Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Recht herzustellen, den Interessenten Zeit und Kostenaufwand zu ersparen; aber so war, nachdem das Ministerium des In nern seine Ansicht ausgesprochen hatte, ein Zweifel gar nicht mehr vorgekommen. Ueber wie viel Punkte in den Gesetzen könnten möglicher Weise Zweifel erhoben werden! wenn aber die Behörden sie gleichmäßig entscheiden, so hat die Regierung keine Veranlassung, eine Decision vorzulegen. Etwas andres ist es, wenn die Stände sagen, wir können der angenommenen Auslegung nicht beipflichten; dann kann das Ministerium Veranlassung finden, die verschiedenen Auslegungen aufs Neue einer Prüfung zu unterwerfen und nach Befinden die Vorle gung einer authentischen Interpretation vorzubereiten. Sollte übrigens -die Deputation ihren Schlußantrag nicht zurückneh men, so weiß die Regierung, wenn er durchgeht, gar nicht, was sie hiernach thun sollte. Es heißt: „In dem speciell vorlie genden Fall aber, die von Ihr, als dringend nölhig erachtete Er läuterung, durch das Gesetz- und Verordnungsblatt, nach Vor schrift §. 88 der Verfassungsurkunde, zur Kenn miß des Publi kums und zur nachträglichen Genehmigung an die nächste Ständeversammlung bringen." Es scheint also die Deputa tion der Ansicht zu sein, man solle die jetzt in einer Verfügung ausgesprochene Ansicht zu einer authentischen Interpretation er heben. Das ist ja aber gerade die Beschwerde der Petenten. Referent v. Welck: In Bezug auf die letztere Aeußerung habe ich mir schon unmittelbar nach der Verlesung des Depu- tationsberichts die Bemerkung erlaubt, daß, wenn ja die, am Schluß des Berichts gebrauchten Worte: „die von Ihr als dringend nöthig erachtete Erläuterung" zu einem Mißver ständnisse Veranlassung geben könnte, die Absicht der Deputa tion dahin gegangen ist, daß die hohe Staatsrcgierung erst nach nochmaliger genauer Erwägung aller Verhältnisse und unter Berücksichtigung der Ansichten, die sich hier heute ausge sprochen haben, entscheiden und sich darüber fassen möge, wel ches die wahre und zweckmäßigste Erläuterung jener Worte der § 94 sei, und dann dieselbe in der ebenfalls schon gedachten Art hinausgeben möge. Ferner habe ich noch im Allgemeinen einige Worte hinzuzufügen. Es ist nämlich schon mehrfach im Laufe der Discussion erwähnt worden, daß es den Ständen nicht beigehen könne, der Negierung das Befugniß zu einer doctrinellen Auslegung streitig zu machen, allein es handelt sich ja eben von Entscheidung der Frage, ob hier eine doctrinclle oder eine authentische Interpretation Platz ergriffen hat. Wenn ferner auch in Zweifel gezogen worden ist, ob die Beschwerdeführer wirklich Veranlassung zur Erhebung der Beschwerde gehabt ha ben, so erlaube ich mir über den facrischen Gang dieser Angele genheit Folgendes anzuführen. Soviel zur Kenntniß der Depu tation gekommen ist, war bei einer Specialcommission Zweifel über die Auslegung der h. 94 entstanden und es hatten verschie dene Ansichten hierunterobgewaltet; die Specialcommissionhatte deshalb Bericht an dieGeneralcommissi'on und diese wiederBcricht an das Ministerium des Innern erstattet. In diesem letzternBe- richt hatte sichdieGeneralcommissionzu der Ansicht bekannt, wel che eben auch die des Ministerium des Innern geworden ist. Es ist daher Seiten des hohen Ministern der Gencralcommisflon ge sagt worden, daß das Ministerium diese Ansicht billige, und wenn von Seiten des Ministeriums die ausdrückliche Billigung einer Ansicht ausgesprochen wird, so ist doch wohl vorauszu setzen, daß sich nun auch die untergeordneten Behörden dar nach richten werden; ob daher direct eine besondere Verordnung vom Ministerium erlassen, oder ob das Gutachten gebilligt worden ist, was von der Gcneralcommission ausgesprochen wurde, das scheint im Effect ganz gleich zu sein. Daß von einer förmlichen in Klagestandsetzung des Ministers hier nicht die Rede ist, das ergiebt sich theils aus dem Deputationsberichte selbst, theils auch aus dem, was in der Kammer gesprochen worden ist. Es ist nicht dem Ministerium der Vorwurf ge macht worden, daß es geflissentlich eine authentische Interpre tation ohne Zuziehung der Stande hinausgegeben habe, son dern es ist blos die Ansicht ausgesprochen worden und die Ue- berzeugung, daß in einem solchen Falle eine authentische Inter pretation, und mithin eine desfallsige vorgängige Vernehmung mit den Standen erforderlich oder wenigstens rathsam gewesen wäre. Man hat die Gründe, welche das Ministerium dagegen angeführt hat, vernommen, man hat sie erwogen und die De putation hat sich zu dem in ihrem Berichte ausgesprochenen Gutachten bewogen finden müssen, weil sie durch diese Gründe die Ansicht nicht widerlegt glaubte, daß eine authentische Inter pretation nothwendig gewesen wäre. Wenn ferner vom Herrn Staatsministrr v. Könneritz bemerkt worden ist, daß der Fall für das Ministerium des Innern ein sehr ernster sei, so will ich dies zwar nicht leugnen, aber ich bitte zu bedenken, meine Herren, daß von der andern Seite dieser Fall auch für einen großen Lheil der Bevölkerung ein sehr ernster ist, denn es ist durch diese Entscheidung bei manchen Parteien über ein Object abgesprochen worden, was sich nicht nur in die Hunderte, son dern in die Tausende beläuft, und deshalb schien es der Depu tation nicht nur höchst wünschenswerth, sondern sie hielt es auch für nothwendig, daß eine solche Entscheidung, dir so tief in die Interessen der Ablösenden cingreift, nicht auf dem Wege bloßer ministerieller Verordnung, sondern erst nach der Berathung mit den Ständen und nach Einholung des Gutachtens derselben hinausgegeben werde. Staatsminister Nostitzund Jänckendorf: Der Herr Referent scheint über den Hergang der Sache zweifelhaft zu sein. Es ward Bericht von der Generalcommission an das Ministe rium erstattet. Die Generalcommission machte bemerklich, daß unter den Specialcommissarien sich Zweifel über den Sinn der 94 herausgestellt hätten. Nun führte die Generalcommission in dem Vortrage die für dieseoderjcne Auslegung geltend gemach ten Momente auf unv sprach sich ihrerseits in dem Sinne aus, wie ihn das Ministerium auch seinerseits gebilligt hat. Staatsminister v. Könneritz: Wenn der Referent darin Etwas findet, daß das Ministerium d?s Innern ausgesprochen hat, es billige die Ansicht, welche die Generalcommission auf gestellt hat, so ist dies gar nichts Anderes, als wenn das Mi-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder