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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Jahre 1838 dafür gesorgt habe, daß derselbe bei den Verhand lungen der Conferenz der Zollvereinsstaaten zur Sprache ge kommen, und es zu erwarten stehe, daß eine Vereinigung dies falls zu Stande kommen werde. Prinz Johann: Um so mehr kqnn man die Sache mit Geduld abwarten. Referent v. Posern: Dem tritt auch der Antrag der De putation nicht entgegen, da die hohe Staatsregierung über die Wichtigkeit der Angelegenheit mit ihr einverstanden ist. Königl. Commissar v. Wietersheim: Es sei mir er laubt, noch auf eine einzige Differenz aufmerksam zu machen, auf die es in der Sache ankommt und hie mehr formell ist. Nämlich es ist bekannt, daß jetzt schon Patente ertheilt werden, obwohl sie Privilegien heißen. Nun hat man es früher schon für wünschenswerth erachtet, daß feste Grundsätze bestimmt werden möchten, wie denn auch der Entwurf zu einer Gewerbe ordnung, der auf dem ersten Landtage vorgelegt werden sollte, einen Abschnitt über Patente enthielt. Bekanntlich aber gedieh der Entwurf nicht zur Vorlage. Seitdem ist der Zollverein er richtet worden und diese Angelegenheit hat die Sache auf einen andern Standpunkt gehoben, nämlich es haben die Zollvereins staaten die Norhwendigkeit gefühlt, sich über gemeinsame Grundsätze der Patentgesetzgebung zu vereinbaren. Jndeß hat diese Vereinbarung seit der ersten Conferenz mehrfachen Verzug erlitten, und erst bei der letzten Conferenz hat man sich im Hauptwerke vereinigt, und es fehlt nur noch an einer Kleinig keit. Wenn diese zu Stande gekommen ist, so werden die Grundsätze der getroffenen Vereinbarung, wie es in der Natur der Sache liegt, bekannt gemacht werden müssen und die bis herige Ungewißheit aufhören. Die zweite Kammer ist aber von einer andern Aussicht ausgegangen, sie will, daß die Fest stellung dieser Grundsätze unbedingt im Wege der Gesetzgebung erfolge. Das scheint der einzige Gegenstand ihres Antrages zu sein, abgesehen von ihrem Anträge rücksichtlich der Bundes verhandlungen , der zu keinem Zwecke führen kann. Referent v. Po fern: Zum Schutze des Deputationsgut achtens will ich noch Einiges erwähnen. Wenn Sie es ableh nen, so wird es den Anschein gewinnen, als legten Sie daraus keinen besondern Werth. Entschiedene Sache aber ist es, daß England gerade durch seine Patcntgesctzgebung so weit vor wärts in seinen gewerblichen Verhältnissen gekommen ist, und so viele nützliche Erfindungen aus Deutschland auswandern mußten, weil sie keinen Schutz fanden. Sicher ist es, daß die Patentgcsetzgebung den Ersindungsgeist weckt und nährt; wo aber Erfindungen nicht gesichert werden, da wird sich Jeder scheuen sein Geld darauf zu verwenden. Es ist einleuchtend, und wird einer ausführlichen Entwickelung nicht bedürfen, daß die Verschiedenheit in der Patentgesetzgebung der einzelnen Län der des großen Zollvereins, die Verschiedenheit der Grundsätze über Ertheilung, Ausdehnung und Dauer von Patenten auf der einen Seite die Freiheit des Handels und des gewerblichen Verkehrs unter den einzelnen Staaten bisher beeinträchtigt ha ben, ohne auf der andern Seite dem Erfinder, namentlich in den kleinern Staaten, eine genügende Garantie dafür zu geben, daß seine Anstrengungen angemessene Belohnung finden, ohne also den Antrieb zu gewähren, der den Erfindungsgeist weckt und nahrr und der in andern Landern so große Resultate her vorgebracht hat. Um beide Zwecke, Freiheit des Verkehrs und Schutz für Erfindungen, thunlichst zu vereinigen, erscheint es der Deputation als dringendes Erforderniß, daß diese Verschie denheit in der Gesetzgebung der einzelnen Staaten aufhöre, daß man sich über möglichst gleichförmige Grundsätze vereinige, daß die Particulargesetzgebung sich nach den von der Gesammtheit als zweckmäßig erkannten Principien modificire. — Der Wunsch der Deputation ist also: Vereinbarung über gleichför mige Grundsätze der Patentgesetzgebung, welche geeignet sind, neben möglichst geringer Beschränkung des freien Verkehrs, ge nügenden Schutz und Aufmunterung des Erfindungsgeistes zu gewähren, und welche, soweit möglich, ein verschiedenartiges Verfahren in den verschiedenen einzelnen Staaten ausschließen. — Von unberechenbarem Nutzen für die gesammte deutsche Gewerbthätigkeit werden die Folgen einer solchen Vereinigung sein, und fest und immer fester wird sich hierdurch das Band der Einigkeit um Deutschlands Völker schlingen. Königl. Commissar v. Wietersheim: Ich bemerke, daß es keinesweges die Absicht der Negierung ist, keine Patente zu ertheilen, im Gegentheil werden, wie schon gesagt, jetzt schon welche gegeben, nur unter andern Namen. Ich will diese Frage nicht weiter erörtern, aber ich gestehe, daß ich das gänz liche Verweigern von Patenten für unmöglich halte, weil dies nur dann durchzusetzen sein würde, wenn alle Staaten diesem Grundsätze sich anschlössen, da ein einziger nicht füglich-sich aus schließen kann. Also in der Sache selbst bin ich einverstanden, es scheint die einzige Frage nur die zu sein, ob man darauf an tragen soll, daß im Wege der Gesetzgebung solche Grundsätze bekannt gemacht werden sollen. Prinz Johann: Ich bin auch mit dem Herrn Referenten über die Wichtigkeit des Gegenstandes einverstanden, nur ist mir der ständische Antrag, seine Tendenz und sein Zweck nicht ganz klar, und ich fürchte, daß wir dadurch der künftigen Stän deversammlung die Hände binden werden, besonders weil wir bei der Kürze der Zeit die Sache nicht werden gehörig überlegen können. Bürgermeister Schill: Es scheint noch die große Frage, ob die Bestimmungen über das Patentwesen gerade im Wege der Gesetzgebung sich ertheilen lassen, ob sie so stabil sind, daß sie sich für diesen Weg eignen. Meiner Ueberzeugung nach hängt alles von einer Gewerbeordnung ab, sie müßten vielleicht jetzt in kurzer Zeit wieder verändert werden, und dieserhalb scheint es das Beste, daß die Staatsregkerung den Gegenstand im Auge behalte. Referent v. Posern: Ich gebe zu, daß Vieles, was hier einschlägt, auf dem Wege der Verordnung bestimmt werden
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