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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Ach gehe nun über zu dem fünften Grunde. Hiernach soll die 'fragliche Erläuterung aus dringenden politischen Rücksichten geboten sein. Ich habe schon erklärt, daß, wenn es sich äe zur« coristituerlöo handelte, ich die Ansicht der hohen Staatsregie rung theilen würde. Da dies aber nicht der Fall ist, so muß es, sollte ich glauben, unbedingt bei der Fassung des Gesetzes bewenden, so lange nicht auf verfassungsmäßigem Wege eine Erläuterung gegeben worden ist. Eine einseitig gegebene Er läuterung können politische Gründe nicht rechtfertigen. Was Weiter von der hohen Staatsregierung gesagt wird, das scheint von mir füglich mit Stillschweigen übergangen werden zu kön nen, da es eigentlich weiter nichts ist, als eine potilio priu- eipii, worüber man in der Regel nichts zu sagen pflegt. Heißt es weiter, die Specialcommissionen wären dahin gekommen, sich zur Ansicht des Ministern zu bekennen, so weiß ich nicht, welche Specialcommissionen hier gemeint sind. Ich wenigstens habe Terminen beigewohnt, woHe Commissarien sich zu einer andern Ansicht bekannt haben. Ob diese von Seiten des Mi nistern gebilligt worden ist und ob jene Commissarien ihre da malige Ansicht nicht vielleicht geändert haben, das weiß ich nicht; nur so viel weiß ich, daß von Seiten mehrer Specialcommis sionen wenigstens früher die Richtigkeit der Ansicht des Ministern bezweifelt worden ist, und daß einige derselben der Ansicht der Beschwerdeführer vollkommen beigepflichtet haben. Und das ge nügt, um dielen Grund zu widerlegen. Endlich werde ich mich noch zu einem Satze im Deputationsberichte, dem ich nicht zu widersprechen weiß, von dem ich aber auf der andern Seite sagen muß, daß er auf die vorliegende Beschwerde und deren Beurtheilung keineswegs von Einfluß ist. Die Deputa tion macht nämlich in ihrem Berichte darauf aufmerksam, daß das Wort: Werthsbestimmung ebenfalls ein unklares und unbestimmtes Wort sei. In einer Beziehung gebe ich das zu, nur aber nicht kn der Beziehung, von der hier die Rede ist. Hier fragt es sich lediglich: Ist unter dem Ausdruck: Werthsbestimmung die Provocation zu verstehen? Schon in der Beschwerdeschrift ist dargelegt, daß das Wort: Ablö sung einer doppelten Auslegung fähig sei; wo von Ablösung die Rede ist, da kann man also allerdings fragen, ob man die Provokation im Auge gehabt habe, oder die Werthsbestimmung, nie aber läßt sich behaupten, daß unter dem Ausdrucke: Werths bestimmung die Provokation zu verstehen sei. Daß das Wort Werthsbestimmung in anderer Beziehung zu Zweifeln Anlaß geben könne, das gebe ich zu; und will man unter diesen Zweifeln eine Lücke des Gesetzes finden, so thue man es; nur wird dieser Punkt des Deputationsgutachtcns nie als Grund gegen die Beschwerde aufgeführt werden können; denn die Dunkelheit des Wortes Werthsbestimmung ist anderer Natur, und gehört dem vorliegenden Falle nicht an. So fragt es sich, ob unter dem Worte Werthsbestimmung der Zeitpunkt zu verstehen sek, wo dke betreffende Specialcommission das Werk der Abschätzung beginnt, oder der Zeitpunkt, wo sie über die Abschätzung eine Entscheidung giebt, oder auch endlich der Zeitpunkt, wo diese Entscheidung in Rechtskraft übergeht, oder auch auf ekngewendeten Recurs bestätigt wird? Ueber alle diese Fragen lassen sich allerdings Zweifel erheben; allein diese gehören nicht hierher; denn hier fragt es sich nur: kann der Begriff: Werthsbestimmung mit Provocation verwechselt werden? Diese Frage müßte ich aber entschieden verneinen. Kann ich nun schon aus den von mir eben angeführten Gründen die Beschwerde noch keineswegs für widerlegt erachten, so muß ich mich dennoch mit dem Deputationsantrage, obschon derselbe nicht so weit geht, als dies von den Beschwerdeführern ge wünscht worden, einverstanden erklären, dies jedoch lediglich nur in Anerkennung der im Deputationsgutachten von dem nahen Schluffe des Landtags und von der Unmöglichkeit anders das Einverständniß der zweiten Kammer zu erlangen, entlehn ten Gründen, keineswegs aber in der Ansicht, daß die Be schwerdeführer in ihrer Beschwcrdeschrift mehr verlangt hätten, als sie zu verlangen das volle Recht gehabt haben. Präsident v. Gersdvrf: Nach dem Amendement, wel ches der Herr Grafv.Hohenthal aus Püchau so eben überreicht, soll am Ende des Deputationsberichts noch beigefügt werden: „zugleich aber in dieser Verordnung auszusprechen, daß derje nige Theil, der durch die jetzige ministerielle Entscheidung ver letzt wird, nach Maßgabe der später unter Zustimmung der Stande erscheinenden gesetzlichen Erläuterung von dem andern Theile entschädigt werde." Graf v. Hohenthal (Püchau): Ich muß mir erlau ben, um jeden Mißdeutungen, die mein Vortrag erfahren könnte, gleich am Anfänge zu begegnen, einige Worte über die Motiven zu sagen, die mich bewogen haben, die vorliegende Beschwerde zu unterschreiben. Diese Motiven sind meinerseits nicht etwa in einem Mißtrauen gegen das hohe Ministerium des Innern zu suchen: denn ich bin weit entfernt, im Geringsten zu glau ben, daß durch das Erscheinen der ministeriellen Verordnung, welche diese Beschwerde hervorgerufen hat, irgend der eine oder der andere Theil bevorzugt oder benachtheiligt werden sollte. Ich halte dies schon darum für unmöglich, weil dke Höhe der Getreidepreise einerein zufällige Sache ist, und bald dies bald jenes Resultat giebt. Der Grund zu jener Verordnung scheint mir vielmehr darin zu liegen, daß das hohe Ministerium des In nern geglaubt hat, den nach seiner Ansicht möglichen Zweifel auf die kürzeste Weise zu beseitigen. Jndeß muß ich offen be kennen, daß die Art und Weise, in welcher diese Entscheidung erfolgt ist, mir weder mir den formellen Bestimmungen der Verfassungsurkunde, noch mit den materiellen des Ablösungs gesetzes, in Einklang zu stehen scheint. Dies näher auszuführen kann ich mich füglich überhoben erachten, weil es eines Theils die geehrteDeputation dies schon gethan hat, es andernKheils aber von dem Hm. Vicepräsidenten in so begründeter Weise geschehen ist, daß ich nur erklären kann, daß ich seine Ansichten vollkommen theile. Nur zwei Gründe erlaube ich mir hinzuzufügen, die mir zur Zeit noch nicht so deutlich Hervorgehoben worden zu sein scheinen. Der erste Grund bezieht sich auf das von dem Ministerio zu Rechtfertigung seiner Verordnung angeführte Motiv unter 1.
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