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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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-und dergleichen vorhanden, und zu Baulichkeiten an der Pfarre Veranlassungen da sind, derselbe dazu benutzt werden kann; da weiß doch Jeder, wie er dran ist, was er zu erwarten hat. Aber hier liegt das Maximum so ganz im dunkeln Hintergründe, daß Niemand einen festen Fuß hat, auf welchem die Entscheidung beruhen kann, und so ist es kein Wunder, wenn mitunter ein -en Wünschen ganz entgegengesetztes Resultat erfolgt, wie es der Fall war in Kleinzschocher, nur mit dem Unterschied, daß das Object kleiner war, und das Pfarrholz nur aus 9^ Acker be stand. Hier wurde durch die Ausrodung auf der einen Seite der Gemeinde die subsidiarische Verbindlichkeit zur Deckung des Ausfalls bei dem mit jedem Jahre schlechter werdenden Pfarr holzdeputate für immer abgenommen , auf der andern Seite der Beraubung des Holzes durch Familien, welche ihren Win terbedarf daselbst zu erholen pflegten, für alle Zukunft vorge beugt und dem Pfarrer durch Verwandlung des Grundbodens in Wiese eine mäßige Erhöhung seiner Einnahme von ungefähr 50 Thlr. zu Wege gebracht. Da der letztere unter dieser Voraussetzung auf Ausrodung des Holzes antrug, die Kirchen- inspection dieselbe aus jenen Gründen bevorwortete, und das vormalige Consistorium sie auch genehmigte, so war es gerecht, daß in diesem Falle die Entscheidung für ihn aussiel. Allein hier wünsche ich, daß der Antrag der Deputation, sei cs in wel cher Form es wolle, nur zu einer festen Norm führen möge, die künftig keinem Wechsel mehr unterliege. Staatsminister v. Lindenau: Das Ministerium des Cultus hat keinen Grund, um dem auf eine feste Regulirung die ser Verhältnisse gerichteten Deputationsantrag, mit Bestimmt heit widersprechen zu wollen; allein, ich muß im Wesentlichen ganz dem beistimmen, was Herr Bürgermeister Schill bereits über die Schwierigkeiten bemerkte, welche die Anordnung fester Grundsätze für die vorliegende Angelegenheit hat. Denn es hängen diese ab, thcils von ausdrücklichen Bestimmungen in den Matrikeln, theils von einem längst beobachteten Herkommen, endlich auch von den Bedürfnissen des Kirchenärars und der Kirchengemeinde. In den Generalartikeln von 1558 und in zwei spätem Verordnungen von 17l5 und 1755 sind einige gesetzliche Bestimmungen über die Benutzung und Behandlung solcher Pfarrhölzer vorhanden: Allein ein festes Anhalten wird dadurch nicht gewährt und die große Verschiedenheit des zeithe- rigen Verfahrens hierinnen wird es schwer, ja vielleicht unmög lich machen, allgemeine Grundsätze hierüber feststellen zu wollen; da man dadurch vielfache Beschwerden hervorzurufen befürchten müßte. Hinsichtlich des zuletzt gestellten Antrags möchte ich nur wünschen, daß nicht von Norm, sondern nur von Leitfaden die Rede sein möge. Da auf Administrativjustizsachen kein Einfluß ausgeübt werden kann,, so könnten nur reine Verwal tungssachen dadurch betroffen werden; allein da auch für diese drei Instanzen bestehen sollen, so würde es sich, fragen, ob es für den vorliegenden Fall zweckmäßig sei, dem Ermessen der untern Behörden durch bestimmte Anweisungen vorgreifen zu wol len. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Ich muß mich nochmals dafür verwenden, daß die von mir gerügten Worte wegbleibm möchten; denn ich würde sie, nachdem, was der Herr Referent geäußert hat, für gefährlich halten. Er erwähnte nochmals, daß sie als Norm bei der Entscheidung dienen wür den. Wenn wir diesen Grundsatz annehmen wollten, so wür den alle selbstständige Entscheidungen der Mittel- und Unter behörden gefährdet werden. Ich glaube daher, es würde ange messen sein, daß auch die übrigen Mitglieder sich dem an schlössen, daß diese Worte wegfallen möchten. v. Großmann: Ich wünschte allerdings auch, da das Schwanken der Ansichten so auffallend hervortritt, daß auf Gesetzeswege ein allgemeiner Grundsatz möchte ausgestellt wer den. Namentlich veranlaßt mich zu diesem Wunsche der in dem in Abschrift anliegenden Rescripre befindliche Ausdruck: für kirchlich e Zwecke, dessen weiter umfassender Sinn nach der Aeußerung des Hrn. Staatsministers, „wenn das Interesse der Kirche es erfordert," auch eine weite Anwendung gestattet. Ich kann nicht der Meinung sein, daß die Einkünfte einer be stimmten Stiftung für andere als Stiftungszwecke verwendet werden, und muß bei der Ansicht seststehen bleiben, daß das, was für die Pfarrer bestimmt ist, blos für diese und nicht für andere Zwecke verwendet werden darf. Bürgermeister Gottschald: Der Herr Vicepräsident hat zwar meinen College», den Hrn. Bürgermeister Schill, zu wi derlegen gesucht, indeß muß ich mir in einer Beziehung noch eine Bemerkung erlauben. Wenn letzterer in den Matrikeln ein Hinderniß findet, derartige allgemeine Grundsätze aufzu stellen, so habe ich als Deputationsmitglied kein Hinderniß finden können, mich dem Anträge anzuschließen, denn ich habe die Ansicht, daß, wenn bereits in den Matrikeln derartige Be stimmungen getroffen sind, dieselben'nun abzuändern oder an dere zu substituiren seien. Das daraus entlehnte Bedenken könnte ich also nicht theilen. Im Uebrigen will ich mich gleich dem Hrn. Vicepräsidenten für den Wegfall dieser Worte aus sprechen. Bürgermeister Schill: Ich habe nicht gesagt, daß in den Matrikeln ein Hinderniß liege, sondern daß darin in der Regel die Bestimmungen ausgenommen seien, wie es mit der Benutzung des Pfarrholzes gehalten werden soll. v. Schönberg: Ich habe ebenfalls kein Bedenken, daß die angegriffenen Worte in Wegfall kommen. Bürgermeister Bernhards: Mir scheint die Aufstellung eines Princips und der Antrag, welchen die Deputation gestellt wissen will, nicht nöthig, und ich glaube, daß die allgemei nen Rechtsgrundsätze vollkommen ausreichend seien. Der In haber des Pfarrlehns kann, wenn, wie im gegenwärtigen Falle, das Pfarrholz ausgerodet worden ist, dadurch und durch die Verwandlung desselben in Wiese nicht mehr Recht verlangen, als er anfangs gehabt hat. Ist er z. B. auf Deputatholz be-
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