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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ausschlags, an welchem Kretzer 1807 im Hospital zu War schau krank gelegen, erst nach dessen Verabschiedung, also nach einem Zeiträume von 7 Jahren, hervorgetreten sein sollten, so wie auch die Voraussetzung, daß die fragliche Angabe eine un gegründete sei, noch dadurch an Wahrscheinlichkeit gewinne, daß Kreher in keinem seiner frühem Gesuche jenen Umstand erwähnt, vielmehr seine Invalidität nur im Allgemeinen als die Folge der mit genannten Feldzüge dargestellt habe. Es gehöre der Bittsteller zu der noch vorhandenen nicht unbedeutenden Anzahl verabschiedeter Soldaten aus der frühem Kriegsperiode, die bei ihrer Entlassung keineswegs als Inva liden zu betrachten und denen daher nach den damaligen gesetz lichen Bestimmungen eine Pension nicht zu bewilligen gewesen, die jedoch, weil ihre Gesundheit durch die während der Feld züge erduldeten Mühseligkeiten aller Art erschüttert worben sei, Lei zunehmendem Alter von Krankheit heimgesucht würden, weshalb ihnen das Kriegsministerium von Zeit zu Zeit Unter stützungen gewähre, wie dies auch bei Kretzern, der im Jahre 1838 und 1839 jedesmal 3 Thlr. — — erhalten, stattgefun den habe. Die in dieser Mittheilung enthaltene Bemerkung, daß Kretzers leidender Zustand der stattgefundenen Unterdrückung eines Hautausschlages nicht wohl beigemessen werden könne, weil es unwahrscheinlich sei, daß die nachtheiligen Folgen hier von erst nach Kretzers Verabschiedung sieben Jahre nach über standener Krankheit hervorgetreten sein sollten, stimmt zwar nicht mit den Angaben des Petenten überein, welcher alsbald nach seiner Entlassung aus dem Lazarethe die Nachtheile der unterdrückten Krankheit verspürt und von jener Zeit an fort während an Mattigkeit, Geschwulst der Füße und Reißen ge litten haben will, dessenungeachtet aber ist nicht anzunehmen, daß derselbe durch die falsche Behandlung dieser Hautkrankheit und eben so wenig durch eine im Jahre 1812 erhaltene Schuß wunde im Oberarm Invalid geworden sei; denn wäre dieses der Fall gewesen, so würde er nicht noch bis zum Jahre 1816 haben fortdienen und an den Feldzügen in den Jahren 1809, 1812,1813,1814 und 1815 haben Theil nehmen können. Seine dermalige Erwerbsunfähigkeit kann daher nicht für die unzweifelhafte Folge der unmittelbar im Dienste überkom menen Invalidität betrachtet und ihm nach §. 40 des Gesetzes vom 17. März 1837 unter diesen Umständen ein Gnadenge halt nicht verwilligt werden. Da ihm aber eilt Rechtsanspruch auf Pension überhaupt nicht zusteht, und die geehrte Kammer bei Gelegenheit der Be- rathungen über ähnliche Unterstützungsgesuche wiederholt aner kannt hat, daß die Hülfsbedürstigkeit des Petenten für sich allein noch keinen Grund zur Wevorwortung eines Pensions gesuchs abgeben könne, so hält die Deputation dafür: „daß das gegenwärtige Gesuch als ungeeignet zur ständischen Wevorwortung abzuweisen, weil es aber an die Ständever sammlung im Allgemeinen gerichtet ist, annoch an die zweite Kammer abzugeben sei." Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat das Gutach ten der Deputation vernommen; es geht dahin, die Petition zwar zurückzuweisen, das Gesuch als ein an die Ständever? ssmmlung gerichtetes jedoch an die zweite Kammer annoch zu übergeben, und ich frage die Kammer: ob sie damit überein stimmt? — Einstimmig Ja. — Referent v.Schönberg: Ein zweiter Bericht der Vier ern Deputation betrifft das Gesuch des Oekorwmen Hänel zu Mühltroff, um Aussetzung von Prämien für gut geleistete Dienste bei der Landwirthschaft, und lautet folgendermaßen: In einer an die Ständeversammlung, zunächst aber an die zweite Kammer gerichteten und bei dieser bereits berathenen Eingabe des Oekonomen Hänel zu Mühltroff bemerkt derselbe, daß ein immer größerer Mangel an guten Dienstboten, na mentlich aber an landwirthschaftlichem Gesinde fühlbar werde und daß, wie er wahrgenommen, weder der bedeutend erhöhete. Dienstlohn, noch die humanste Behandlung von Seiten der Dienstherrschaft diesen Mangel zu heben vermöchten. Petent will die Veranlassung zu diesem Uebelstande in dem Hange nach Vergnügungen und größerer Unabhängigkeit fin den, welcher die dienstfähigen Leute bestimme, sich lieber dem Fabrikwesen und der Erlernung von Handwerken Zuzuwenden, als in ein Dienstverhältniß zu treten, indem sie auf jene Weise diesem Hange besser nachzuleben vermöchten, als ihnen dies als Dienstboten gestattet sei. Um nun für die Folge brauchbares Gesinde in größerer Anzahl, als es dermalen vorhanden, für die Landwirthschaft heran zu bilden, schlägt Petent vor, es möge denjenigen Dienst boten , welche 6 bis 12 und mehre Jahre bei einer Herrschaft oder in ein und derselben Wirthschast ununterbrochen und zu friedenstellend gedient hätten, je nach der Dauer ihrer Dienst zeit eine Gratisication aus der Staatskasse und, insofern sich ihre Dienstzeit auf 13 bis 25 Jahre und darüber belaufe, noch überdies eine öffentliche Ehrenauszeichnung von der Staatsre gierung ertheilt werden und trägt darauf an, die Ständever sammlung wolle sich bei der Letzteren für die Annahme dieser Vorschläge verwenden. Die zweite Kammer ist der Ansicht ihrer Deputation bei getreten, daß Geldprämien für lange und treu geleistete Dienste entweder von der Dienstherrschaft selbst, oder von zu diesem Zwecke zu bildenden Vereinen zu gewähren sein dürften und daß es hierzu einer Beihülft aus Staatskassen nicht bedürfe, daß aber Ehrenauszeichnungen, dafern sie in etwas Anderem als schriftlichen Belobigungen, die ebenfalls von solchen Ver einen ertheilt werden könnten, etwa in einer zu tragenden Ab zeichnung bestehen sollten, nicht nur unpassend, sondern auch für Personen von so beschränkten Mitteln, wie es die Dienstbo ten in der Regel seien, denen vor allen Mittel zur Erleichte rung ihres Alters zu wünschen wären, von keinem besonderen Reiz sein würden und hat deshalb das Gesuch des Petenten abgelehnt. Obgleich nun das, was von der jenseitigen Kammer ge gen die Vorschläge des Petenten angeführt worden ist, nicht ganz unbegründet sein und die Auffindung geeigneter Maßre geln zur Heranbildung guter Dienstboten überhaupt zu den schwierigeren Aufgaben gehören dürste, so glaubt doch die De putation hierin noch keine Veranlassung zur Abweisung des vom Petenten gestellten Antrags zu finden, sie ist vielmehr der Ansicht, daß der in der gegenwärtigen Eingabe zur Sprache gebrachte Gegenstand volle Beachtung verdiene und daß es deshalb mindestens dem Ermessen der hohen Staatsregierung anheim zu geben sei, ob sie die Ergreifung von Maßregeln ge gen den immer fühlbarer werdenden Mangel an brauchbaren guten Dienstboten und namentlich an landwirthschaftlichem Ge sinde, welcher, wenn er noch höher steigen sollte, sogar dem Gedeihen der Landwirthschaft Eintrag thun würde, für ange messen und ausführbar halte und empfiehlt daher ihrer geehrten I Kammer: dieselbe wolle, ohne gerade die speriellen Anträge des PeLm-
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