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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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kräftige Entscheidung auf Befriedigung noch nicht vorliegt, so sind diese Rechtssachen zwar ebenfalls niederzuschlagen, den Klägern aber die hierauf bis zum Erscheinen des Gesetzes ver wandten Kosten wieder zu erstatten." Was die letztere Bestim mung anlangt, so bemerke ich, daß sie eonform mit dem Ge setze vom 20. September 1834 sub b. ist, welches als Erläu terung zu der Bekanntmachung von 1819 gegeben wurde. Hierbei ist ein Termin, welcher in der Fassung der jenseitigen Kammer vorgeschlagen worden, nicht nöthig erschienen, weil dermalen Processe nicht anhängig sind, die in irgend ein Sta dium vorgerückt wären, sondern die zwei Klagen, die da sind, liegen noch, und es wird ein Termin erst anzusetzen sein; mit hin bedarf es nur einer allgemeinen Fassung. Prinz Johann: Nur eine Frage: Es ist in dem Gesetz von 1834 beigefügt: „nach richterlicher Ermäßigung?" Wa rum hier nicht? Dann noch eine zweite Frage: ob unter den Kosten auch die Vorläge und Extrajudicialien verstanden sind? Denn es heißt hier im Allgemeinen nur: „die zum Erscheinen dieses Gesetzes verwendeten Kosten." Es scheint sich das zwar von selbst zu verstehen, indessen scheint es wohl billig, daß Alles entschädigt werde. Staatsminister v. Nostiz-Wallwitz: Die Regierung wird dagegen kein Bedenken haben; es liegt das vielmehr, wie Se. königl. Hoheit selbst sagt, in der Sache selbst. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand weiter das Wort ergreift, so werde ich die Kammer fragen: ob sie die von der Deputation unter 2 vorgeschlagene §. annimmt? — Gegen 1 Stimme Ja. — - Referent Bürgermeister Schill: Ich habe zu bemerken, daß von der hohen Staatsregierung selbstj der Schluß des Ge setzes in gewisser Weise geändert werden wird, nämlich die Worte: „Urkundlich haben wir dieses Gesetz, mit dessen Ausführung wir unser Kriegsministerium andurch beauftragen, eigenhändig vollzogen", da es einer Ausführung nicht mehr bedarf. Staatsminister v. No stiz-Wallwitz: Die Bemerkung des Herrn Referenten ist allerdings gegründet. Prinz Johann: Aber wegen der Kosten wird es doch einer Ausführung bedürfen. Präsident v. Gersdorf: Will die Kammer ihre Be schlüsse durch Namensaufruf bekräftigen ? — Ja. — (Die anwesenden Staatsminister verlassen den Saal.) Bei der hierauf erfolgten Abstimmung mit Namensaufruf antworten alle Anwesende mit Ja, ausgenommen Herr Domherr v. Schil ling, der mit N e i n antwortet. Das Resultat der erfolgten Ab stimmung macht der Präsident den hierauf wieder eintretenden Ministernbekannt. Präsident v. Gersdorf: Ich ersuche nun den Herrn Re ferenten der vierten Deputation uns den Bericht derselben über die Petition des Herrn Superintendenten v. Bermann.... I: 63. v. Posern: Ich bitte um die Erlgubniß die Schrift wegen Herausgabe einer Apothekertaxe vortragen zu dürfen. Nach geschehener Zustimmung vonSeiten der Kammer trägt der Referent die ständische Schrift u. s. w. vor: Präsident v. Gersdorf: Ist die Kammer mit dem Jn- halt und der Fassung dieser Schrift einverstanden? — Ein- stimmigJa. — Bürgermeister Hübler: Es sind auch mir zwei, von der jenseitigen Kammer genehmigte Schriften zugestellt worden. Ich habe sie mit den Kammerverhandlungen verglichen und gegen deren Fassung irgend etwas nicht zu erinnern gefunden. Die erste betrifft das allerhöchste Decret vom 12. December 1839 die Bewilligung eines Vorschußfonds für gewerbliche Unterneh mung betreffend. (Referent trägt diese Schrift vor). Präsident v. Gersdorf: Ist die Kammer mit dem In halte und der Fassung dieser ständischen Schrift einverstanden? — Allgemein einverstanden.— Bürgermeister Hübler: Die zweite Schrift betrifft das allerhöchste Decret wegen Errichtung eines Krankenstiftes zu Zwickau. (Referent trägt diese Schrift vor). Präsidentv. Gersdorf: Ist die Kammer mit dem In halte und der Fassung dieser Schrift einverstanden? — Ein- stimmigJa.— (Königl. Commiffar v. Hübel tritt ein.) Referent Bürgermeister Starke trägt nun den Bericht der vierten Deputation, die Reklamation des emerktkrten Supe rintendenten v. Bermann zu Penig betreffend, vor, wie folgt: Der emeritirte Superintendent, Herr 0. Heinrich August Wilhelm Bermann zu Penig hat in einem unter dem ZA. April d. I. der Ständeversammlung übergebenen Gesuche vorgetragen, daß in der 5. §. des Gesetzes vom 1. December 1837, die Er richtung einer Predigerwitwen- und Waisenkasse betreffend, die Bestimmung enthalten sei, daß Substituten den jähr lichen Beitrag zur Kasse nicht doppelt, sondern mit dem Senior zusammen nur einmal zu zahlen verbunden seien. Nach dem Sinn dieser §§. habe er nebst vielen emeritirten Geistlichen geglaubt, daß diese Bestimmung auch für den Fall gelte, wo das Einkommen eines geistlichen Amts zwischen einem Emeritus und seinem Nachfolger im Amte getheilt werde, denn es walte hier wie dort die nehmliche Rücksicht : Theilung des Einkommens Einer Stelle zwischen zweiPersonen vor; durch Verordnung des hohen Cultusministerii vom 19. April 1838 sei er aber, auf seine Weigerung zu Bezahlung des vollen Quanti des Jahresbeitrags, beschieden worden, daß emeritirte Geistliche sowohl das Eintrittsgeld als die jähr lichen Beiträge voll zur gedachten Kaffe zu bezahlen hätten, weil das Gesetz vom 1. December 1837 strivtissiWk zu erklären sei, und hinsichtlich jener Geistlichen keinen Unterschied mache. Von selbst leuchte es ein, wie drückend eine solche Bestim mung im Allgemeinen sei, sie steigre sich aber bei ihm bis zur 3*
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