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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Nun sind ungefähr 1500 Kirchen im ganzen Lande. Sämmt- liche Kirchenärare würden also einen Verlust von 150,000 Khlr. erleiden. Ich will 50,000 Lhlr. davon abrechnen, so daß, nicht zu viel gerechnet, wenigstens 100,000 Khlr. aufge hen. Dieser Verlust ist wahrhaft ungerecht in einzelnen präg nanten Fällen. Ich erinnere nur an die Ablösungsfälle von Nichtparochianen. In meiner Ephorie ist ein Pfarrer, welcher von 12 auswärtigen Gemeinden Zehnten erhält. Ich frage nun, ob es nicht die höchste Ungerechtigkeit ist, wenn man dem Aerar der Hauptkirche zumuthen will, die Kosten der Ablösung zu bezahlen, damit die Parochianen von 12 Dörfern, welche nicht zur Parochie gehören, eine Erleichterung erhalten. Also auch das Interesse der Gemeinden ist wesentlich betheiligt. Aber daß auch das Interesse der Personen dabei betheiligt ist, ver steht sich von selbst. Sie leiden nicht nur einen finanziellen Verlust, sondern müssen auch über Kränkung des Rechts voll kommen zu klagen befugt sein, 1) weil jedem Geistlichen in der Vocation vom Staate Schutz bei seiner Besoldung ausdrücklich zugesagt ist, und dieser Schutz schwindet, wenn man ihn in seiner Besoldung verkürzt, und 2) in Hinsicht auf die Gleich heit vor dem Gesetz. Die Geistlichen werden indirect besteuert, sie geben eine zweite Besoldungssteuer, während sie schon eine geben, während alle andere Besoldete nicht besteuert werden. Was nun die Rücksicht auf den Staat betrifft, so ist es klar, daß das höchste Interesse des Staats, die Beförderung der öf fentlichen Sittlichkeit nach dem von mir Bemerkten, darun ter leidet. Ein staatsrechtliches Bedürfniß zur Ablösung ist nicht vorhanden, weil durch Zixirung der Decimation alle Zwecke des Ablösungsgesetzes schon erreicht sind. In staatsrechtlicher Hinsicht begreife ich nicht, warum eine Ma jorität der Staatsbürger noch einmal steuern soll, um einer kleinen Minorität eine Erleichterung zu gewähren, die durch die Nothwendigkeit geboten ist, und endlich ist allerdings die von der Deputation im ersten Berichte genommene Rücksicht hoch anzuschlagen, daß, wenn die Entschädigung mit derZeit fortgehen soll, unstreitig eine bedeutende, wenigstens unab sehbare Last auf die Staatskasse gehäuft werden muß. Wenn ich aber noch den Gesichtspunkt der Gesetzgebung ins Auge fasse, so liegt es auf der Hand, daß sie es ihrer eignen Eonsequenz schuldig ist, die Naturalbesoldung beizubehalten. Im Schul gesetz ist vorgeschrieben, man solle bei Gründung neuer Schul stellen möglichst auf Dotation mit Naturalien Bedacht nehmen. Eine Mvdisication des Ablösungsgesetzes ist möglich. Was durch Gesetz gegeben ist, kann durch Gesetz abgeändert werden. Die Beziehung endlich auf H. 60 der Verfassungsurkunde ist mir doch sehr wichtig. Was die heut vsrgeschlagmm Modi fikationen betrifft, so habe ich nichts dagegen, die Frist erweiterung bis zum 15. Juli zu erstrecken, auch nichts dage gen, daß die bis zur Abfassung des Recesses gediehenen Ver handlungen als schon abgeschlossen gesehen sein sollen. Nur gegen den dritten Punkt, gegen die Zulässigkeit freier Verei nigung, möchte ich mich erklären. Es hängt alles von der Persönlichkeit der Inhaber der Psarr- und Schullehen ab, welche zu einer gegebenen Zeit das Amt verwalten. Nun giebt es aber Manche, die ihr eigenes Interesse nicht zu würdigen wissen, oder unter der Herrschaft einer Frau stehen, welche vielleicht lieber eine Geldrevenue haben möchte. Da könne denn . doch mancher Mißgriff geschehen, wenn die Vergütung nicht immer in der Hand der Kircheninspection oder in der Hand der Kreisdirection liegt. Wie berichtet wird, wird entschieden. Wenn nun die Inspektion getauscht wird, so ist dieBestätigung von Seiten der höher» Behörde wohl zu erwarten. Das Ein zige, was mich trösten könnte, ist, daß es einem Verbote gleich scheinen kann, daß keine Unterstützung von Seiten des Staats ' eintreten soll. Ich erwarte also mit Zuversicht von der Kam mer, sie werde diesen wichtigen Interessen gewiß die gerechteste Würdigung schenken, und bei ihren früher gefaßten Beschlüssen, soweit sie durch die heutigen Modificationen nicht alterirt wer den, beharren. « v.Zedtwitz: Es ist schwer, einem mündlichen Vorträge, der tief in das Materielle eingeht, so genau zu folgen, daß dem Zuhörer nicht dieser oder jener Zweifel noch übrig bliebe. Solcher Zweifel waren einige während des Vortrags auch her mir entstanden. Allein nachdem von Sr. königl. Hoheit so eben noch bemerklich gemacht worben ist, daß die Betheiligten allerdings nicht für sich handeln können, sondern deren Verei nigung nur unter Aufsicht der höheren Behörde stattsinden soll, sowie daß fernerhin nicht mehr, wie das Gesetz vorgeschlagen, 4 und 8 Gr. für den Scheffel auf die Ablösungssumme aus der Staatskasse bewilligt werden soll, sind jene Zweifel auch bei mir so vollständig gehoben worden, daß ich etwas gegen die Vorschläge der Deputation nicht zu erwähnen habe, sondern denselben vollkommen beitrste. Graf Hoh enthal (Königsbrück): Es war mir ebenso gegangen, wie dem Herrn v. Zedtwitz; ich habe aber in der Be merkung Sr. königl. Hoheit die Lösung meiner Zweifel gefun den. Auch der Herr Superintendent 0. Großmann wird bei der Bemerkung Sr. königl.. Hoheit Beruhigung fassen können- Jch selbst würde sonst gegen den dritten Punkt, gegen die freie Vereinigung, gestimmt haben. Es ist aber ausdrücklich von Sr. königl. Hoheit herausgehobm worden, daß immer für die Pfarr- und Schullehn Actoren «»gestellt werden sollen. Um aber die Gemeinden, welche es nicht deutlich verstehen sollten, vor den Kosten, welche durch den ersten Termin entstehen wür den, zu bewahren, wünsche und erwarte ich von der Staatsre- giemng, daß sie in dem zu erlassenden Gesetze erwähnen wird, daß unter der freien Vereinigung die Einwilligung der Actoren ausdrücklich zu verstehen sei. Dann habe ich noch ein Be denken. Es ist in dem zweiten Punkte.namentlich angeführt worden, daß der später abzulösende Sackzehnten auf die Land rentenbank übernommen werden solle. Das ist, wie ich glaube,' nicht^recht ausführbar; denn ich sollte meinen, daß die Ablö sungen in unserm Vaterlande bald so weit beendigt sein werden, > daß die Commission für Ablösungen aufgelöst werden kann, ! mithin auch die Ausgabe neuer Landrentenbriefe nicht mehr
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