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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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noch vertheidigen lassen, sie wird zur doppelten Ungerechtigkeit, wenn Einzelnen gewährt wird, was Anderen abgeschlagen wor den ist, wenn ein Lheil dem anderen Vergütung hinauszahlen soll, die er in noch weit höherer Maße selbst bedurft hatte und beanspruchen können ; es ist jene Maßregel als eine Compen- salion der gegenseitigen Ansprüche anzusehen und sie muß, ein mal ergriffen, streng durchgeführt werden. Sind nun die jetzt fraglichen Lieferungen unter denselben Umstanden und Verhältnissen geleistet, wie die in der Bekannt machung vom 2. November 1819 benannten, kann hierbei durchaus Etwas nicht darauf ankommen, welche Kasse die Vergütung gewährt haben würde, wenn eine solche überhaupt gegeben worden wäre, so werden erstere gleich den letzteren nach den Grundsätzen der höchsten Billigkeit zu behandeln sein, am allerwenigsten aber würde sich ein haltbarer Grund aufführen lassen, wenn man die Vergütung für Naturallieferung abschla gen , und die für Pferdelieferung zugestehen wollte; ist aber über die Niederschlagung der erstem zwischen Regierung und Stan den schon Einverstandniß vorhanden und kann darauf jetzt nicht wieder zurückgekommen werden, so kann die Deputation sich nur dafür aussprechen: daß die verehrte Kammer sich hinsichtlich der Niederschlagung der Vergütung für die Pferdelieferung dem Beschluß der zweiten Kammer anschließe; welches Gutachten um so eher Eingang finden wird, wenn man hierbei noch die im jenseitigen Bericht unter 3 aufgestell ten gewichtigen Schwierigkeiten und Hindernisse, die der Aus führung eines Vergütungsprincips entgegenstehen, in Erwä gung zieht. Referent Bürgermeister Schill: Ich glaube hier den Vor trag des Berichts in seinem allgemeinen Theile schließen zu dür fen, da es darauf ankommt, welche Ansicht die Kammer faßt. Daß die Deutung, welche der ständischen Erklärung von 1830 un ergelegt werden kann, richtig gewesen sei, geht daraus hervor, daß die damalige Ständeversammlung der Staatsregierung kei neswegs angesonnen hat, an die Betheiligten eine Vergütung für Pferdelieferung nachzuzahlen, was sie gemußt hätte, wenn sie eine Vergütung an selbige gewollt hätte, welche aus der Staatskasse zu leisten war; sie hat vielmehr eine solche nur für die ständische Kasse reclamirt. Das scheint der Hauptgrund zu sein, warum die damalige Ständeversammlung erklärt hat, sie wolle die Vergütung nicht den Betheiligten geb^n, sondern nur in die ständische Kaffe zurückverlangen, um darüber eine allge meine Verfügung zu treffen. Bürgermeister Hü bl er: Ich mag nicht leugnen, daß mir als Deputationsmitglied manche Bedenken bei der vorliegen den Entschädigungsfrage beigegangen sind, indem es meinem Rechtsgefühle widerstreiten wollte, Ansprüche, für deren Begrün dung sich doch in der That so vieles anführen läßt, mit einem Federzuge zu streichen; allein bei näherem Eingehen in die Sache und die factischen Grundlagen derselben habe ich mich allerdings überzeugen müssen, daß der Beschluß der jenseitigen Kammer und der damit conforme Vorschlag unserer Deputation der einzige Ausweg ist, um aus diesem Dilemma zu kommen. Abgesehenvon den außerordentlichen, zumTheil an das Unmög-- liche grenzenden, Schwierigkeiten, welche sich an die Ausfüh rung des Vergütungsplans knüpfen, würde man durch Vergü tung der fraglichen Lieferungen von.Stückpferden eine dreifache Ungerechtigkeit begehen, einmal gegen diejenigen, welche noch Vergütungsansprüche wegen Naturalienlieferungen hüben und deren Ansprüche gleichwohl nach dem allerhöchsten Decrete nie dergeschlagen werden sollen, dann eine Ungerechtigkeit gegen die große Masse derjenigen, deren unvergütet gebliebene Kriegsprä stationen aller Art bereits im Jahre 1819 durch ständischen Be schluß niedergeschlagen worden, und endlich eine Ungerechtigkeit gegen alle die, welche zur Aufbringung des erforderlichen Ver- gütungsbedürfnisses von 360,000 Thlr. beizutragen genöthigt sein würden. Das sind die Momente gewesen, welche mich be ruhigt haben, um so mehr, als ich mir gestehen mußte, daß eine Abänderung des früheren Beschlusses vom Jahre 1819 nicht in den ständischen Verhältnissen liege, und an sich ganz unaus führbar sei, in so fern zu Vergütung aller durch die Bekannt machung vom 2. November 1819 niedergeschlagenen Anforde rungen für Kriegsauswand die Kräfte des Landes nicht ausrci- chen dürsten. Ich habe mich aber auch bei dem jenseitige« Be schlüsse schon deßhalb beruhigt, weil der Anspruch wegen der Vergütung für Lieferung von Stückpferden bereits iNr Jahre 1818 sich erledigt, und es schon damals in der Ansicht der Ständeversammlung gelegen zu haben scheint, eine diesfallsige Vergütung nicht weiter eintreten zu lassen, indem die ganze da malige Differenz nur auf dem bekannten alten Streite zwischen den fiskalischen Kassen und den ständischen beruhte. Aus allen diesen Gründen habe ich kein Bedenken getragen, mich der Mei nung meiner Herren Collegen anzuschließen. Prinz Johann: Ich bitte um das Wort, nicht um in'die Sache einzugehen; denn ich habe mich aus beiden Deputations gutachten von der Sachgemäßheit des Vorschlags vollkommen überzeugt. So schmerzlich es sein kann, durch einen Federzug bedeutende Ansprüche, die manches für sich haben, in Wegfall zu bringen, so glaube ich doch, daß man materiell Unrecht damit thun würde, sie anzuerkennen. Ich erbitte mir nur von dem Referenten oder der Staatsregierung eine Erklärung. Es ist in dem jenseitigen Berichte geäußert worden, daß 1830 von den Ständen die Ansprüche des Meißner Kreises an die von der Krone Preußen wegen Verpflegung der preußischen Truppen in den Jahren 1805 und 1806 ausgezahlten Gelder in Erwägung gekommen seien. Diese Vergütung betrifft einen Lheil dersel ben Leistung, von denen hier die Rede ist. Die Stände hatten erklärt, sie wollten die Verwendung der 80,000 Thlr. zu einem andern' militairischen Zwecke genehmigen. Dagegen war die Ständeversammlung von 1834 verschiedener Meinung. Die erste Kammer wollte die Verabreichung definitiv machen, die zweite Kammer aber glaubte, den Betheiligten müßten zum sklivs bleiben. Es fragt sich nun, ob diese Frage mit entschieden werden soll. Ich glaube nicht, daß es die Absicht ist. Wäre es aber der Fall, so würde auf die Frage nochmals einzugehen sein. Ich wollte daher fragen, ob die Niederschlagung dieses An spruchs an jene von der Krone Preußen gezählten Gelder zu gleich gemeint sei. Referent Bürgermeister Schill: Es heißt in der ständi-
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