Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Sr. königl. Hoheit vernommen, und ich frage: ob sie ihn un terstützt? — Wird hinlänglich unterstützt. — Referent Bürgermeister Schill: Es hat schon der Hr. Staatsminister das gegen den Antrag Sr. königl. Hoheit er- wiedert, was dagegen ausgestellt werden kann. Ich glaube allerdings, daß die Gründe eben so schlagend dafür sprechen, daß die Niederschlagung zugleich mit ausgesprochen werde. Der Meißner Kreis ist am Ende nicht mehr getroffen worden, als jeder andere Kreis, und es würde daher eine Bevorzugung seiner gegen andere Kreise sein, die dieselben Leistungen ohne Entschädigung haben geben müssen. Hinsichtlich der Gewäh rung einer solchen Entschädigung würden alle Gründe gelten, welche im allerhöchsten Decrete selbst und in dem Berichte der zweiten Kammer auf den vorliegenden Gegenstand geltend ge macht werden, daß nämlich jetzt die einzelnen Wetheiligten, die für ihre Person Ansprüche auf Entschädigungen machen können, entweder nur schwer, oder gar nicht zu ermitteln sind. Ebenso wird es hinsichtlich des Meißner Kreises der Fall sein, und zwar um so schwerer , da diese Entschädigungen so gering sein wer? den, daß die einzelnen Betheiligten kaum die Kosten der Legiti mation davon würden bestreiten können. Der Hr. Staats minister erwähnte, daß auf den Thaler ungefähr 3 Gr. kämen; das wäre so unbedeutend, daß sie sich kaum die Mühe nehmen würden, ihre Legitimation vorzubringen., Ich werde mich also gegen den Antrag erklären. - Prinz Johann; Auf das, was der Hr. Referent äußerte, erwähne ich, daß schon ein Unterschied vorwaltet, daß dieselbe Imparität, die der Sprecher als zu Gunsten des Meißner Kreises gegen die übrigen Betheiligten ansieht, zum Nachtheile des Meißner Kreises gegen die übrigen entsteht, welche sich den Anspruch auf 80,000 Thlr. Vorbehalten haben, und die! nicht niedergeschlagen worden sind. Hier waltet also schon eine Imparität vor. Won der andern Seite glaube ach, daß sie aus dem Grunde, den der Sprecher angeführt hat, mit einer Legitimation nicht einkommen werden. Aber die Inkon sequenz scheint darin zu liegen, daß bei dieser Gelegenheit nur! ein Theil jener Ansprüche niedergeschlagen werden soll. ' Referent Bürgermeister Schill: Ich bin allerdings der Meinung, daß alle Ansprüche, nicht nur die des Meißner Kreises, niedergeschlagen werden sollen; das liegt auch schon in der Fassung des Deputationsgutachtens: „Alle Ansprüche an den Staat oder dessen Behörden, welche auf Grund der in den Jahren 1805 bis mit 1815 zu'Verpflegung sächsischer und fremder Truppen an die Milktairmagazine stattgefundenen Na turallieferungen, so wie wegen der vom Lande für die sächsische Armee von 1805 bis mit 181h geleisteten Pferdeliefsrungen etwa erhoben werden könnten, werden, soweit sie nicht befrie digt sind, hiermit gänzlich niedergeschlagen." Man würde Ach ja einer vollkommenen Ungerechtigkeit zeihen müssen, wenn man dem Meißner Kreise 12,000 Lhlr. entziehen und dagegen den andern Kreisen Entschädigung gewahren wollte. Ich habe die Ueberzeugung, daß durch die ständische Erklärung und das Gesetz sämmtliche Ansprüche niedergeschlagen werden, denn auch sie müßten erst gegen eine Behörde geltend gemacht wer-, den, und gerade darum ist jetzt die Entschädigung für nieder geschlagen anzusehen, nicht blos hinsichtlich des Meißner Krei ses , sondern hinsichtlich des ganzen Landes. v. Großmann: Es scheint ein wesentlicher Umstand für den Antrag Sr. königl. Hoheit der zu sein, daß der Staat das Geld empfangen jhat, also der Mandatar ist, und in dieser Beziehung auch seine Verpflichtung erfüllen muß. Es ist also nicht prw raüo, wie bei allen andern Lieferungen. Staqtsminister v. Nostiz-Wallwitzr Ich bemerke, daß diese Summe nach der neuen Abrechnung aus circa 67,000 Thlrn. bestand und mit Zustimmung der Kammern im Jahre 1831 theils zur Ausrüstung der Armee, vorzugsweise aber für die Proviantur der Bundesfestungen Mainz und Lu xemburg verwendet wurden. Ware dieses Geld nicht zu die sem Zwecke bestimmt worden, so hätte datz Land diese Summe aufbringen müssen. Sie ist also nicht den Staatskassen, son dern dem Lande zu Gute gegangen. , v. Großmann: Man darf fremdes Geld nicht angrei fen; es.ist anvertrautes Gut. v. Polenz: Meine Rede gilt den Gründen, die der Hr. Domherr v. Schilling aufgestellt hat. Die Sache ist in den Hintergrund getreten , seitdem Se. königl. Hoheit feinen An trag wegen Entschädigung des Meißner Kreises gestellt hat. Ich glaube, Hr. Domherr 0. Schilling hat eigentlich seinen Hauptgrund davon hergenommen, daß er sagt, er zweifle, daß die Stände von 1830 die Absicht gehabt hätten, die Forderung niederzuschlagen, und nicht zu peräquiren. Aber so wie Se. königl. Hoheit in dieser Rücksicht nachgewiesen haben, daß nur die Korporation, z. B. die Amtslandschaft rc., Anspruch machen könne, nicht der Einzelne, weilhzwischen diesem schon Ausgleichung stattfand, so ist auch dix ganze Peräquation nie von den Ständen beabsichtigt worden. Wenn man die dama ligen Verhältnisse der fiskalischen Kassen zu denen der Stande kennt, so wird,man zugeben , daß von Vergütungen Seiten der Steuerkassen nicht die Rede sein konnte und daß man sich 1830 nichts weiter vorbehielt, als die Summe vom Fiscus eingezahlt zu erhalten, um nachher erst zu untersuchen, ob einzelne Individuen noch Ansprüche auf Entschädigungen hätten, oder ob man sie anderweit verwenden wolle. Die Einzelnen haben aber gar kerne gültigen Ansprüche dargethan, eben weil die Corpvrationen sich unter sich selbst ausgeglichen haben, und daraus geht auch hervor, daß die Nechtsgründe, die Hr. Dom herr v. «Schilling aufgestellt hat, nicht Platz greifen können. Referent Bürgermeister Schill: Ich glaube, daß sich Se. Hoheit durch die Erklärung des Herrn Staatsministers beruhigt findet, denn impUolls hat derselbe erklärt, daß die Ansprüche sämmtlicher Betheiligten mit niedergeschlagen wären, und um so gerechter, als die Summe zum Besten des Landes, zurPro- viantirung der Bundesfestungen verwendet worden ist, was
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder