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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Das ist moralischer Zwang :und gegen den muß ich mich aussprechen: wer seiner Ueberzeugung nach stimmt, gefährde die moralische Würde. 0. Großmann: Ich muß entgegnen, daß die Motive blos in der Differenz gegen den Entschluß liegt. v. v. Ammon: Ich glaube, daß hier ein großes Mißver- ständniß cintritt. Es kann-'zuletzt nur eine Pflicht, nur eine Ueberzeugung geben. Man kann wohl glauben, daß man über zeugt sei, wahrend man nur überredet ist; aber wie sich die falsche Ansicht von der wahren unterscheidet, so auch die Schein pflicht von der wirklichen. Jndeß bleibe ich bei dem, was ich mir erlaubt habe vorhin zu erinnern. Ein Widerstreit des geist lichen Berufes und des Soldaten kann nicht gedacht werden. Der Geistliche selbst soll ein miles Obristmnus sein. Nur sind die Waffen, die er führt, ganz andere, als die beiderCommu- nalgarde gebraucht werden. Die Frage ist also ganz einfach die, ob die Lebensweise, Gewöhnung, Gesittung, welche hier herrschend werden muß, wenn sie gleich nicht herrschend werden soll, sich mit der Bestimmung des Geistlichen verträgt. Hier muß ich mich auf die Erfahrung berufen. In dem Befreiungs kriege haben Hunderte von Candidaten unter dem Heere ge dient, die fetzt geistliche Stellen bekleiden. Ihr Beruf und Le bensweise ist vortheilhaft geworden für ihre Haltung und für eine gewisse äußere Bestimmtheit in ihrem Berufe. Aber ob der geistliche Beruf, ob das Studium der Glaubenswissenschaft, ob überhaupt ihr Sinn für das innere Leben gewonnen hat, ob sie nicht vielmehr in das äußere geräuschvolle Leben herein gerissen worden sind, das ist eine andere Frage. Es dürfte hier wohl die Erfahrung für das Letztere sprechen. Ist aber das der Fall, so kann man nicht wollen, daß Jemand zu,einer Lebens weise verpflichtet werden soll, welche ihn fast außer Stand ge setzt, den Zweck seines Berufes zu erreichen. Mithin glaube ich auch nicht, daß der Beschluß der zweiten Kammer von einer rich tigen Ansicht des geistlichen Berufes ausgeht. Wie dem auch sei, was man für unzuträglich ansieht, dem kann man nicht bei stimmen. Ich würde mich selbst nicht achten können, wenn ich das thäte. Wenn ich nun auch schon sehe, daß wenig durch Widerspruch gewonnen werden wird, so werde ich doch an der. Behauptung, daß es zuträglicher sein würde, die Candidaten von dem Dienste der Communalgarde zu befreien, beharren. Prinz Johann: Ich glaube auch, daß es zuträglich wäre, sie zu befreien, wenn ich nur ein Mittel wüßte, es dahin zu bringen. Das Mittel liegtnicht vor und, gno zaest, würde es zu nichts führen. Was gewinnen wir für die Candidaten? Nichts. Und für die Andern verlieren wir. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Es ist wohl zu erwägen, daß bei der §. 7, auf die nachher zu kommen sein wird, sehr wesentliche Differenzpunkte mit der zweiten Kammer bestehen. Es kann sehr leicht sein, daß man sich über diese nicht vereinigt. Dann fragt es sich, ob das Gesetz in seinen übrigen einzelnen Theilen zur Ausführung gelangen könne? Sollten nun bei den dritten und vierten, mit einander in genauem Zusammenhänge stehenden §Z., welche die not wendigen und facultativrn Ausnahmen betreffen, sollten — sage ich — bei diesen auch noch wesentliche Differenzpunkte bestehen bleiben, dann ist mit Gewißheit vorauszusehen, daß das Gesetz nicht zu Stande kommen kann, denn es wird dann in seinen wesentlichsten Theilen so modisicirt, daß wegen der übrigen Punkte eine isolirte gesetzliche Bestimmung nicht ge rechtfertigt sein würde. Ich mache die geehrte Kammer dringend darauf aufmerksam. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand weiter spricht, würde ich den Herrn Referenten ersuchen, sofern es noch nöthig ist, Hum Schluß zu sprechen. Referent Bürgermeister Wehner: Se. königl. Hoheit, Hr. Bürgermeister Schill und Hr. Secretair v. Biedermann haben mich eigentlich der Entgegnung auf die Behauptungen des Hrn. v. Großmann und mehrer Sprecher wegen Ausnahme der Candidaten von der Communalgarde schon überhoben. Nur einiges sehr Wenige werde ich noch hinzufügen. Die Commu nalgarde ist ein Institut, das wohl alle Achtung verdient, darüber werden wohl Sämmtliche nicht in Zweifel stehen; mit hin kann an etwas Erniedrigendes und Herabsetzendes wohl nicht gedacht werden, wenn Jemand der Communalgarde bei tritt, und es können blos Falle ausgenommen werden, wo es Nachtheile hat. Ich kann daher nicht zugeben, daß etwas Unbilliges oder Zweckwidriges bei der Sache liegt, wenn die Candidaten zugezogen werden. Es ist ein Institut, das vor handen ist, um Ruhe und Ordnung zu erhalten, und ich glaube, wer Frieden predigen soll, ist auch verbunden, in der That dafür zu sorgen, daß Ruhe und Frieden erhalten wird. Ich kann nicht begreifen, aus welchen Gründen irgend eine Ent würdigung heraüskommen sollte,, wenn ein Candidat zur Communalgarde gezogen werden soll. — Was die Küster an langt, so hat schon Se. königl. Hoheit auseiüandergesctzt, daß es kein Unglück wäre, wenn die Küster mit bei der Communal-
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