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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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und wenn das genügend erfolgen kann, am Ende der Session uns gefälligst darüber Vortrag zu erstatten. — Ich würde nun den Herrn v. Polenz ersuchen, indem ich zur Tagesordnung übergehen kann, uns den mündlichen Vortrag der zweiten De putation über die zwischen beiden Kammern obwaltenden Dif ferenzpunkte, das Budjet betreffend, zu erstatten. Der zweite Gegenstand, den der Herr Bürgermeister Hübler vorzutragen hat, betrifft den Bericht der zweiten Deputation, die Vermei dung provisorischer Bewilligungen betreffend, worüber ein ge druckter Bericht uns vorliegt. Das Protokoll wird darüber gleich ausgenommen, und entweder nach Beendigung dieser Gegenstände, oder später vorgelesen werden. Prinz Johann: Ich glaube, dasselbe würde auch über den Vortrag des Herrn Domherrn l). Schilling stattsinden können. Präsidentv. Gersdorf: Ich erlaube mir zu bemerken, daß die genannten beiden auf der Tagesordnung stehenden Ge genstände zunächst in Werathung kommen. Ob etwas Aehn- liches wird eintreten können, in Bezug auf den vom Domherrn v. Schilling vorgetragenen Bericht über zweifelhafte Rechtsfra gen, ist noch ungewiß. Wir würden nun zum ersten Gegen stände übergehen können, das Budjet betreffend. Referent v. Polen z: Die Berathung über das Budjet in beiden Kammern führte zu verschiedenen Differenzen, die sich aber meist ausgeglichen haben. Bei dem ersten Theile oder dem Einnahmebudjet sind von unserer Seite nur sehr wenig Ab weichungen vorgekommen, die sich sämmtlich haben beseitigen lassen. Nämlich einige Anträge, die wir nicht acceptirten, und hierbei würde nur zu erwähnen sein, daß diesmal der Budgetvor lage kein Finanzgesetz beigefügt war, weil damals über die Einthei- lung des Thalers noch kein Beschluß gefaßt worden war. Der Herr Finanzminister erklärte desfalls in der zweiten Kammer, daß zu Abfassung eines solchen Gesetzes die Zeit zu beschränkt sei, und daß er darauf antragen müsse, die Abfassung dieses Ge setzesvertrauensvoll von den Ständen der Regierung überlassen zu sehen. Wenn nun die uns vorgelegten Einnahmezweige in beiden Kammern angenommen worden sind, so hat sich auch die zweite Kammer berufen gefühlt, eine solche Ermächtigung der hohen Staatsregierung zu ertheilen, und es wird wohl von Sei ten der ersten Kammer kein Bedenken obwalten, dieser Ermäch tigung beizutreten, da es auf einer bloßen Form beruht, indem Regierung und Stände über die Abgabesätze vollkommen einver standen sind. Es wird sich nur fragen, ob die diesseitige Kammer gleich der jenseitigen Kammer über das Budjet und die der Re gierung zu gebende Ermächtigung noch abstimmen will? Präsident v. Gersdorf: Meine Herren, Sie werden vernommen haben, daß die Ansicht dahin geht, die hohe Staats regierung zu ermächtigen, daß sie das Finanzgesetz abfassen und erlassen könne, und ich habe die Kammer zu fragen: ob sie da mit üb-reinstimmt?— Einstimmig Ja.— Referent v. Potenz: Ich muß noch erwähnen, die zweite Kammer hat allerdings diese Frage in Verbindung gesetzt mit der Abstimmung über das Einnahmebudjet. Das Einnahme- budjet ist aber von der ersten Kammer am 6. d. M. angenom men und darüber abgestimmt worden. Ob nun über diese Er mächtigung der hohen Staatsregierung zu Erlassung des Fi nanzgesetzes in der diesseitigen Kammer auch noch einmal beson ders abgestimmt werden soll, das habe ich dem Ermessen der hohen Kammer zu überlassen, denn bei der jenseitigen Kammer stellte sich allerdings aus dem Protokolle heraus, daß die Ab stimmung nur in Verbindung mit dem ersten Theile des Budjet oder des Einnahmebudjet vorgenommen worden ist, also wesent lich ist es nicht und muß ich es ganz dem Ermessen der hohen Kammer anheim geben, was sie hierüber beschließen will. Bürgermeister Schill: Ich sollte nicht meinen, daß hier, noch Namensaufruf nöthig wäre. Es ist das nur zu betrach ten, wie eine Differenz zwischen beiden Kammern, und bei einer einzelnen Ermächtigung istdurch Namensaufrufnicht abgestimmt worden. Die Hauptabstimmung ist erfolgt. Präsident v. Gersdorf: Ich bin meines Theils mit dem, was vom Bürgermeister Schill ausgesprochen worden, völlig einverstanden; indeß wird der Hr. Secretair Ritterstädt die Güte haben, nochmals nachzusehen, wie die Abstimmung erfolgt ist. Doch muß der Referent am besten wissen, wie die Sache acten- mäßig steht. Ich sollte glauben, daß, wenn nicht ein besonderer ' Grund zum Namensaufruf vorhanden ist, cs nicht nothwendig sei, daß er erfolgen müsse. Referent v. Polenz: Ich glaube auch nicht, daß er nö thig sei. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Es schlägt hier wohl das Protokoll ein vom 5. Juni, wo über das Budjet ab gestimmt wurde durch Namensaufruf und die Fragstellung des Herrn Präsidenten hat damals so gelautet: „ Stimmt die Kam mer mit den einzelnen Beschlüssen, die sie bei allen einzelnen Lheilen des Budjet gefaßt hat, jetzt noch beim Namensaufrufe überein?" Es ergiebt sich also, daß über das Einnahmebudjet durch Namensaufruf abgestimmt worden ist. Präsident v. Gersdorf: Ich sollte meinen, daß diese Frage so weit gestellt worden sei, daß Alles hinein fallen müsse, um nichts unerledigt zu lassen, und wenn die Kammer einver standen ist, und der Referent auch seine Uebereinstimmung zu er kennen giebt, so würde der Namensaufrufnicht nöthig erscheinen. Referent v. Polenz: Bei dem Ausgabebudjet Position 20, die Kreisdirectionen betreffend, beruht der Unterschied unserer Bewilligung gegen die der zweiten Kammer darin, daß die jen seitige Kammer mehr transitorisch und weniger etatmäßig be willigte; hier aber weniger transitorisch, und mehr etatmäßig bewilligt worden ist. Bei Position 22, die Beförderung der Künste und Gewerbe betreffend, sind 20,000 Thlr. besonders bewilliget worden, und die erste Kammer hat beschlossen, diese Summe nicht auf düs Budjet zu nehmen, sondern ausdenKas-
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