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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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übrigens gar nicht etwa tadel« will, in Zukunft verlassen? Auch finde ich, daß man sich durch die Vergebung von Actoren Vollkommen beruhigt halten kann, und am wenigsten kann ich glauben, daß der eiserne Scepter der geistlichen Dame sogar feinen Einfluß über diesen Actor erstrecken würde, um ihn zu einer andern Ansicht zu bewegen. Domherr V. Schilling: Auch ich kann nichts thun, als mich dafür verwenden, daß die Vorschläge der Deputation un verändert angenommen werden möchten, weil es ihr nur durch große Bemühungen gelungen ist, die jenseitige Deputation da zu zu bringen. In dieser Hinsicht ist zu wünschen, daß kein Jota an ihnen geändert werde. Ich finde die Vorschläge auch fo wenig gefährlich, daß ich mich gefreut habe, daß die Sache endlich so weit gediehen ist. Unter der freien Vereinigung der Parteien werden weder die Geistlichen noch die Schullehrer be griffen, sondern es bezieht sich dies aus die vorgesetzte Behörde, und da die Staatsregierung selbst erklärt hat, daß sie die Ab lösung nicht im Interesse der Geistlichen und Schullehrer fin det, so kann unmöglich in den Worten „freie Vereinigung" eine Gefahr gefunden werden. Wenn Herr v. Posern sagt: die Uebcrweisung an die Landrentenbank wäre gefährlich, so mache ich darauf aufmerksam, daß wir bei dem künftigen Landtage einer Eröffnung der Staatsregierung über das Fortbestehen dec Landrentenbank entgegen zu sehen haben, wo erst ein Vorbe halt sich nöthig machen wird. V. Großmann: Um die zweite Kammer nicht in ihrer Geneigtheit zu Annahme zu stören, will ich meinen Widerspruch fallen lassen. Nur einen Wunsch — und das werden Sie mir gewiß gern zugestehen — hege ich noch, daß außer den in H. 8 des Ablösungsgesetzes zur Sicherung der Pfarrlehn getrof- feinen Bestimmungen auch die ausdrückliche Zustimmung der Kirchen - und Schulpatwnc zu solchen freien Vereinigungen er fordert werden möge. Präsident v. Gersdorf: Der Antrag lautet so: „ Zur freien Vereinigung außer den §. 8 des Ablösungsgesetzes enthal tenen Bestimmungen auch noch die ausdrückliche Zustimmung des Patrons der Pfarren und Schulen zu erfordern." Unter stützt die Kammer denselben? — Wird hinreichend unter stützt. — Graf Hohenthal (Püchau): Auch ich kann nur sagen, was vorher geäußert wurde, daß die Auflösung der Landren tenbank nicht in Frage kommen kann. Es ist zwar bis zum Jahr 1841 ein Präclusivtermin gestellt, aber die Verwaltung kann sich erst dann auflösen, wenn das ganze Kapital amorti- sr'rt ist, wozu 6V Jahre nöthig sind. Ich sehe nicht ein, warum die Staatsregierung die Anmeldung geistlicher Zehnten nicht an- nehmen wollte. Das Bedenken scheint sich von selbst zu er ledigen. v. Posern: Ich will meinen Antrag fallen lassen, wenn die hohe Staatsregierung hierüber eine für mich beruhigende Erklärung zum Protokoll giebt, diese will ich zuvörderst abwar ten, und dann vielleicht meinen Antrag fallen lassen. Stautsminister v. Lindenau: Zwei Punkte sind es, auf die ich zunächst zu antworten habe. I) Auf das Bedenken des Hrn. Superintendenten v. Großmann gegen die freie Vereini gung und 2) auf dasjenige des Herrn v. Posern, wegen der Landrentenbank. Den Erstem glaube ich durch die Versiche rung beruhigen zu können, daß die Stimme der Geistlichen als bloßer Nutznießer bei solchen Ablösungen keinesweges die ent scheidende ist und sein kann. Vielmehr wird die Entscheidung zunächst von den Kircheninspectkonen und den Kreisdirectionen abhängen, und es werden solche Ablösungen vermöge der vom Ministerium des Cultus zu ertheilenden Instructionen nur dann stattsinden können, wenn die Kirchen- und Schullehne da durch vollständig gegen Nachtheil versichert werden. Somit wird das Interesse der Geistlichen und Schullehrer seine gehö rige Versicherung erhalten. Was die Bemerkung des Herrn v. Posern anlangt, so kann ich dessen Bedenken aus einem dop pelten Grunde nicht theilen. Einmal, weil ja auf jedem Land tage die Füglichkeit vorhanden ist, eine für nachtheilig erkannte Bestimmung wieder abwenden zu können, und weil dann auch die Landrentenbank, vermöge ihrer jetzigen Bestimmungen und der am letzten Landtag hinzugekommenen Ablösungen des Bier - und Mahlzwanges, eine mehr als 30jährige Dauer haben muß und freiwillige Ablösungen wahrscheinlich im Lauf der nächsten Jahre zu Stande kommen werden. Sollten sich da bei unerwartete Schwierigkeiten Herausstellen, so würde es Sache der künftigen Gesetzgebung sein, diesen gehörig zu begeg nen. Uebrigens muß ich dem, was Hr. Domherr v. Schilling und Graf Hohenthal sagten, in sofern vollständig beistimmen, als es gewiß sehr zu wünschen ist, daß die vom Referenten vor getragenen Bestimmungen ungeandert angenommen werden mögen, weil die desfallft'ge Vereinigung mit der Deputation der zweiten Kammer nicht mühlos war, und in der Hauptsache das anfängliche Princip der ersten Kammer beibehalten worden ist. v. Posern: Ich lasse meinen Antrag fallen. Bürgermeister Wehner: Ich begebe mich auch des Wor tes, da Se. Excellenz Alles gesagt haben, was ich zu sagen ge habt haben würde. Präsident v. Gersdorf: Ich würde den Referenten bit ten, den Antrag nochmals vorzulesen. Referent v. Watzdorf: Ich darf wohl hoffen, daß durch die Aeußerung des Herrn Staatsministers alle Bedenken besei tigt worden sind, welche einzelne Mitglieder gehegt haben. Ich enthalte mich daher aller diessallsigen weitern Aeußerungen. Um aber der Kammer völlig freie Hand über ihre Abstimmung zu lassen, halte ich es für angemessen, die verschiedenen von der Vereinigungsdcputation vorgeschlagenen Modisicationen zu trennen, und einzeln zur Abstimmung zu bringen. Ich glaube, es würde kürzer und deutlicher sein, wenn über die einzelnen
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