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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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MittheLLungeN über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. (M, Dr-Sd-n, dm IS. Juli. 1840. Sechs und sechzigste öffentliche Sitzung am 18. Juni 1840. (Morgensitzung.) (Beschluß.) Fortsetzung und Schluß der Berathung des Berichts der dritten Deputation über die Beschwerde mehrer Mitglieder der er sten Kammer wider das hohe Ministerium des Innern we gen einer Erläuterung des AbkösungsgefetzeS. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Jchmuß mir die Bemerkung erlauben, daß vielleicht nicht ein Monat im Jahre vergeht, daß nicht eine Anfrage über Auslegung des Gesetzes bei den Behörden vorkäme. Wenn das Ministerium nicht in den Stand gesetzt seinjoll, über solche Zweifel eine Bescheidung hinaus zu geben, so müßte die Verwaltung, wie bereits der Hr. Staatsminister v. Könneritz bemerkte, aushören. Solchen Grundsätzen, wie sie dem Anträge zum Grunde liegen, muß daher auf das Bestimmteste widersprochen werden. Graf Hohenthal (Püchau): Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, um die Discussion abzukürzen, den Antrag der De putation zu spalten. Ich für meinen Theil würde mit dem ersten Theile nicht stimmen können: „in einer ständischen Schrift, und im Verein mit der zweiten Kammer, gegen die hohe Staats regierung die zuversichtliche Erwartung auszusprechen: Dieselbe werde, unter Berücksichtigung des Inhalts tz. 86 der Verfas sungsurkunde, dergleichen, auf Erläuterung zweifelhafter Ge setzesstellen abzielende Verordnungen, wie die hier fragliche, hin- führo nicht ohne desfalls vorher vernommenes Gutachten der Stände und im Einverständniß mit selbigen, erlassen." Für diesen Lheil könnte ich nicht stimmen; für den zweiten Theil dagegen: „in dem speciell vorliegenden Fall aber, die von Ihr, als dringend nöthig erachtete Erläuterung, durch das Gesetz- und Verordnungsblatt, nach Vorschrift 88 der Verfassungs urkunde , zur Kenntniß des Publikums und zur nachträglichen Genehmigung an die nächste Ständeversammlung bringen," würde ich stimmen in Vereinigung mit meinem Amendement. Präsident v. Gersdorf: Ihr Amendement würde aber auch in diesem Falle der Spaltung stehen bleiben sollen? Graf Hohenthal (Püchau): Allerdings. Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun zu fragen haben, I. 66., ob vielleicht noch Jemand sprechen oder ob der Referent das Wort zum Schluß nehmen will? Secretair Bürgerm. RitLerstädt: Der Hohenthal'sche Antrag ist noch nicht unterstützt. Präsident v. Gersdorf: Der Antrag ist blos in Bezug auf die Fragstellung gestellt worden. Ergeht dahin, daß zwei Fragen auf das Deputationsgutachten Mellt werden sollen. v. Posern: Diese Gründe möchte ich nicht zu den meini gen machen, ich müßte ihnen widersprechen, wohl aber würde ich rsbu8 sic 8tkmtlbu8 dafür sein, daß man, vielleicht ohn- gefähr aus folgenden Gründen, z. B. um bei der Kürze des Landtags die wichtige Principfrage jetzt zu umgehen, auf dm ersten Lheil des Deputationsgutachtens gar kein? Frage stellt, sondern nur auf den letzten Theil. Graf Hohenthal (Püchau): Das wäre ich auch zu frieden. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich könnte mich nicht der Ansicht des Grafen Hohenthal anschließen, und bin noch im mer davon überzeugt, daß hierein concreter Fall vorhanden ist, der einer authentischen Interpretation zu unterwerfen gewesen wäre. Damit will ich keineswegs gesagt haben, daß das Mi nisterium nicht berechtigt gewesen sei, einstweilen eine doctri- nelle Interpretation zu erlassen; allein mit der authentischen mußte nach Einberufung der Ständeversammlung vorgeschritten werden. Das ist aber nicht geschehen. Staattzminister v. Könneritz: Ich erlaube mir dem Hm- Vicepräsidenten zu erwiedern, daß durch diese Aeußcrung, die er zuletzt that, die Sache auf einen ganz andern Standpunkt kommt. Er sagt nämlich, die Regierung hätte diese Erläu terung geben können, es hätte nur sollen nachträglich eine aus thentische Interpretation an die Stände gebracht werden- Nun, meine Herren, einen Vorschlag zu einer authentischen In terpretation macht man nur dann, wenn annoch Zweifel vor. walten, die ohne Gesetz nicht gelöst werden können. Wenn das Ministerium des Innern gesehen hatte, daß die Special- commissarien dennoch verschieden verfahren hätten, oder daß die Generalcommission mit der Ansicht des Ministerium des Innern nicht einverstanden gewesen wäre, so würde vielleicht Veranlas sung gewesen sein, eine authentische Interpretation vorzuschla gen, um dem Wechsel der Entscheidungen, der verschiedenen Be handlung der einzelnen Sachen vorzubeugen, ein gleichmäßige- 1
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