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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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"werfen, welche über die erfolgte Wahl einzureichen ist, aber ich war nicht vermögend, sosehr ich auch wünschte, dieselbe heute noch zur Mittheilung zu bringen, sie zu vollenden. Die Mittheilung kann daher erst morgen erfolgen. 6) Bericht der dritten Deputation über die Petitionendes .2lbg. Wieland und Cons. die Stempelgesetzgebung betreffend. (Auf eine Tagesordnung.) — Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun Hrn.Bürgerm. Gottschald bitten, daß er die Güte haben möge, uns einen sehr pressanten Gegenstand vorzutragen. , Bürgermeister Gottschald: Es hat nämlich in diesen Tagen die Verhandlung über die Petition der Pfarrer Karl und Müller zu Wellerswalde und Prausitz, die Auftechthgltung des Oschatzer Predigerwitwen- und Waisenfiscus betreffend, stattgefunden, und der Protokollertract darüber ist an unsere vierte Deputation gelangt. Mir sind diese Eingaben zum Vor trag überlassen worden, ich habe mich davon instruirt, und glaube in den Stand gesetzt zu sein, der Kammer Auskunft darüber geben zu können. Won Seiten des Ministeriums ist dieser Gegenstand als sehr dringend erachtet worden, und er ist nebenbei auch nicht unwichtig zu nennen. Indessen glaubt die Deputation, die Kammer wird durch mündlichen Vortrag in den Stand gesetzt werden können, darüber zu entscheiden. Es würden nun zweierlei Wege dazu eingeschlagen werden können, der erste würde der sein, daß die hohe Kammer genehmigte, daß ich sofort den Vortrag machte, und der zweite, daß diese An gelegenheit vielleicht auf eine der nächsten Tagesordnungen ge bracht würde? Ich erlaube mir dabei auf den von der jensei tigen Kammer erstatteten gedruckten Bericht aufmerksam zu Machen, weil dadurch Gelegenheit gegeben wird, sich mehr Erläuterung über diesen Gegenstand zu verschaffen. Jndeß würde ich bei mündlichem Vortrage auch nicht Umgang nehmen können, diesen Bericht mitzutheilen, und wenn mir der Vor trag gestattet wird, würde man dann sofort zur Berathung übergehen können. Präsident v. Gersdorf: Wenn der letzte Fall eintritt, und die Kammer den Vortrag genehmigt, dürfte es dann nicht .angemessener erscheinen, wenn Sie die Rednerbühne beträten? Bürgermeister Gottschald: Ich werde die Entscheidung der hohen Stände abwarten. Präsident v. Gersdorf: Ich frage die Kammer: ob Herr Bürgerm. Gottschald seinen Vortrag sofort halten darf? — Einstimmig Ja. — Referent Bürgerm. Gottschald: Wie ich mir bereits zu erwähnen erlaubte, ist zuerst von den Pfarrern Karl und Müller zu Wellerswalde und Prausitz eine Petition eingegangen. Diese Petition ist an die Ständeversammlung, jedoch mit der Be merkung: „zu Händen der zweiten Kammer" gerichtet. Bei der Berathung darüber in der zweiten Kammer ist von Seiten der hohen Staatsregierung eine beruhigende Erklärung abge geben worden, und es entschied sich die zweite Kammer dahin, daß bei dieser Erklärung Beruhigung zu fassen sei. Unter die sen Umständen, und da diese Petition sonach an die zweite Kammer gerichtet war, hat die Deputation keine Veranlassung gehabt, auf den Inhalt dieser Petition näher cinzugehen. Die jenseitige Deputation hatte darüber bereits Bericht erstattet, als die Petition von den Grünstädtler Geistlichen einging; sie fand daher Gelegenheit, einen zweiten Bericht darüber zu fer tigen , und dieser zweite Theil ist bei der Kammer mit berathen worden, und was das Weitere betrifft, so wurde von der zwei ten Kammer eine Nachricht verlangt, worauf der Herr Staats minister erklärte, daß deshalb noch eine Erörterung nöthig sei, und weil diese erfolgte, erstattete die Deputation der zweiten Kammer einen Nachbericht, welchen ich Ihnen vorzutragen die Ehre haben werde. Der Inhalt der Petition ist sehr wörtlich in den jenseitigen Bericht ausgenommen worden; ich werde mir daher erlauben, Ihnen den Bericht vorzutragen, welchen die Deputation über die Annaberg - Grünstädtler Petition er lassen hat. Referent trägt nun den betreffenden Hauptbericht der zweiten Kammer (s. denselben in Nr. 63 d. Verhandl. der zwei ten Kammer S. 1180) vor, (während dessen tritt der Herr Staatsminister v. Könneritz in den Saal) und äußert dann: Soweit der Hauptbericht'm seinem zweiten Theile, dem die Deputation ihren Beifall nicht versagen kann. Was die Hauptsache hetrifft, so mußte, da von Seiten der hohen Staats regierung zwar eine entgegenkommende Erklärung abgegeben war, aber auch bemerkt wurde, daß die Verhältnisse auch in andern Ephorien erörtert werden müßten, mit der Berathung Anstand genommen werden. Nachdem die Erörterung erfolgt war, hat die Deputation der zweiten Kammer einen anderwei- ten Bericht erstattet, der sich ebenfalls in der dritten Abtheilung gedruckter Berichte befindet. Referent trägt auch diesen zweiten Bericht (s. densel- ' ben in Nr. 100 d. Verhandl. d. zweiten Kammer, S. 2073 flg.) vor, und bemerkt dann: Bei dieser Gelegenheit hatte die hohe Staatsregierung sich veranlaßt gesehen, der Kammer Mittheilungen darüber zu machen, welche Grundsätze sie von nun an bei dergleichen Ver einen eintreten lassen wolle. Diese Grundsätze sind auch in diesen Bericht ausgenommen und lauten in folgenden Worten: „Die Deputation bringt diese Grundsätze, gegen welche sie ih rerseits etwas zu erinnern nicht auffand, hiermit zur Kenntniß der geehrten Kammer. I) Grabeausstattungspensionskassen, die eignes Kapitalvermögen besitzen, können in der zeitherigen Art mit thunlichster Ermäßigung der Beiträge fortdauern; 2) Grabe - und Ausstattungskassen ohne Kapitalvermögen dür fen nur dann fortbestehen, wenn für alle Geistliche der betref fenden Ephorie eine Zwangsverbindlichkeit zum Beitritt statt findet; 3) Pensionswitwenvereine ohne Kapitalvermögen wer den aufgehoben und die Pensionen der vorhandenen Witwen
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