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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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gehörigen Ortschaften aus der strengen Beibehaltung der Paro- chialeintheilung für die Lobten schau Jnconvemenzen entstehen würden, werden die Lodtenschaubezirke ausnahmsweise aus Ortschaften verschiedener Parochieen zusammengesetzt." Graf Hohenthal (Königsbrück): Ich hatte nur die Meinung der Staatsregierung zu erfahren gewünscht, und bin dabei beruhigt. v. Posern: Es würden vielleicht alle Zweifel gelöst wer den, wenn man, ohne einen Unterschied zwischen Stadt und Land zu machen, die §. so faßte: „die Anstellung der Lodten- beschauer erfolgt durch die weltliche Kircheninspectionsbehörde des betreffenden Kirchspiels, in solchen Bezirken aber" u-s-f- Gemäß diesem Antrag nehme ich meine Zustimmung zu dem frühern Anträge des Herrn Regierungscommiffars wiederum zurück, und zwar besonders aus dem Grunde, weil durch die von mir jetzt vorgeschlagene Fassung der §. auch derjenige Conflict vermieden wird, der dann entstehen kann, wenn sich Verhand lungen mit eingepfarrten Ortschaften nöthig machen, indem diese gewiß unter der Kircheninspectionsbehörde als solcher ste hen, nicht aber immer unter der Polizeibehörde des Orts, wo die Kirche ist, vielmehr oft mit dieser in gar keinem Berührung stehen. — Prinz Johann: Es ist wohl nicht unpassend, wenn man Kircheninspection setzt. Ich erinnere nur daran, daß in den Städ ten, z. B. in Dresden, besonders in Friedrichstadt, das Amt die Kircheninspection ist, und die Polizei in der ganzen Stadt in Einer Hand ruht. In solchen Orten kann nur durch die Polizeibehörde, nicht durch die Kircheninspection die Anstel lung erfolgen. v. Posern: Ich habe nichts dagegen. Wenn es sich praktisch nicht ausführen läßt, dann mag es sein, mir will es aber noch nicht einleuchten. Fürst Schönburg: Ich halte es für das Zweckmäßigste, daß es in die Hand der Kircheninspectionsbehörde gelegt bleibt, weil bestimmt ist, daß die Parochieen und nicht die Jurisdictio nen die Bezirke abgrenzen sollen. Bürgermeister Hübler: Ich bin, da es sich hier von ei nem Gegenstände der Wohlfahrtspolizei handelt, mitdemVor- schlage des Herrn königl. Commissars einverstanden und gestatte mirnurzurBegegnung eines vorhin vernommenen ermrin kset« die Bemerkung, daß die hiesige städtische Behörde gegenwärtig auch die beauftragte weltliche Kircheninspectionsbehörde in Friedrichstadt ist. Referent Wehner: Dem Bedenken, welches aus dem Amendement hervorgeht, wird wohl leicht zu begegnen sein. Wenn auch andere Orte in Berührung mit einander kommen, so haben sie doch kein so großes Interesse dabei, ob der oder je ner ernannt wird, wenn der Stadtrath nur einen passenden Mann ernennt. Präsident v. Gersdorf: Es istvon dem Hm.v.Metzsch ein Amendement gestellt worden, welches Unterstützung fand. Von dem königl. Commissar wurde eine Modifikation der §. vorgeschlagen; allein v. Metzsch hat seinen Antrag noch nicht fallen lassen. v. Metzsch: Ich habe ihn fallen lassen. Präsident v. Gersdorf: Eventuell oder für jeden Fall? v. Metzsch: Eventuell; denn zuerst muß die Frage ge stellt werden, ob die Kammer die Modisication des königl. Com missars annimmt. Vicepräsident v. Deutrich: Die Modisication bestand blos darin, daß es heißen sollte: „erfolgt durch die weltliche Kircheninspectionsbehörde." v. Posern: Das ist mein Antrag.' Ich erklärte mich mit dem Herrn königl. Commissar einverstanden, sah aber spä ter ein, daß ich im Jrrthum war und stellte den Antrag, daß gesetzt werden sollte: „die Anstellung erfolgt durch die weltliche Kircheninspectionsbehörde." Königl. Commissar Kohlschütter: Die Bezeichnung der Kircheninspectionsbehörde als Anstellungsbehörde für die Todtenbeschauer würde namentlich für solche größere Städte nicht passend sein', die in mehre Parochieen und Jurisdictio nen zerfallen, wenigstens dann, wenn die Lodtenschaubezirke mit den Grenzen beider nicht zusammenfallen. Vicepräsident O. Deutrich: Da würde es die weltliche Kircheninspectionsbehörde sein. Präsident v.' Gersdorf: Der Antrag ist noch nicht un terstützt. Meine Herren, wir wollen uns genauer an die Landtagsordnung halten. Diese dient uns zu einer guten Richt schnur. Ich frage nun: ob der Antrag des Herrn v. Posern Unterstützung findet? — Geschieht zahlreich? — Staatsminister v. Könneritz: Es scheint die Anstellung der Todtenbeschauer am zweckmäßigsten an die Polizeibehörde zu verweisen zu sein. Wenn das Gesetz für das platte Land die weltliche Kircheninspection bestimmt, so geschieht dies aus dem Grunde, weil dort die Bezirke nach den Kirchspielen ge ordnet werden sollen. In der Stadt aber fällt dieser Grund weg, und es scheint zweckmäßig, hier.die Anstellung der Tod tenbeschauer an die Polizeibehörde zu verweisen. Es istschwer zu übersehen, inwiefern in einer Stadt die weltliche Kirchen inspection für alle Parochieen stets eine und dieselbe Behörde sei, namentlich rücksichtlich der katholischen Kirche. Der Grund, den man angeführt hat, daß in den Vasallenstädten Schwie rigkeiten entstehen könnten, ist nicht zu verkennen; allein diese Zweifel sind durch das Gesetz nicht zu lösen. Die Rechtsver hältnisse zwischen den Vasallenstädten und den Gerichtsherren sind so verschieden und so speciell geordnet, daß man unmög lich alle Bestimmungen in einem Gesetz treffen kann. Es bleibt hier nichts übrig, als die Ortspolizeibehörde zu benennen, und nun nach dem Verhältniß in jeder einzelnen Stadt zu bemessen, von wem die Anstellung der Todtenbeschauer abhängt. Bürgermeister Schill: Wir haben eine Menge kleiner Amtsstädte, bei denen das Justizamt dieKircheninspection hat.
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