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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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repartirt auf dm Meißner Kreis so viel betragen würde, als die Entschädigung betragt. Prinz Johann: Ich bin nicht einverstanden, wenigstens muß ich mir zwei Fragen erlauben, ob nämlich jette 80,000 Thlr., wie Herr 0. Großmann sagt äexositum sind? Ich bin aufdiese Frage nicht vorbereitet, weil ich nicht glaube, daß die Absicht dahin ging, sie nicht zurückzuzahlen und die Ansprüche daran niederzuschlagen. Ich kann mich nicht entschließen, mei nen Antrag fallen zu lassen. Es scheint sich nur auf den Meiß ner Kreis zu beschränken, weil von andern nicht die Rede ist, und hier blos von Natural- und Pferdelieferungen, und da handelt es sich nur darum, die Ansprüche des Meißner Kreises an 12,000 Lhlr. Entschädigung niederzuschlagen, die übrigen Ansprüche scheinen noch festzustehen. Staatsminister v. Zescha u': Ich ertaube mir eine Stelle aus der ständischen Schrift vom Jahre 1830 zu geben, welche sich auf die Ansprüche des Meißner Kreises bezieht und so lau tet: „Bei der von uns deshalb gehaltenen Berathung haben wir die Ueberzeugung erlangt, daß 1) eine Vergütung des im Jahre 1805 im Meißner Kreise für das Verpflegungsbedürfniß der königl. preußischen Truppen ausgeschriebenen, jedoch we gen eingetretenen veränderten Umständen nicht vollständig gelei steten Naturallieferung, die ohnedem nur nach der Rate, wel che nach dem Theilungsverhältnisse des Landes ausfällt, dies seits zu bewerkstelligen sein würde, um deswillen nicht ange messen erscheint, weil seit jener Zeit eine unzählige Menge Na turallieferungen von Men Theilen des Landes ohne Vergütung haben aufgebracht werden müssen, so daß wegen der Unmöglichkeit zu ermitteln, welcher Kreis gegen den andern am meisten gelitten, die Ausgleichung jenerLeistungen hat aufgegeben werden müssen. Dajedoch eine Summe vorr12,430Lhlr.7 Gr. 1 Pf. für die von jener Lieferung an preußischeTruppen abgegebenenNaturalien in das für den Marschgenuß preußischer Truppen gegen das König- > reich Preußen auf die ältere Periode formirte Liquidum mit auf-^ genommen worden ist, so erscheint es billig , daß das Ergebniß dieser Liquidation, soviel davon auf diese Summe verhältniß- mäßig ausfallen möchte, dem Meißner Kreise künftig gewährt werde." Diese Liquidation ist beendigt, und hat das Ergeb niß geliefert, daß die Vergütungssumme auf 80,000 Lhlr. festgestellt worden ist. Die Berathung am ersten constitutio- nellen Landtage, sowie auch die jetzige hat in der Lhat ergeben, daß, wenn man auf eine Vergütung für die an die inländischen Truppen geleisteten Lieferungen eingehen wollte, es att Un gerechtigkeit grenzen würde, wollte man nur diese Naturallie ferungen vergüten, um so mehr als es für die Einzelnen ein wahres IsnMnm sein würde, denn selbst diese 12,000 Thlr. würden ungefähr auf 2 bis 3 Lhlr. zusammenschmelzen. Es hat deshalb auch bei der ersten Berathung — wenn auch die frü here Ansicht der Kammer für die jetzige, wie-ich zugeben will, keine bindende Kraft hat — in dieser Kammer kein Zweifel über die Zweckmäßigkeit der Niederschlagung stattgefunden. Ja selbst in der zweiten Kammer erhoben sich viele Stimmen da- I. 63. für, und schließlich gelangte man zu dem Anträge, es möge denen Entschädigung gewährt werden, die sich legitimiren könnten; allein es ist seither ein großer Zeitraum verflossen, und es hat Niemand eine Forderung gestellt, so daß wohl an zunehmen ist, es werde sich Niemand in dem Falle befinden, die Legitimation zu beschaffen. Wünschenswerth bleibt es aber doch, daß ein solcher Gegenstand endlich einmal definitiv be seitigt werde , und dazu hat die Regierung den gegenwärtigen Zeitpunkt für den angemessensten gehalten. Wenn sich die Stände von 1830 diesen Vorbehalt machten, so läßt sich dar aus nicht abnehmen, daß sie die Absicht gehabt haben, Ver gütung zu gewahren. . Prinz Johann: Nur eine einzige Anfrage, und wenn sie beantwortet wird, werde ich meinen Antrag fallen lassen. Sind nämlich alle Ansprüche an die 80,000Thlr. niedergeschla gen? Ich habe das nicht geglaubt; ist das aber der Fall, so werde ich meinen Antrag fallen lassen. Staatsminister v. Ze sch au: Das ist allerdings die Ab sicht; denn weder in den Mittheilungen der Regierung noch in dem Berichte ist derselben gedacht worden , sondern nur der Punkt des Meißner Kreises hervorgehoben, weil er sich in der frühem ständischen Schrift vorfindet. Aber die Fassung der 1 läßt keinen Zweifel übrig, denn es heißt: „Alle Ansprüche an den Staat oder dessen Behörden, welche auf Grund der in den Jahren 1805 bis mit 1815 zu Verpflegung sächsischer und fremder Truppen an die Militairmagazine stattgefundenen Na turallieferungen, so wie wegen der vom Lande für die sächsische Armee von 1805 bis mit 1815 geleisteten Pferdelicferungen et wa erhoben werden könnten, werden, soweit sie nicht befriedigt sind, hiermit gänzlich niedergeschlagen." Unter diesen fremden Truppen muß man auch die Leistungen für die preußischen mit verstehen. -- v. Posertt: Es ist nicht meine Absicht die Discussion -noch zu verlängern, nur weil ich hoffe, daß ein Rückblick auf die frühern ständischen Verhandlungen hierüber mehre der verehr ten Sprecher vor mir, hinsichtlich ihrer aufgestellten allerdings sehr ehrenwerthen Zweifel, mehr beruhigen werde, erlaube ich mir eine kurze geschichtliche Bemerkung, die ich als Mitglied der frühern Stände zu machen vermag: Die Stände von 1830, bewilligten gerade darum jene 80,000 Thlr. zu ganz allgemei nen Zwecken, zur Verproviantirung der Bundesfestungen und für das Bundescontingent, weil ein Streit der verschiedenen Kreise und Landestheile über die Ansprüche an jene Summe zu befürchten war, um jenen unabsehbaren Streit und Kampf, um jene entstehenden Ansprüche niederzuschlagen. Es gelang hierdurch, der Friede blieb erhalten — wollten wir heute an ders handeln, wieder darauf zurück gehen, so würde der alte Streit nicht nur wieder beginnen, sondern auch jeder Kreis und Landestheil in sich wieder mit den verschiedenen Betheiligten in Kampf, Streit und.Proceß gerathen, und so —- vieles Geld verschwendet werden. . 3
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