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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Gesetzentwurf annehmen, als gar nichts.. Denn eine Ent scheidung muß eintreten, wie der Herr Staatsministcr-erwähnt hat, weil einige Gerichte die Contumaz um 12 Uhr, andere aber Nachmittags um 5 Uhr annehmen. Eine Entscheidung ist nothwendig; «her für noch besser hakte ich es, wenn wir bei unserm Beschlüsse stehen bleiben. Staatsminister v. Kpnfleritz: Der Referent meint, es wäre nichts Neues, was die erste Kammer vorgeschlagen hat!; denn es hätten schon jetzt Untergerichte die Parteien sofort nach Ablauf der in der Vorladung bestimmten Stunde für au ßen geblieben erkannt und den Termin für versäumt trachtet. Ich muß bezweifeln, daß ein solches Verfahren zur Cognition der Obergerichte gelangt und von diesen genehmigt worden sei. Etwas Neues ist der Vorschlag der ersten Kammer allerdings. Nach der Proceßordnung werden sie vorgeladen, zn rechter frü her Tageszeit zu erscheinen und es war schon jetzt dem Richter nicht verwehrt, eine Stunde zu bestimmen, aber dennoch hat ten die Parteien bis Mittag 12 Uhr oder Nachmittag 5 Uhr Zeit. Wenn der Referent ferner bemerkt, es wäre für den Richter keine Mühe, nach dem Ausschlagen jeder Stunde einen Aufruf eintreten zu lassen, er brauchte das nicht in eigner Per son zu thun, es könnte sogar durch den Gerichtsboten geschehen, so mache ich auf die Patrimonialgerichte auf dem Lande auf merksam ; durch wen soll da ein solcher Aufruf erfolgen? der Richter muß sofort ein Protokoll darüber aufnehmen, wer sich gemeldet hat oder nicht. Ist der Patrimonialrichter wie gewöhnlich allein, so muß er diesen Aufruf selbst vornehmen. Es hat der Referent ferner bemerkt: allerdings sei die Contumaz ein noth- wendrges Uebel, aber sei nicht zu vermeiden. Dies gebe ich vollkommen zu; aber ein nothwendiges Uebel häuft man nicht und dehnt es nicht über das Bedürfniß aus. Bürgermeister Hübler: Ich muß dringend wünschen, daß die Kammer bei dem einmal gefaßten Beschlüsse stehen bleibe. Der Vorschlag unsrer Deputation hat Genehmigung gefunden und kommt einem sehr dringend und fühlbar gewor denen praktischen Bedürfnisse entgegen. Ich kann allerdings aus Erfahrung bestätigen, daß die üble Sitte, wenigstens in Dresden, eingerisseu ist, daß die Parteien in der Regel erst im letzten -äußersten Stadium erscheinen und gewöhnlich die Parteien in der zwölften Stunde sich zusammen drängen. Das selbe würde auch der Fall sein, wenn künftig ein kürzerer Zeit raum für die Contumaz, wie der von der Deputation vorge schlagene, nicht eintreten sollte. Ich halte diesen Vorschlag eben so sehr im Interesse der Richter, als der Parteien selbst. Wenn angeführt worden ist, es werde dadurch etwas Neues be gründet, so stelle ich dem entgegen, daß durch die Decision auch schon die bisherige Bestimmung eine Abänderung erleide, indem die Contumaz um 12 Uhr eintreten soll, wahrend sie nach der früher» Bestimmung erst Nachmittags um 5 Uhr eintreten kann. Ich kann die Versicherung hinzufügen, daß von mehren mir der dringende Wunsch ans Herz gelegt worden ist, es möge der Beschluß der ersten Kammer nicht verlassen werden. Ob bei dem hiesigen Stadtgericht der Gebrauch sich geltend ge macht hat, das weiß ich nicht, aber das weiß ich gewiß, daß das Stadtgericht sehr dringend wünscht, es möge eine andere Ein richtung eintreten, daß es namentlich dem, was von der Depu tation vorgeschlagen und von der Kammer angenommen wor den ist, bei weitem dem im Gesetzentwurf Enthaltenen den Vor zug eingeräumt hat. Staatsminister v. Könne ritz: Ich habe dem letzten Sprecher einzuhalten, daß der Vorschlag der ersten Kammer allerdings wohl im Interesse der Gerichte liegen kann, aber nicht im Interesse der Gerichtsbefohlnen, die Recht zu suchen und zu nehmen haben. Bürgermeister Wehner: Ich wollte nur in Bezug auf die letzte Bemerkung des Herrn Staatsministers mir etwas zu erinnern erlauben; nämlich er meint, der Vorschlag sei mehr rm Interesse des Gerichts und nicht der Parteien. Es ist aber auch wohl im Interesse der Parteien die Bestimmung zu treffen, wie die erste Kammer vorgeschlagen hat; denn es muß doch den Parteien wünschenswerth fein, daß sie, so wie sie vor Gericht erscheinen, baldigst expedirt werden. Das kann aber nicht der Fall sein, wenn die Contumaz so bestimmt wird, wie das Gesetz festsetzt; denn wenn man bis Mittags 12Uhr und Nach mittags 5 Uhr Zeit zum Erscheinen Nachlassen will, so bin ich überzeugt, daß die meisten erst gegen 12 Uhr und Nachmittags gegen 5 Uhr kommen. Also die, welche zur gehörigen Zeit kommen, müssen warten, bis andere auch da sind, und müs sen sich am Ende noch zurückschicken lassen. Es ist allerdings im Interesse der Parteien, daß sie, sobald sie erscheinen, ab gefertigtwerden, und es ist wohl kein Zweifel, daß nachdem Vorschläge, wie die Deputation ihn gemacht und die erste Kammer ihn angenommen hat, eine Ordnung in die Sache kommt,' die bisher nicht vorhanden war, die aber bei großen Gerichten festgehalten worden ist. Es wird, wie ich vernom men habe, hier beim Stadtgericht in Dresden — ich will es nicht gewiß behaupten — und auch in Leipzig so gehalten. Secretair Bürgermeister Ritterstä dt: Alles gegen ein ander gehalten, scheinen dieGründe der Deputation überwie gend zu sein, und ich erlaube mir, die geehrte Kammer darauf aufmerksam zu machen, warum die Bestimmung keine beson dere Härte zu sein scheint. Alle diejenigen, welche um 11 und 3 Uhr vorgeladen werden, müssen sich nach dem Gesetzentwürfe gefallen lassen, daß sie nach einer Stunde contumacirt werden. Ich sehe also nicht ein, warum nicht auch die gleiche Bestim mung für diejenigen gelten soll, welche z. B. um S und um 4 Uhr vorgcladen sind. Referent v. Schilling: Der Herr Secretair Ritterstädt hat bereits erwähnt, was ich in Anregung bringen wollte. Was die Deputation vorschlagt, liegt zum Theil schon in dem Gesetzentwürfe. Dem Richter steht die Wahl der Stunde frei; er kann die Parteien Vormittags um 11 und Nachmittags um 4Uhr vorladen. Die Partei dagegen hat nur 1 Stunde Zeit,
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