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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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zu sein schrillt, wenn eine Vereinigung sämmtlicher Bundes staaten zu Stande kommt, indem diese dann dem mit Patent versehenen Erfinder einen größeren Länderumfang bietet, ihm bis zu entlegenen Grenzen Schutz gewahrt, sie eine dergleichen Vereinigung auch um so vertrauensvoller hofft, da gegenwärtig bereits die hohe Bundestagsversammlung den Schutz des gei stigen Eigenthums an Büchern und Kunstwerken ausgesprochen hat, so schlägt sie der Kammer unmaßgeblich vor: dem Beschlüsse der jenseitigen Kammer beizutreten. Referent v. Po fern: Die Deputation würde vielleicht einen beschränkteren Antrag gestellt haben, dahin gehend: die hohe Staatsregierung zu ersuchen, vor der Hand und möglichst bald, wenigstens eine Vereinigung der Zollvereinsstaaten hierü ber herbeizuführen und zu erzielen; ein Weg, den unsre, das Wohl ihrer Unterthanen so gern befördernde, Regierung bereits betreten hat. Dieser Antrag würde sonach eigentlich nur die Bitte und Aufmunterung enthalten haben, auf dem bereits be tretenen Wege weiter fortzugehen, bis das Ziel erreicht ist; um aber nicht noch bei der Kürze des Landtages einen von der zwei ten Kammer abweichenden Beschluß herbeizuführen, glaubte sie, es sei besser, daß die erste Kammer hierbei der zweiten völlig bei trete, um so mehr, da es sich gewiß nicht verkennen läßt, daß eine Vereinigung aller deutschen Bundesstaaten über diese An gelegenheit von um so größerem Nutzen sein würde, obschon es meine individuelle Ueberzeugung ist, daß einer dergleichen Ver einigung weit größere Schwierigkeiten entgegen stehen. — Doch der gute Wille der Regierungen, der sich ja, wo es nur irgend das wahre Wohl der Völker gilt, überall im deutschen Vaterlande zeigt, vermag gewiß viel, und wird auch diese Schwierigkeiten zu besiegen wissen. — Königl. Commissar v. Wietersheim: Es sch eint in dem Anträge der geehrten Deputation über eine gemeinsame Patent gesetzgebung noch eine kleine Unklarheit vorzuwalten; man kann nämlich darunter etwas Doppeltes verstehen, einmal: darauf hinzuwirken, daß die Patentgesetze in den einzelnen Zollvereins staaten übereinstimmen möchten, wenigstens in den Hauptprin- cipien, und dies ist Seiten der Zollvereinsstaaten seit dem Jahre 1834mehrfach verabredetworden. Es istdas auch im Hauptwerke bereits gelungen, und handelt sich jetzt nur noch um die Erklärun gen zweier Regierungen, deren Zustimmung zu hoffen sein dürfte. Aber es scheint, daß die Petenten sich etwas Anderes gedacht ha ben, daß sie auch eine gemeinschaftliche Patentverwaltung in der Artwünschen, daß, wenn Einer ein Patent bei dem einen Staate Deutschlqnds erlangt hat, dieses innerhalb des ganzen Zollver eins oder des ganzen deutschen Bundes geltend sein solle. Da von ist aber gar nicht mehr die Rede, das haben die Regierun gen aller Zollvereinsstaaten abgelehnt. Es hat die sächsische Regierung bei der Zollconferenz im Jahre 1838, um dieses we nigstens rheilweise zu erreichen, einen modisicirten Vorschlag ge- than, nach welchem nur in besonders wichtigen Fallen durch eine Commission Patente für den ganzen Zollverein ertheilt werden sollten; es hat aber dies so wenig Anklang gefunden, daß man genöthigt war, den Antrag auf sich beruhen zu lassen. Wenn also die Absicht der Petenten auf eine gemeinschaftliche Patent verwaltung gerichtet sein soll, so kann ich versichern, daß diese nie zu Stande kommen wird, so daß das Patent des einen Staa tes innerhalb des ganzen Vereins gültig wäre. Mir ist es in dessen unbedenklich, daß der Antrag stehen bleibt. Referent v. Posern: Ich habe hierauf zu antworten, daß die Deputation alle diese Fragen der künftigen Berathung über ein vorzulegendes Gesetz und, soweit thunlich, einer künf tigen Verordnung hierüber Vorbehalten zu müssen glaubte, um nicht eine zweimalige Discussion über diese Fragen herbeizufüh ren; die zweite Kammer hat es ebenfalls so gehalten, und nach meinem Dafürhalten ist dieses Verfahren bei dergleichen Anträ gen auf künftige Gesetze und Verordnungen nicht unzweckmä ßig , mindestens doch Zeit ersparend. — Der Antrag der Depu tation, alle diese Fragen unberührt lassend, also ganz aügemein hingestellt, ist — sollte ich meinen — ganz unverfänglich, so-- wohl für die hohe Sraatsregierung, als auch für die Stände, und ich kann daher nur anrathen, ihn so stehen zu lassen, um so mehr, da es sehr aufhältlich für den Gang des Landtags sein würde, noch eine Differenz mit der jenseitigen Kammer her beizuführen, und weil sonst vielleicht gar kein Antrag über diese wichtige Angelegenheit an die höhe Staatsregierung gelangen würde, ein Umstand, der, wenn er auch nichts schadet, da ich fest überzeugt bin und hoffe, die hohe Staatsregierung werde auch ohne ständischen Antrag auf dem bereits betretenen Wege fortschreiten, dennoch den Schein auf uns werfen könnte, als wäre unser Interesse an dieser Angelegenheit nicht so innig, als es doch gewiß auch in dieser Kammer ist. Prinz Johann: Ich würde mich unter diesen Umstän den gegen alle Anträge erklären, hauptsächlich in Betracht der Wichtigkeit der Frage und der Kürze der Zeit. Ich verkenne keinesweges die Wichtigkeit einer wohl organisirten Patentge setzgebung, man würde sich aber durch einen solchen Antrag jetzt schon die Hände binden. Ich erinnere an gewisse Vorgänge an diesem Landtage, wo so viele Dinge, die auf Begehren der Stände erschienen, Mißbelieben erregten. Das könnte wieder der Fall sein mit dem vorliegenden Anträge. Ich habe mich schon oft bemüht, zu warnen vor vorzeitigen ständischen Anträ gen, in deren Kategorie dieser Gegenstand zu gehören scheint. Niemand hat Zeit gehabt, den Bericht zu lesen, weil er nicht gedruckt werden konnte, Niemand hat mit sich zu Rathe gehen können, ob die Sache geeignet sei zu einem ständischen Anträge. Deshalb werde ich dagegen sein, zumal ich glauben muß, daß von einer Verwendung bei dem deutschen Bunde nichts zu hoffen sei und es nicht wünschenswerthist, daß wirAnträge ohne Erfolg stellen. Bürgermeister Schill: Ich will mir die Anfrage an den Herrn Referenten erlauben, ob von Seiten der hohen Staats regierung eine große Dringlichkeit einer Gesetzgebung über das Patentwesen zu erlassen anerkannt und zugestanden worden ist? Referent v. Posern: Allerdings, sie hat gesagt, daß sie den Gegenstand für höchst wichtig halte, und schön seit dem
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