Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
auf obgedachten Reservefonds übernommen." Das sind die drei Grundsätze, welche in diesem Bericht ausgesprochen wor den sind. Der vierte Grundsatz wäre folgender: „Beiträge aus den Kirchenärarien, die an zeither bestandene und vermöge des Vorstehenden fortbestehende Vereine entrichtet worden sind, dauern fort." Bei der Berathung in der jenseitigen Kammer ist nun das Deputationsgutachten von der zweiten Kammer einstimmig angenommen worden. Die Deputation Ihrer Kammer hat sich theils durch die Gründe, die im Bericht auf gestellt worden sind, theils auch durch dasjenige, was von dem Herrn Staatsminister mündlich an die Deputation abgegeben worden ist, überzeugt, daß dieser Beschluß ein ganz sachge mäßer sei, und sie räth der Kammer an, dem von der jenseitigen Kammer gefaßten Beschluß ebenfalls ihre Zustimmung zu er- theilen. Was die Grundsätze betrifft, so hat die Deputation dieser Kammer ebenso wie die jenseitige Deputation eine Be merkung gegen diese Grundsätze zu finden nicht vermocht, und ich glaube, es wird darüber ein Beschluß nicht zu fassen sein, wenigstens ist man in der zweiten Kammer stillschweigend dar über hinweggegangen, und ich glaube auch nicht, haß von Sei ten des hohen Ministern ein Beschluß darüber erwartet wird. Vicepräsident v. Carlowitz: Gleich der vierten Deputa tion der zweiten Kammer würde auch Ihre vierte Deputation keinen Anstand genommen haben, die zweite Deputation Ihrer Kammer zuzuziehen, hätten nicht folgende Momente dagegen gesprochen. Einmal die Dringlichkeit der Sache an und für sich selbst, dann der nahe bevorstehende Landtagsschluß, ferner Vie Einhelligkeit, mit der die zweite Kammer beschlossen hat, ein Umstand, der wenigstens die Richtigkeit des Beschlusses vermuthen läßt, und endlich ver Umstand, daß cs sich nur um eine Summe von 700 Lhlr. handelt, die auf die Staatskasse zu übernehmen ist, eine Summe, die durch das Absterben der Percipienten sich allmählig auch immer mehr und mehr vermin dern dürfte. Aus diesen Rücksichten glaubt die Deputation gerechtfertigt zu sein, wenn sie sich enthalten hat, den Beitritt der zweiten Deputation zu veranlassen. v. Polenz: Die zweite Deputation ist überzeugt, daß die vierte Deputation den Gegenstand sachgemäß in Berathung gezogen haben wird. Wegen der 700 Lhlr. muß ich jedoch be merken, daß es wohl in Frage stehen möchte, ob dieseHinreichen zur Uebernahme aller der Pensionen, welche aus den Kassen gegeben werden sollen, die ohne Fonds.übernommen werden. Ob die Grundsätze, die künftighin in Anwendung kommen sollen, auch den erwarteten Einfluß auf die Staatskasse haben werden, das allerdings ist nicht so klar. Indessen mag es nicht in der Möglichkeit gelegen haben, diesen Gegenstand gleich bei -er Berathung mit vorzubringen, wie über die Pensionen der Geistlichkeit verhandelt wurde. Insofern finden sich die Mit glieder der Deputation beruhigt, wenn sie zu der Berathung nicht mit zugezogen worden sind. Bürgermeister Schill: Ich glaube, die zweite Deputation konnte hierbei nichts thun, weil cs sich nicht von einer Ueber nahme auf die Staatskassen, sondern auf den Unterstützungs fonds handelt, der unter der Verwaltung des Ministeriums steht. Ich für meinen Lheil verkenne die angeführten Billig keitsgründe keinesweg'es, glaube auch nicht, daß die Staatskasse darunter leidet, sondern behaupte nur, daß die ganze übrige Geistlichkeit Sachsens dabei benachtheiligt wird. Mein Grund ist hergenommen aus dem Prediger-Witwen- und Waisen pensionsgesetz. Der Unterstützungsfonds von 2000 Lhlr. jähr lich, der aus der Staatskasse bezogen wird, sollte gesammelt werden, um künftig die Pensionen für die Witwen und Wai sen der Geistlichkeit aus der Staatspensionskasse zu erhöhen. Es ist natürlich, daß, wenn in einem Zeitraum von 10 Jahren der Zinsenzuwuchs hinwegfällt, die Aussicht, die damals eröffnet worden ist, ziemlich weit hinausgerückt wird, und in dieser Be ziehung wird für die Uebrigen ein Nachtheil entstehen. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Es ist mir bei dem Vortrage-es Referenten noch ein Zweifel beigegangen. Wenn er nämlich von der ersten Petition erwähnt, daß nicht bei der ersten Kammer darauf einzugehen sei, weil die Petition zwar an die Ständeversammlung gerichtet, jedoch beigefügt worden sei: „zu Händen der zweiten Kammer." In sofern kann ich mich nun nicht mit der Ansicht vereinigen, daß darauf nicht besonders einzuhen sei, denn der Zusatz scheint weiter nichts zu bedeuten, als daß die Petition zuerst an die zweite Kammer gelangen solle. Sollte nun etwas beschlossen werden, wodurch dem Wunsche der ersten Petenten mit abgeholfen würde, so käme auf die Beilegung ihrer eigenen Petition etwas nicht an, weil sieden aus jenen Beschlüssen entstehendenVortheil auch genie ßen würden ; wäre es aber nicht der Fall, so könnte man aller dings fragen, ob bei der Kürze der Zeit noch auf diese Petition einzugehen wäre. Auf der andern Seite muß ich gestehen, daß, wenn die Sache nicht zu weitläufig ist, sie geeignet scheint, noch verhandelt zu werden, weil außerdem eine gewisse Zurücksetzung der ersten Petenten gegen die andern entstehen würde. Referent Bürgerm. Gottschald: Die Deputation hat aus der Adresse nichts anderes entnehmen können, als daß sie blos an die zweite Kammer gerichtet sei, denn die Adresse lautet: „An die Ständeversammlung zu Händen der 2. hohen Kammer." Ich finde aus dieser Adresse keine so allgemeine Weise, daß man sie als an die Ständeversammlung im Allge meinen gerichtet betrachten könne, und man hat annehmen müssen, daß, wenn kein Antrag von der zweiten Kammer er folgt, sie auch bei der ersten Kammer nicht eingehen könnte. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich bin derselben Ansicht, welche der geehrte Referent ausgesprochen hat. Es ist überhaupt schon ein Uebelstand, daß man ost an die zweite Kammer zuerst sich wendet, und der Petition die Aufschrift giebt: „An die Ständeversammlung, und zunächst an die zweite Kammer." Ob dies überhaupt ein zulässiges Verfahren sei, will ich nicht ergründen; ich glaube aber, daß es dem kaum entspricht, was die Verfaffungsurkunde verschreibt. Jndeß,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder