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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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senüberschüssen, was in der jenseitigen Kammer nicht geschehen war; sie hat sich aber spater unsrer Ansicht angeschlossen. Bei der Position 23 für das Gewerbschulwesen war für die technische Blldungsanstalt zu Dresden von der hohen Staatsregierung die Ermächtigung gefordert worden, daß außer den 6100 Thlr., im Fall ein Direktor noch besonders zu salariren wäre, dieser Aufwand ebenfalls passtren möge. Die zweite Kammer hat es zugestanden; die erste Kammer hatjedoch bei diesem Zugeständ- niß festgesetzt, daß das Postulat nur mit 1000 Thlr. überschrit ten werden könne. Auch diese Feststellung ist in der zweiten Kammer genehmigt worhen. Prinz Johann: Dürste es nicht vielleicht angemessen sein, die Punkte, wo keine Differenz mehr besteht, nicht mehr zum Vortrag gelangen zu lassen. Es würde zur Erleichterung des Referenten und zur Abkürzung beitragen. Präsident v. Gersdorf: Das würde dazu beitragen,daß man diesen Punkten nicht seine Aufmerksamkeit schenkt, und viel leicht die wichtigeren mehr in's Auge faßt. Referent v. Polenz: Ich werde es nach dem Vorschläge Sr. königl. Hoheit sehr kurz machen können. Es ist eine ein zige Differenz, die zwischen beiden Kammern noch besieht, und zwar bei Position 66, unter a. und ä., die Seminarien und Volksschulen betreffend. Es wird sich die Kammer erinnern, daß von der zweiten Kammer der Antrag gestellt wurde: „die Hohe Staatsregierung zu ersuchen, sie wolle Obsicht führen, daß in den Volksschulen und Seminarien der Unterricht im Schrei ben nach dem sogenannten sächsischen Ductus ertheilt und der selbe erhalten werde." Es fand dieser Antrag hier Genehmi gung nicht, sondern wurde abgelehnt. Dagegen wurden zwei andre Anträge gestellt: „Die Regierung möge ihre Aufmerksam keit darauf richten, daß die künftigen Schullehrer nicht nur in wissenschaftlicher Hinsicht zu Ertheilung tüchtigen Unterrichts, sondern auch zur Erziehung der Heranwachsenden Jugend, na mentlich durch fest begründete positive Religiosität herangebildet werden möchte", sodann der zweite Antrag: „die hohe Staats regierung zu ersuchen, daß unter der Rubrik 6. Z. 29 der Ver ordnung zum Schulgesetz der Unterricht nicht auf unnütze und den Verhältnissen der zu Unterrichtenden nicht angemessene Ge genstände erstreckt werde." Die zweite Kammer hat unsre bei den Anträge ebenfalls zu den ihrigen gemacht, hat sie jedoch mit den sh igen verschmolzen, indessen den letzten so modificirt, daß er wahrscheinlich den Beifall der Kammer erlangen dürste. Sie will die gesammten Anträge so zusammenstellen: „die hohe Staaisregierung wolle in nähere Erwägung ziehen, wie durch Bildung der Lehrer in den Seminarien und bei dem Unterricht in den Volksschulen darauf im Allgemeinen hingewirkt werden könne, daß die Erziehung der Jugend, namentlich durch, aufdie Grundlehren des Christenthums festbegründete Religiosität mit dem Unterrichte Hand in Hand gehe, und des letzteren Gründ lichkeit nach Z. 29 6. der Verordnung zum Schulgesetze nicht durch zu.große Vielseit-'gkeit der Lehrgegenstände benachtheiligt, sowie auch der Unterricht im Schreiben nicht nach zu verschie denartigen, von dem früheren sogenannten sächsischen Ductus abweichenden Vorschriften in den Volksschulen und Seminarien ertheilt werden möge." Ist nun auch wieder dieses Zurückkom men auf den sogenannten sächsischen Ductus hier mit eingewebt, so ist doch hiermit nur so viel angedeutet, es möge dieser Ductus nicht gänzlich verloren gehn! und da von 24 stattgefundrnen Differenzen diese die einzige ist, wo die zweite Kammer geglaubt hat, es könnte etwas von ihren Wünschen ausgenommen werden, so darf ich wohl annehmen, daßdie erste Kammer mit dieser Fas sung sich einverstehen werde. Prinz Johann: Es ist allerdings der Antrag von mir ausgegangen, und da er motivirt worden ist, so erlaube ich mir eine Bemerkung, will jedoch keinen Antrag stellen. Es ist aller dings zwischen meinem Anträge und dem Anträge der zweiten Kammer ein Unterschied, daß hier das Wort: „positive Religio sität" Hinwegkommen solle. Es heißt statt dessen: „durch auf die Grundlehren des Christenthums fest begründete Religio sität." Ich glaube wohl, daß, wenn man das Wort richtig versteht, es synonym ist. Jndeß muß ich bemerken, daß man das Wort: „Grundlehren" verschieden verstehen kann; einer versteht mehr, ein andrer weniger darunter. Ich will indeß nicht darauf antragen, daß die Veränderung beseitigt werde, um nicht eine Differenz herbeizuführcn, weil ich überzeugt bin, daß festbegründete Religiosität und positive Religion synonym sind. Bürgermeister Wehner: Ich würde mich ganz für den letzten Antrag erklären; damit das Wort positiv in Wegfall kommt, was sd verschiedene Deutung zuläßt, denn in sofern man posttiveGrundsätzederReligion noch weiter ableitet, als sie aus dem wahren Worte Gottes hervorgehen, in sofern solche darunter ver standen werden, die lediglich mehr von Menschen ausgegangen sind, dürsten solche dem protestantischen Glauben, welcher auf weiteres Forschen begründet ist, geradezu entgegen sein. Ich werde mich also für den letzten Antrag erklären und zwar aus dem Grunde, weil ich ihn viel passender finde für die Lehren, die wir als Protestanten befolgen. Referent v. Polenz: Se. königl. Hoheit hat schon er klärt, daß er nichts gegen die Modisicirung seines Antrags ein wenden wolle, folglich scheint jede Polemik ohne Nutzen. v. v. Ammon: Ich habe schon einmal Gelegenheit ge habt, mich über diese Worte zu erklären. Im Allgemeinen ist gegen das Wort „positiv" nichts zu erinnern, denn das Posi tive steht gegenüber dem Negativen und ein bloßer negativer Religionsunterricht kann zur Belehrung der Jugend nichts bei tragen. Man kann von positiver Theologie nicht dasselbe sa gen, was man von positiver Jurisprudenz und anderen mensch lichen Kenntnissen versichert. Es muß hier das positiv Gött liche von dem positiv Menschlichen unterschieden werden, und da könnte man wohl „wesentliche Grundwahrheiten" in Vor schlag bringen, weil diese positiv begründet sein müssen. Aber an und für sich ist gegen das Wort „positiv" nichts einzu wenden.
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