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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Pension gnädigst zugebilligt werden. Darüber ist in dem Ge suche nichts gesagt, woher die Pension gewährt werden soll, ob aus der Staatskasse oder aus den Mitteln der Stände. Wie dem aber auch sei, die Deputation Ihrer Kammer, hat sie auch nicht verkennen mögen, daß der Mann hülfsbedürftig und einer Unterstützung auch wohl würdig sei, ist außer Stand gewesen, beifälliges Gutachten zu geben, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil es nicht nur über ihr Ressort hinausgehcn würde, fortlaufende Pensionen zu gewähren, sondern auch, weil sie in der That keine Mittel dazu hat. Unter diesen Umstanden giebt sie ihr Gutachten dahin ab, daß man Seiten der ersten Kammer diese Petition auf sich beruhen lasse, sie aber annoch an die zweite Kammer abgebe. Präsident v. Gersdorf: Das Gutachten derDeputation geht dahin, das Gesuch des Kammerportiers Hahnefeld auf sich beruhen zu lassen. Stimmt die Kammer damit überein? — Einstimmig Ja. — Referent Vicepräsident v. Carlowitz: Es kommt nun eine Sache, die allerdings das Mitgefühl der Ständeversamm- lung im höchsten Grade in Anspruch nehmen dürfte, aber auch weiter Nichts. Denn die Deputation selbst schon sah sich außer Stande, auf das Gesuch des Petenten willfährig einzu gehen. Der Gegenstand betrifft das Gesuch eines gewissen Johann Gottlieb Schmidt aus Budissin, um Befreiung aus seiner nicht kürzeren als zehnjährigen Wechselhaft. Er legt Folgendes dar: Der Bauergutsbesitzer Christian Gottlieb Rothmann aus Wittgendorf verklagte den Petenten vor 12 Jahren auf eine Schuldforderung von 60 Lhlr., diese wuchs durch die dabei entstandenen außergerichtlichen Kosten bedeutend an, und es waren damals nicht weniger als 42 Lhlr. derglei chen Kosten bereits erwachsen? Nun ließen sich der Gläubiger Rothmann und dessen Mandatar, der Adv. Lehmann, gemein schaftlich ein Document ausstellen, vermöge dessen sich der Pe tent anheischig machte, beide Posten nach Wechselrecht zu be zahlen. Er konnte aber am Verfalltage keine Zahlung leisten, und es wurde gegen ihn, auf Antrag der Gläubiger, das Wech selverfahren eingeleitet. Petent schützte später die Ausflucht vor, daß er ein Blanquet habe unterschreiben müssen, allein daß er keinesweges gewußt habe, daß solches zu einem Wechsel dienen solle. Von Seiten der Behörde wurde hierauf die Ver nehmung desCopisten des Adv. Lehmann veranlaßt; jener behaup tete aber, daß es ein ausgefüllter Bog en,' von ihmmundirt gewe sen sei, den der Petent zur' Unterschrift vorgelegt erhalten habe, und daß letzterer also ein Blanquet nicht unterschrieben haben könne. Nachdem nun also die Behörde auf Grund dieser Vor gänge und in Berücksichtigung des Umstandes, daß wir in Sachsen noch kein Gesetz haben, welches dm Wechselarrest auf eine gewisse Zeit beschränkt, Schmidten abfällig beschieden hatte, so betrat er einen andern Weg und wendete sich an das Mini sterium des Innern, mit der Bitte, daß ihm gestattet sein möchte, das öffentlicheMitleid für seine Sache in Anspruch zu nehmen, und zwar mittelst öffentlicher Bekanntmachung. Darauf hat j er aber von .dieser Behörde einen abfälligen Bescheid erhalten, motivirt durch folgende Gründe: Man trage — heißt es in dem Erlasse — Bedenken, zu Erlassung derartiger Bekannt machungen ausdrückliche Genehmigung zu ertheilen, da nicht ohne Grund zu besorgen stehe, daß ein solcher Vorgang in andern, weniger prägnanten Fällen zur Belästigung des Publi kums gemißbraucht werden dürfte, das Ministerium aber im Allgemeinen sich nicht bewogen finden könne, dergleichen Ge suche zu begünstigen. Auch diese Motiven dürften vollkommen begründeterscheinen, und so sieht sich aus allen diesen Rück sichten die Deputation außer Stande, ein beifälliges Gutachten zu geben, so sehr auch die Lage des Petenten selbst ihr Mitlei den in Anspruch genommen hat. Sie trägt daher bei der ho hen Kammer darauf an, daß auch diese Petition auf sich be ruhe, sie aber noch an die zweite Kammer abgegeben werden möge. Präsident v. Gersdorf: Ich frage die Kammer: ob sie nach dem Gutachten der Deputation die Sache zwar auf sich beruhen, sie aber an die zweite Kammer gelangen lassen wolle? — Einstimmig Ja. — v. Schönberg: Ich habe ebenfalls noch einen kurzen mündlichen Bericht zu erstatten, und ich frage deshalb an, ob dies jetzt erlaubt sei? Präsident v. Gersdorf: Wenn Sie wollen die Güte haben dies zu thun. Referent v. Schönberg: Der Bericht, welchen ich im Auftrage der vierten Deputation zu erstatten habe, betrifft eine Eingabe des Rathsregistrators Zeidler zu Hainichen, worin der selbe die Ergreifung geeigneter Maßregeln gegen die Mißbräuche beantragt, welche seinem Anführen zu Folge in Bezug auf die Fa- brication und den Vertrieb der Hostien stattsinden sollen. Er be hauptet, daß der Handel mit Hostien völlig frei gegeben sei, indem die Hostien von sogenannten Kleinhändlern aus Stützen grün, Pfannenstiel, Krottendorf, Rothenkirchen, Schwarzenberg sowie aus dem Dorfe Zedlitz bei Borna gefertigt und zugleich mit andern Handelsartikeln hausiren getragen würden. Diese Art der Fabrication und des Vertriebes der Hostien sei aber we gen ihrer heiligen Bestimmung nicht allein anstößig, sie sei auch besonders für diejenigen, denen die an den Hausirern meist wahrzunehmcnde Unreinlichkeit nicht entgangen sei, Ekel erre gend und deßhalb störend bei dem Genüsse des heiligen Abend mahls. Endlich sei auch dieser Vertrieb der Hostien aus ge- sundheitspolizeilichen Rücksichten nicht zu gestatten, weil man befürchten müsse, daß durch die nahe Berührung, in welche sie in den Waarenküsten der Hausirer mit gifthaltigen Gegen ständen z. B. mit Farbewaaren kämen, leicht Nachtheil für Gesundheit und Leben entstehen könnte. Petent trägt deshalb darauf an: „Die hohe Ständeversammlung des Königreichs Sachsen wolle dahin gütigst Beschlußnahme und Verwendung treffen, daß hinsühro diefreie Fabrication, unter Aufhebung etwa hierauf bezüglicher Concessionen und Bestimmungen, so wie
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