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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Kammer mit dem Inhalte der Schrift sich einverstehet?— All- gemeinJa. — Domherr v. Schilling: Ich bitte ebenfalls um Erlaub- niß, eine ständische Schrift vorlesen zu dürfen auf das Decret, einige Bestimmungen zu Beförderung des Realcredits rc. be treffend. Sie ist von dem Referenten der jenseitigen Kammer abgefaßt (Dieselbe wird vorgetragen). Ich habe diese Schrift nebst Beilage ganz übereinstimmend mit den gepflogenen Ver handlungen und gefaßten Beschlüssen gefunden, und es steht kein Bedenken entgegen, sie zu genehmigen. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer mit dem Inhalt der Schrift einverstanden ist? — Wird einstim mig bejahet.— Präsident v. Gersdorf: So wird sie nun abgelassen werden können, da sie in beiden Kammern Genehmigung ge funden hat. Ich habe die Herren zu fragen, ob noch etwas vorzutragen ist? — Dann würden wir zur Tagesordnung übergehen können. Ich würde den Herrn Bürgermeister Weh ner ersuchen, den mündlichen Vortrag der Deputation, die Differenzpunkte bei dem Entwürfe zu einem Erläuterungsgesetze über die Communalgarde betreffend, vorzutragen. NeferentBürgermeister Wehn er: Der Entwurf zu einem Erläuterungsgesetze, die Communalgarde betreffend, ist ander- weit in der Kammer verhandelt worden, und es sind nur noch einige Differenzpunkte offen geblieben, die noch in Nichtigkeit zu bringen sind. Zu dem Ende ist bereits eine Vereinigungs deputation vorausgegangen, und ich werde nunmehr dasjenige, worüber Vereinigung getroffen worden ist, und wo man nicht einverstanden ist, derKammermitlheilen. Es ist freilich schlimm, wenn ich voraussenden muß, daß die Hauptpunkte diejenigen sind, wo man nicht hat Vereinigung finden können. Aber es wird vielleicht dennoch die Sache sich so machen, daß wir das Gesetz nicht ganz zurücklegcn dürfen. Da man nicht über alle Plmkte einig werden konnte, so hat man sich in der Deputation dahin vereinigt, der Kammer vorzuschlagen, daß, insofern einer oder der andere Differenzpunkt nicht zur Vereinigung gelangen sollte, da das Gesetz nicht zusammenhängt, dennoch diejenigen Punkte als bestehend betrachtet werden sollen, wo die Kammern wirklich einverstanden geworden sind, so daß also blos über das Gesetz in den Punkten, worüber man einig ist, die Frage zu stellen sei. Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat vernommen, aus welchen Gründen die Sache so stehet, und wie sie stehet u nd ich frage, ob sie mitder Ansicht der Deputation übereinstimmt? — Wird einstimmig bejahet. Referent Bürgerm. Wehner: Die erste Differenz ist bei §.3. Da hatte die erste Kammer beschlossen, bei b. (diese enthält die nolhwendigen Ausnahmen der zum Communalgar- dendienst verpflichteten Personen) bei b. waren ordinirte Geist liche genannt, und es war durch Amendement hier der Zusatz hinzugekommen: „Candidaten der Theologie, dafern sie nicht einen andern Lebensberuf erwählten, ingleichen die Küster." Die zweite Kammer ist dem nicht bcigetreten, und die Depu- tation räth der ersten Kammer an, der zweiten Kammer beizu treten, und diesen Zusatz fallen zu lassen, und zwar aus dem Grunde, weil doch eigentlich für die Candidaten der Theologie, welche Lehrerstellen haben, bereits gesorgt wird durch den Zu satz bei 4 <ü und in der Folge gesorgt sein wird, als man vor aussetzen kann, daß die Regierung sie in das Verzeichm'ß auf nehmen wird, unter diejenigen, welche als Beamte nicht zum Communalgardendienste gezogen werden. Ich muß bemerken, wenn wir bet dem Entschlüsse stehen bleiben, wird der Erfolg sein, da di zweite Kammer einstimmig diesen Beschluß gefaßt hat, und mithin der ersten Kammer nicht beitritt, daß die Regie rung darauf nicht eingehen kann, da mehr als zwei Drittheil dagegen gestimmt haben. Also die Deputation räth der Kam mer an, der zweiten Kammer beizutreten. 0. Großmann: Es ist von mehren Mitgliedern der Kammer öfters ausdrücklich geäußert worden, man müsse das Ansehen des geistlichen Standes und der Religion überhaupt zu erhalten und zu erheben suchen. Eine solche Maßregel ist ohn- streitig die von mir vorgeschlagene. Denn die künftigen Geist lichen, welche für die Zukunft erst ihre Aemter verwalten sollen, müssen unstreitig durch das ganze Leben hindurch in einem Ver hältnisse stehen, das sie des Zutrauens ihrer Mitbürger und der Gemeinden würdig macht und würdig erhält. Ich glaube, das ist um so nöthiger, da das Recht der Parität hier geradezu ins Gedränge kommt. Katholische Candidaten giebt es nicht, darum, weil man Jedem, der zur Candidatur reif ist, den so genannten Lischtitel bezahlt. Unsere Candidaten müssen sich ihr Brot sauer verdienen. Man fordert sie auf, was ich nicht mißbillige, daß sie sich sollen zu Schulstellen von 150 Thlr. melden, während ein katholischer Candidat 200Thlr bekommt. Ich glaube, wir schaden hier geradezu der Ehre und dem Wohle unserer Kirche, und darum muß ich oie Kammer dringend bit ten , bei dem gefaßten Beschlüsse beharren zu wollen. Prinz Johann: Ich glaube, der Sprecher wird mir das Zeugnis geben, daß ich die Achtung für die Kirche jederzeit sehr hoch gestellt habe, und zwar nicht blos für die Kirche, der ich angehöre, sondern auch der er angchört. Was aber den vor liegenden Gegenstand betrifft, so bitte ich folgende Punkte zu berücksichtigen. Ein Zmückgchen dürfte nicht zu erwarten sein. Nun sind aber die Bestimmungen des Gesetzes sehr nothwendig, daß sie ins Leben treten. Es werden dadurch eine Menge Un gleichheiten gehoben; diese will man bestehen lassen, um den Candidaten der Theologie, wenn ich es so sagen soll, ein lu- cruin zu verschaffen, daß sie sollen besser gestellt werden, als bisher. Nun muß ich gestehen, daß auch gegen die Exemtion sich manche Gründe anführen ließen, doch ist die Sache nicht so wichtig darzustellen, als der Herr Superintendent O. Großmann sie dargestellt hat. Nämlich es sind sämmtliche Candidaten, welche Hauslehrer sind, schon durch eine andere Bestimmung des Gesetzes getroffen. Da ist allerdings der Fall vorgekom-
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