Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
nisterium dies bei der Entscheidung eines einzelnen Falles aus gesprochen hätte. Die Frage, ob eine authentische Interpre tation nothwendig sei, die hängt nicht von dem Zweifel ab, der über den Unterschied der Interpretation entstehen könnte; es kommt nur darauf an, ob man mit der doctrinellen Auslegung durchkommt. Kommt man damit nicht durch, so muß eine au thentische Interpretation erfolgen. Ich will auch nicht leug nen , daß, wenn die Stände sagen, sie seien mit der Auslegung nicht einverstanden, eine authentische Interpretation erfolgen könne. Bürgermeister Hübler: Wenn ich vorhin das formelle Bedenken der Deputation getheilt habe, so ist es lediglich ge schehen auf Grund ihres Berichts, aus dem ich entnehmen mußte, daß von Seiten des Ministeriums eine förmliche Ver fügung über die Art der Entscheidung der §. 96 des Ablösungs gesetzes an die Generalcommission ergangen sei. Aber ich be kenne offen, nach dem, was von den Herren Staatsministern in Beziehung auf jene Verfügung vorhin mitgetheilt worden,- ist das nicht der Fall gewesen. Das Ministerium des Innern hat vielmehr der Commission blos sein Einverständniß mit deren eigner Ansicht über die Auslegung der tz. 94 zu erkennen gege ben , und darin scheint allerdings eine Beschränkung dec rich terlichen Freiheit durchaus nicht zu liegen. Unter solchen Um ständen sehe ich mich genöthigt, mich nunmehr auch in formel ler Hinsicht gegen das Deputationsgutachten zu erklären. Staatsminister Nostitz und Iänckendorf: Ich bin es der Wahrheit schuldig, zu bemerken, daß mir nicht gleich ge genwärtig ist, ob nicht am Schluffe der Verordnung gesagt worden ist, cs solle die Generalcommisstott darnach die Special commission bescheiden. 'Wäre dies der Fall, so liegt darin doch keine bestimmte Anweisung, daß die Specialcommissarien sich nach der Entscheidung ihrerseits unabänderlich zu achten ha ben; vielmehr ist nur gesagt, daß das Ministerium seinerseits diese Auslegung der fraglichen Gesetzstelle angenommen habe. Bürgermeister v. Groß: Da die Deputation der Ansicht ist, daß auf eine authentische Interpretation anzutragen sei, wodurch eine Abänderung der bisher beobachteten Auslegung vorgeschrieben werden soll, so möchte wohl auf jeden Fall der Antrag der Deputation am Schluffe geändert werden, denn wie er jetzt gestellt ist, so bliebe die Auslegung wie bisher. v. Po fern: Mein Antrag würde so lauten: daß auf den ersten Lheil des Depulationsgutachtens keine Frage gestellt werde, daß man aber, falls nicht d«s hohe Ministerium unter dessen sich zu einer Aenderung seiner Ansicht, nach gewonnener Ueberzeugung, bewogen finden sollte, den Antrag an die hohe Staatsregierung richte, die betreffende §. des Ablösungsgc- setzes zu einer authentischen Interpretation an die Stände zu bringen. Dann würde die Principfrage umgangen werden können. Staatsminister Nostitz und Iänckendorf: Es könnte auf keine andere Weise geschehen, als daß das Ministerium eine I. 6ö. Verfügung erließe nach Maßgabe der 88. §. der Verfassungs urkunde. Bürgermeister Schill: Das, was der Bürgermeister V. Groß gesagt hat, will ich deutlicher ausdrücken. Ich glaube, es wäre am wünschenswerthesten, wenn die Deputation die Güte hätte, den Schlußantrag einer Revision nochmals zu un terwerfen. Die Sache ist wirklich auf einen Standpunkt ge kommen, daß kaum möglich ist, sich jetzt für irgend etwas zu bestimmen, wodurch man der hohen Staatsregierung nicht zu nahe tritt, aber auch den ständischen Rechten nichts vergiebt. Bei der Schwierigkeit der Sache würde es höchst wünschens- werth sein, wenn die Deputation die Güte haben wollte, die sen Schlußantrag nochmals einer Begutachtung zu unterwer fen. Es kommt viel darauf an, wie ist die Verfügung an die Commission hinausgegeben worden, welche Worte sind darin gebraucht, und dann würde sich vielleicht der Schlußantrag so ändern, daß alle Lheile beruhigt sein würden, und daß wir auch hier in der Kammer mit gutem Gewissen für irgend eine Abstimmung uns entschließen können. Secretair Bürgermeister Ritt er stadt: Ich muß erin nern, daß uns in der Deputation über das Formelle noch kein so vollständiger Aufschluß gegeben worden, wie er jetzt vom ho hen Staatsministerium gegeben worden ist, und man wird wohl glauben, daß das auch in der Kürze der Zeit gelegen habe. Ich kann nunmehr in dem, was geschehen ist, wenigstens keine Verletzung der Verfassung erblicken, obschon ich bei der Ansicht stehen bleiben muß, daß eine authentische Interpretation zu ge ben erwünscht sei. Wenn der Herr Staatsminister sagt, es könne nur eine authentische Interpretation gegeben werden, wenn wirklich Zweifel in einer Sache vorhanden seien, so habe ich darauf zu erwiedern, daß solche Zweifel da gewesen sind. Ich erlaube mir, weil der erste Theil des Deputationsvor schlags nicht passend gefunden worden ist, einen Vorschlag zu thun, wie vielleicht der Antrag zu fassen sei. Er würde mei ner Ansicht nach so lauten: „In einer ständischen Schrift und im Vereine mit der zweiten Kammer die Regierung zu ersu chen, die fragliche, von ihr angenommene Auslegung der näch sten Ständeversammlung, zu Herbeiführung einer authenti schen Interpretation zu ihrer Zustimmung vorzulegen." Einst weilen muß es freilich bei der Ansicht der Behörden bleiben, jetzt laßt es sich nicht ändern; künftig aber wird das geschehen können, und es wird dann darauf ankommen, ob die Stände versammlung sich mit der Ansicht der hohen Staatsregierung vereinige. Diesen Antrag dürfte man wohl für unverfänglich halten, und auf der anderen Seite für genügend, um den Zweck zu erreichen. Referent v. Welck: Es würde nur bei diesem Anträge die hohe Staatsrcgierung in Verlegenheit kommen, Anfragen, die in der Zwischenzeit an sie gestellt werden, zurückweisen zu müssen und nicht beantworten zu können. Staatsminister v. Könneritz: Es würde bis dahin jede 1*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder