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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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er das, hält er nichts auf sich selb'stj 'so achtet ihn auch das Publikum nicht, und die Würde seines Standes wird im ersten Heime erstickt, und er kann sich künftig nicht das Ansehen-ver sprechen, das durch Reminiscenzen an die alte Communälgarden- Kameradschaft nicht mehr rein erhalten ist. Ein zweiter Mund wird entlehnt von den einzelnen Ausnahmen, die den Candidaten schon gestellt werden; allein das ist,für mich ebenfalls ein Gegen grund; denn verdienen Einige eximirtzu werden, so müssen eI auch Alle verdienen. Es handelt sich um das Princip , ob es eine Ausnahme giebt. Warum sollen die , welche nicht so glück-: lich sind, eine Hauslehrerstelle zu bekommen, also desto mehr zu bedauern sind , warum sollen die ihren letzten NothpfeNnig aufopfern, um Dienste zu thun, die ihnen, eigentlich nicht zu- gemuthet werden können? Das Paritätsverhältniß ist mir durchaus wichtig, aus Moral nicht, vielmehr aus Grundsatz. Die katholische Kirche hält auf ihre Geistlichen mehr, als das protestantische Volk aufdie seinigen, und wenn die zweite Käm mer einstimmig bei dem Beschlüsse beharrt, so werde ich doch allein widersprechen, und wenn ich auch der Einzige auf der Welt bin. — Die Küster müssen ebenfalls Berücksichtigung verdienen wegen ihres Dienstes, ohne welche der Dienst der Geistlichen gar nicht rite executirt werden würde. Was soll daraus werden, wenn der Küster eine Anmeldung erhält zu einer Privatcommunion, zu Nothtäufen, die im Augenblick ge schehen müssen? Ein Kranker liegt im Sterben, die Frau ist zu Hause und hat keine Diener. Soll dann der Sterbende auf die Communalgarde warten? Nein, diese Interessen sind höher, als die Sicherheit, die hier nicht gefährdet wird. Gälte es der Rettung der Stadt oder des Staates, so würde ich der Erste sein, der dafür stimmte: Alle sollen zu den Waffengreifen. Ja, ich selbst würde nicht ruhig bleiben. Aber jetzt kann ich schlech terdings nicht dafür stimmen, und ich bitte Sie, und ich habe zu dem guten Sinne der Kammer das Vertrauen, als daß ich zweifelte, sie werde im mindesten von ihrem Beschlüsse zurück gehen. Prinz Johann: Ich erlaube mir nur, die Kammer auf den Gesichtspunkt und auf die Lage der Sache hinzuführen. Wenn wir dem Vorschläge inhäriren, so fällt das Gesetz in Be zug apf die Exemtionen ganz weg, Es werden also sonach die Candidaten nicht frei. Inhäriren wir nicht,' so werden sie aller dings auch nicht frei. Also das Schicksal der Candidaten scheint mir entschieden. Nehmen wir aber das Gesetz an, dann er halten wir die übrigen Vortheile dieses Gesetzes, es wird Ord nung in das ganze Exemtionswesen gebracht, und in der Thal schon aus diesem einzigen Gesichtspunkte würde ich mich dafür erklären, daß wir der zweiten Kammer heitreren, weil nichts gewonnen ist, wenn wir nicht beitreten. Was nun die letzte Bemerkung in Bezug auf die Küster betrifft, so ist davon nicht die Rede. Der Küsterist entschuldigt, er kann auch von der Wache geholt werden. Darin scheint mir kein Grund zu lie gen, daß diejenigen Candidaten, welche. Hauslehrer sind, frei gesprochen werden. Da ist ein andrer Grund, weil sie dann nicht unabhängig sind. Was die Parität mit der katholischem Kirche betrifft, so habe ich bereits angeführt, daß dem nicht so ist, sondern die Geistlichen finden sofort bei uns Anstellung. v. Großmann: Es mag herauskommen, was da will. Nimmtdie zweite Kammer.es nicht an, und wird das Schicksal der Candidaten nicht abgeändert, so behauptet der Einzelne und die erste Kammer ihre moralische Würde. Ein zweiter Punkt, was die Küster betrifft, daß sie auch zuweilen nicht anzutrefftn wären, so kann ich das nicht gelten lassen, denn das ist dann ein Zufall, für den Niemand kann; hier aber ist es Gesetz. Bürgermeister Schill: Ich habe mich bei der vorigen Be- rathung aus den Gründen des Herrn v. Großmann ebenfalls für Befteiung der Küster erklärt, und ein einfacher Grund ist nur der, daß der Küster eigentlich nicht selbstständig dastehet, son dern jederzeit von dem Geistlichen abhängt, und seine Stellung mithin keine freie ist. Was dagegen die Candidaten der Theo logie anlangt, so habe ich aus dem, was angeführt worden ist, keinen Grund abnehmen können, der ihre Befreiung rechtferti get. Herr 0. Großmann nahm Bezug, es würden Neminis- cenzen an die frühere Dienstleistung künftig nicht angenehm sein; allein man wird im Leben der Candidaten bemerken, daß sie doch in der That kein anderes führen, als jeder andre junge gebildete Mann; er ist ganz freistehend, wie jeder andere junge Mann, und kann sich jedes erlaubten Vergnügens thcilhaftig machen, ohne daß er seinem Stande zu nahe tritt. Tritt er in den geist lichen Stand ein, dann müssen andere Rücksichten genommen werden, und ich bin überzeugt, daß dann die Reminiscenz an die Communalgarde eine schmerzliche nicht sei. Nehmen wir den Stand der Communalgarde als eine Vereinigung wohlge sinnter Männer, dann sehe ich nicht ein, wodurch die moralische Würde leiden soll, wenn man in diesen Verein ausgenommen wird. Meine Ueberzeugung ist, daß die Aufnahme in den Dienst der Communalgarde an sich von jedem Stande könne geleistet werden. Ich habe darauf aufmerksam gemacht bei der vorigen Berathung, und ich glaube, das ist auch ein sehr wichtiger Punkt. Wissen wir denn, ob derCandidat sich dann dem geistlichen Stande künftig widmen kann? Das ist sehr ungewiß, dieß kann man nicht voraussehen; namentlich in der jetzigen Zeit, wo die ser Stand sehr überfüllt ist, kann die Nothwendigkeit recht leicht eintreten, daß er sich irgend einen andern Berufsweg künftig wählen muß, und er wird frei sein, ohne daß er in den geistlichen Stand tritt, wenn wir die Candidaten im Allgemeinen ausneh men wollen. Das sind die Gründe, welche mich bestimmen, der Deputation beizutreten. L». Großmann: Ich bitte nun noch ums Wort zur Ent gegnung Daß die moralische Würde bei der Cymmunalgarde nicht unmittelbar gefährdet wird, habe ich nicht behauptet. Es ist von der äußern Würde die Rede, welche Jeder von dem geist lichen Stande fordert. Ferner glaube ich, daß zwischen Candida ten und Geistlichen kein Unterschied gemacht werden kann; denn das Leben für einen Jeden ist ein ganzes und untheilbares. Hier läßt sich die Candidatenzeit von der Amtsverwaltung nicht
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