen der zweiten Kammer Seite 2005) ist nichts erinnert. Zu tz. 28 (siehe Nr. 98 der Verhandlungen der II. Kam mer Seite2005) heißt es im Deputationsgutachten: Zu §.28 hat die jenseitige Kammer auf Vorschlag eines ihrer Mitglieder folgenden Antrag beschlossen: „Die hohe Staatsregierung zu Abfassung einer populair gehaltenen Schrift über Form und Weise des neuen Plans, diesen recht anschaulich machend, zu veranlassen, wodurch dem nicht wissenschaftlich gebildeten Theile des Pub likums einUrthril möglich wird, zu Beseitigung jedes Vor- urtheils, zu Beförderung williger Annahme und Einführung des Gesetzes, die Klarheit dessen, was dasselbe ist, will und bietet, und für möglichste Verbreitung dieser Schrift geeignete Maßregeln zu ergreifen." Der wohlgemeinte Vorschlag dürftebei nur theilweiser Ein führung des Systems kaum an der Zeit sein. DieDeputa- tionen rathen daher an, denselben abzulehnen. Präsident v. Gersdorf: Ist die Kammer damit einver- -standen, den Antrag abzulehnen? — Wird einstimmig bejaht: — Nun heißt es im Berichte: Endlich hat noch die jenseitige Deputation der Kam mer mehre Vorschläge gethan, welchen letztere auch beigetreten ist. Die beiden erstem derselben, welche in dem jenseitigen Berichte (s. Nr. 98 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite2006 und2008) zu finden sind, dürsten als lediglich das Maas betreffend hier gänzlich außer Betracht kommen. Referent Prinz Johann: Ich glaube, es dürfte kaum eines Beschlusses bedürfen; es liegt in der Annahme des allge meinen Antrags, daß wir kaum auf einen Beschluß einzugc- hen brauchen. Nun lautet der Bericht: Dagegen sind die Anträge unter.1—3 (s.Nr. 98 der Ver handlungen der zweiten Kammer, Seite 2009) allgemeiner Natur und bezwecken eine leichtere Einführung des neuen Systems. Die Anträge unter 1 und 2 scheinen aus den jenseits ange führten Gründen der Annahme werth zu sein, obgleich die Deputationen, wenn das neue System auch für das Maas ausgeführt werden sollte, mindestens die Frage der Erwägung werth gefunden hätten, ob hier nicht noch ein Mehres Seiten des Staats zu thun sei und ob namentlich die in dem Darm städtischen Gescheh. Xl. enthaltene Bestimmung, nach welcher der Umtausch noch brauchbarer alter Fruchtmaase und Gewichte gegen ähnliche des neuen Systems und die Abgleichung der alten Waagen und Gewichte auf öffentliche Kosten erst qt ist. aus Gründen der Billigkeit zu empfehlen sein möchte. Da je doch bei dem Gewichte die Kosten der Umänderung nur unbe deutend sein können, so glaubt man hiervon absrhen zu können und schlagt vor, der zweiten Kammer darin beizutreten, daß man die hohe Staatsregierung ersuchen wolle, 1) die tüchtige, solide und billige Anfertigung der neuen Ge wichte, ohne die Lieferung derselben selbst zu übernehmen, dadurch zu sichern und dem ganzen Lande zugänglich zu machen, daß eine hinreichende Anzahl Normalgewichte an möglichst viele, in den verschiedenen Kreisdirectionsbe- zirken wohnende, wegen ihrer Solidität bewährte Fabri kanten und Gewerbsleute, welche die zu Verfertigung der Gewichte nöthigen Anstalten besitzen und sich dazu be reitwillig erklären, vertheilt, und ihnen dabei außer der genauen Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften zugleich die öffentliche Bekanntmachung ihrer Verkaufspreise zur Bedingung gemacht werde. 2) Um die Anschaffung der neuen Gewichte demPublikum zu erleichtern und dem neuen System dadurch um st leichter Eingang zu verschaffen, die zum ersten Male erforderlichen Aichungskosten unter Bestimmung eines gewissen Ter mins auf die Staatskasse zu übernehmen. Königs Commissar v. Wietersheim: Ich erlaube mir zu bemerken, daß bei der Verhandlung der zweiten Kammer der jenseitige Referent, der erst später Gelegenheit gehabt hat, von dem Verfahren in Baden Kenntniß zu erlangen, bemerkte, daß er die Ansicht gewonnen habe, wie er das dortige.Verfahren em- pfehlungswerth halte. Man hat es nämlich da so gehalten: man hat die alten Gewichte angenommen, und neue Gewichte dafür gegeben. Es ist natürlich/ daß, weit der Metallwerth die Hauptsache und der Umguß nicht bedeutend kostspielig ist, dieses Verfahren wenige Kosten verursacht hat. Die Regierung wird das erwägen, ich mache es mir aber zur Pflicht, aufmerksam zu machen, daß dieser Punkt schon von der Regierung in das Auge gefaßt worden ist. Referent Prinz Johann: Ich muß bemerken, daß indem Protokoll nichts darüber stand, ich weiß nicht, ob die Mitthei lungen schon so weit zum Druck gekommen sind. Ich muß aber gestehen, daß das Verfahren, welches der königl. Commiffar in Vorschlag brachte, sehr annehmbar erscheint und alle Unbil ligkeit ausschließt. In sofern dies nicht ohnedies zur Ausfüh rung kommen sollte, würde ich einen besonder« Antrag darauf stellen. Königl. Commissar v. Wietersheim: Ich glaube, da dieses von Seiten der Regierung erklärt worden ist, würde der Antrag nicht damit in Widerspruch stehen. Präsident v. Gersdorf: Ich würde fragen: ob dem An träge unter 1 die Kammer Beifall schenken wolle? und ob sie sich in gleicher Maße mit dem Anträge sub 2 zu vereinigen vermöge? — Beides wird einstimmig bejaht. — Ferner heißt es im Berichte: Wenn jedoch die zweite Kammer unter 3 beantragt hat: Zu Vermeidung einer zu großen Anzahl die Staatskasse drückender Besoldungen und Pensionen, eine Einrichtung zu treffen, daß ohne Anstellung eigens aus der Staats kasse zu besoldender Districtsaufsichtsbeamten oder Visi tatoren die Erhaltung der Richtigkeit in Maas und Ge wicht unter Oberaufsicht der Z. 23 der Verordnung ge nannten Aichungsbehördm, so viel als möglich den Com-
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