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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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men, daß mitunter die Candidaten, ohne ordinirt zu sein, Hülfspxedigerstellen mit zu versehen haben. Ein solcher Fall kam in Leipzig vor, und wenn ich nicht ganz irre, so ist er auf Dauer dieses Verhältnisses dispensirt worden. Es würde der selbe Weg wieder eingeschlagen werden können. Was das Pa- ritatsverhältniß betrifft, so ist es wohl etwas Anderes, als es derSprechervor mir dargestellt hat. Allerdings besteht der Zustand des Candidatenlebens für die katholischen Geistlichen gar nicht, aber aus dem einfachen Grunde, weil es an Candidaten für die Stellen fehlt. Jeder junge Mann, der aus dem oberlausitzer Seminar in Prag kommt, findet eine Stelle für sich offen, weil der Zudrang zu solchen Stellen, die nicht sonderlich dotirt und mancherlei Entbehrungen unterworfen sind, nicht so groß ist. Der Zeitraum zwischen der Studienzeit und der Anstellung fehlt, weil er gleich in ein bestimmtes Amt eintritt. Sollte einmal ein solcher Zeitraum eintreten, so würden die katholischen Can didaten eben so wenig Recht auf Befreiung, als die protestan tischen Candidaten haben. Freilich, wenn er die Weihen em pfangen hat, dann muß er wohl befreit sein, jedoch empfangt er sie hier zu Lande meist nicht eher, als bis er eine Anstel lung hat. v. v. Ammon: Einen absoluten Widerstreit des geist lichen Standes und des Soldatendienstes kann ich allerdings nicht annehmen. Es sind aus der Geschichte Beispiele genug bekannt, daß Geistliche selbst hohe militairische Würden beklei deten, ausgezeichnete Officiere und Soldaten waren. Nämlich lassen sich Beispiele dieser Art aus der Geschichte aller protestan tischen Kirchen häufig anführen. Ich sehe indessen voraus, daß bei der Stimmung der zweiten Kammer wir mit unserm Widerspruche nicht viel ausn'chten werden. Das kann mich jedoch nicht bestimmen, etwas, was ich für unzweckmäßig und unzuträglich halte, und halten muß, wenigstens durch meine individuelle Stimme zu bekräftigen. Ich werde mich also da gegen erklären, ob ich gleich voraussehe, daß das kein großes Gewicht haben wird. v. Polenz: Ich muß dies sogar für mehr als unzuträg lich halten; ich halte es für unbillig', daß man die Candidaten der Theologie zuzieht. Denn es liegt ihnen die Pflicht ob, sich von gewissen Vergehen zurückzuhalten, die allen andern Perso nen des bürgerlichen Standes nicht so nachteilig sind, die Can didaten aber verschließen sich die Aussicht auf Versorgung, wenn sie sich diesen Ungebührnissen hingeben. Dazu können sie aber wohl durch den Communalgardendünst, wo sie Wachen thun müssen, wo sie bei nächtlicher Weile vielleicht, um sich munter zu erhalten und gegen Kälte zu schützen, geistige Ge tränke zu sich nehmen, leicht verleitet werden, und das ist die Hauptursache gewesen, welche mich bei der erster; Werathung bestimmte, für Ausnahme der Predigtcandidaten zu stimmen, die ich jedoch nicht aussprechen wollte, weil ich hoffte, die zweite Kammer würde so billig sein, ebenfalls diese Exemtion zu ge währen. Man setze wenigstens diese Leute in die Klasse der nur facultatw verpflichteten, damit sie nicht gleich jedem Andern nur durch Gebrechlichkeit die Exemtion erlangen. Deshalb werde ich mich bei der Abstimmung gegen die zweite Kammer erklären. Bürgermeister Hüb ler: Ich habe schon bei der frühem Berathung des Erläuterungsgesetzes über die Communalgarden sowohl gegen die Exemtion der Candidaten der Theologie, als gegen die der Aerzte gestimmt, und theile noch heute die Ueber- zeugung, daß Jeder, der es mit dem Institute der Communal- garde wohl meint, dagegen stimmen muß. Im Interesse dieses Institutes ist es dringend zu wünschen, daß so wenig Exemtionen als möglich stattsinden, denn;ede neue Exemtion vonderTheil- nahme entzieht dem Institute eineü Theil seiner besten Kräfte und tritt störend seiner ursprünglichen Tendenz entgegen. In der Lhat, meine Herren, gerathen wir auch in Widerspruch mit uns selbst, wenn wir immer wieder neue Exemtionen begründen, während wir gleichzeitig bei§. 3 Z.an dieRegierung den Wunsch gerichtet haben, daß sie selbst so wenig als möglich von dem Rechte zu eximirenGebrauch machen und die dort ausgesprochenen Exemtionen thunlichst beschränken möge. Es ist schon von Sr. Königl. Hoheit bemerkt worden, daß namentlich, was die Can didaten der Theologie anlangt, diese größtentheils in die Kate gorie der Hauslehrer fallen, denen ohnehin schon nach vorlie gendem Gesetzentwürfe ein facultativer Eintritt in die Commu- nalgarde zusteht. Noch weiter zu gehen, ist wenigstens durch den Stand der Candidaten nicht geboten. Ich muß mich hier auf die Erfahrung berufen, wie ich sie in der Residenz zu machen Gelegenheit gehabt habe. Nach dieser hat die Theilnahme der Candidaten am Dienste der Communalgarde bisherdurchaus zu keinen Jnconvenienzen geführt und den Stand der Candidaten niemals compromittirt. Es handelt sich jetzt um die Vereini gung mit der zweiten Kammer, die alle jene Ausnahmen ent schieden zurückgewiesen hat. Wir sind am Abende unserer Ge- schäftsthätigkeit, und vereinigen wir uns hier nicht mit jensei tiger Kammer, so fällt das Erläuterungsgesetz und es bleibt dann doch hinsichtlich der Candidaten der Theologie und ihrer Verpflichtung zum Dienste der Communalgarde unbedingt beim Alten. v. Wel ck: Die Gründe, die der gcehrtel Sprecher an führt, könnten mich nicht bestimmen, von meiner frühern Ansicht abzugehen. Sie würden darauf hinauskommen, daß man die Communalgarde höher stellt, als den geistlichen Stand. Muß aber eines zurückstehen, so scheint doch wohl die Communalgarde zurückstchen zu müssen. v. Großmann: An dem reinen und selbst über Confes- sionen sich erhebenden ChristensinneSr. Königl. Hoheit habe ich nie gezweifelt, und zweifle in diesem Augenblicke nicht daran; allein die für das Deputationsgutachten angeführten Gründe kann ich unmöglich für vollgültig erkennen. Man hat sich auf die bisherige Erfahrung berufen, aber diese ist für mich gerade ein Grund, um gegen das Deputationsgutachten zu stimmen, Diese Erfahrung hat mir gezeigt, daß es durchaus unvermeidlich für den Candidaten ist, sich nicht gemein zu machen; und thut
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