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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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kann, und ich wünsche dies selbst, allein auf der andern Seite muß ich denn doch die feste Ueberzeugung aussprechen, daß die hier einschlagenden Hauptgrundzüge zur Gesetzgebung gehören, also, ohne den allerdings weitläufigem Weg der ständischen Zu stimmung nicht werden ins Leben treten können, denn sie grei fen offenbar ein in das Mein und Dein und in die natürliche Freiheit. — Um kurz zu sein,will ich mich auf eine weitläufigere Discussion hierüber nicht emlaffen, und begnüge mich mit obi ger kurzen Bemerkung, das Uebrige der künftigen Berathung vorbehaltend. — Kömgl. Eommiffar v. Wietersheim: Ich mache dar auf aufmerksam,, daß bei den Verhandlungen der zweiten Kammer über diesen Gegenstand Seiten des Ministeriums er klärt worden ist, daß, wenn diese Vereinigung erfolgt sein sollte, zu erwägen sein wird, ob es einer Gesetzgebung noch bedürfen werde, so glaube ich, wird die Erklärung erfolgt sein, Damit hat man keineswegs erklärt', daß eine Gesetzvorlage nicht erfolgen werde, sondern man hat- nur geglaubt, man müsse erst auf den Standpunkt gekommen sein, um zu überse hen, ob sich diese Sache nicht von selbst erledige. Referent v. Posern: Das geht allerdings aus den Mit theilungen der jenseitigen Kammer hervor, daß die hohe Staatsregierung nicht dagegen ist und auch bereits dankens- werthe Vorschritte in dieser Angelegenheit gethan hat. Ich glaubte nicht nöthig zu haben, dies nochmals zu wiederholen, da es im Berichte bereits erwähnt worden ist. Staatsminister v. Könne ritz: Auf des Hrn. Referen ten letzte Bemerkung, durch die kurz vor dem Schluß des Landtags die sehr wichtige Frage angeregt wird, in wiefern die Ertheilung von Patenten ohne Gesetz geschehen könne? muß ich Einiges erwiedern. Jene Frage wurde schon am vorigen Landtage bei Gelegenheit des Gesetzentwurfs über Actienvereine angeregt. Es handelte sich damals sogar darum, ob Dispen sationen vom gemeinen Rechte ertheilt werden könnten, wie für Actienvereine, Sparkassen und dergleichen. Die Kammern haben damals die Frage bei Seite liegen lassen und gewiß sehr wohl daran gethan. Sie werden gewiß auch nicht bemerkt haben, daß die Regierung, dieses ihr Befugniß ungebührlich _ ausgedehnt hätte. Was das Patentwesen anlangt, so ist al lerdings nicht zu leugnen, daß die natürliche Freiheit durch die Ertheilung insofern beschränkt wird, als man nicht Anderer Erfindungen benutzen und nachmachen darf. Muß man aber einmal ein geistiges Eigenthum an Erfindungen an nehmen, so muß man es auch schützen und ist doch auch eben deshalb in das Crimmalgesetzbuch eine Bestimmung ausge nommen, baß Arbeiter, die eine geheime Erfindung ihres Lohn oder Arbeitsherrn verbreiten und diejenigen, welche sie hierzu verleiten, bestraft werden sollen. Ein Patent ist aber nichts als ein Zeugniß der Behörde, daß der Inhaber als Eigentümer anerkannt und wie lange er in diesem seinem Eigenthum ge schützt werden solle. , Referent v. Posern: Ungeachtet der Aeußerungen und des Vorschlags des Hrn. Staatsministers Nostitz und Jäncken- dorf in der zweiten Kammer (s. Nr. 87 der Verhandlungen der zweiten Kammer S. 1748 Sp. 1.) beharrte die zweite Kam mer dennoch bei der von ihrer dritten Deputation aufgestellten Ansicht und nahm deren Antrag an, auf den Vorschlag des ho hen Ministeriums nicht weiter eingehend. — Weshalb wir der zweiten Kammer pur« beigetreten sind, obwohl der Vorschlag -es hohen Ministeriums nach unserer Ansicht vieles für sich hat, habe ich bereits zu Anfang der Debatte anzudeutrn mir erlaubt. Präsident v. Gersdorf: Außer dem Hrn. Referenten und mir ist kein Mitglied von der Deputation in der Kammer vorhanden; da man aber mit dem, was die Deputation sagt, nämlich sich dem Anträge der zweiten Kammer anzuschließen, nicht recht einverstanden zu sein scheint, so möchte es nöthig sein, daß ein neuer Antrag geformt werde, und ich wollte mir die Erlaubniß nehmen, dies zu thun, insofern der Hr. Referent meiner Ansicht beitritt. Der Antrag der zweiten Kammer, dem wir beitreten sollen, geht dahin: „Zm Vereine mit der ersten die hohe Staatsregierung zu ersuchen, die Frage über eine Ver einigung der deutschen Bundesstaaten zu einer gemeinsamen Patentgesetzgebung in Erwägung zu ziehen und nach Befinden deshalb bei der hohen Bundesversammlung die nöthigen Schritte zu thun, nichts desto weniger aber unverweilt die Un terhandlungen mit den übrigen Staaten des deutschen Zollver eins über «ine gemeinsame Patentgesetzgebung fortzusetzen und möglichst zu beschleunigen, auch jedenfalls einen Gesetzentwurf über das Patentwesen in Sachsen — und zwar eintretenden Falles, dafern die vvrgedachten Unterhandlungen zu einer Ue- bereinkunst geführt haben, auf deren Grund — der nächsten Ständeversammlung vorzulegen." Vielleicht würde es, da das Patentwesen auch von den Herren, die gegen den Depu tationsvorschlag sind, als von Wichtigkeit anerkannt worden ist, zu einer Vereinigung mit der zweiten Kammer führen, wenn man zwar diesen Antrag ablehnte, aber einen Antrag folgen dermaßen an die-hohe Staatsregierung stellte: „Sie möge die- sen wichtigen Gegenstand fortdauernd im Auge behalten und sobald es ihr angemessen erscheine, einen desfallsigen Gesetz entwurf den Kammern vorlegen." Referent v. Posern: Ich werde nichts dagegen haben! — Wenn der Herr Stuatsminister v. Könneritz die Frage, ob die fragliche Angelegenheit durch Gesetz oder Verordnung erle digt werden könne, io guspanso gelassen zu sehen wünscht, wo durch allerdings viel Zeit erspart werden würde, weil ich minde stens seine Ansichten hierüber nicht ganz zu theilen vermag, so könnte man vielleicht, um dies auf eine unschädliche, unverfäng liche Weise zu erreichen, den ganzen Antrag ablehnen, wenn nur, dies würde mindestens zur Beruhigung der Petenten beitragen, die hohe Staatsregierung, erklärt, daß sie den Gegenstand unaus gesetzt im Auge behalten werde, und der Versuch einer Vereini gung mit den AollverLinsstaaten fortgesetzt werden solle.'
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