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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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garde wären; allein ich glaube auch, däß sie in den meisten, Fällen nicht werden zugezogen werden; abgesehen davorss daß- sie allemal Entschuldigung finden , so ist vorauszusehen, daß, man die Küster, die nicht zu entbehren sind , mit aufnehmen wird unter §. 3 b. unter Officianten, deren Beruf benach- ! theiligt wird. Unter diesen Umstanden kann ich für meine Person mich nur verpflichtet halten, der Kammer zu rathen, der zweiten Kammer beizutreten, und nicht an etwas fest zuhalten, was dem ganzen Gesetze Nachtheil und Schaden bringt. - Staatsminister Nostktz und Janckendorf: Ich er-u laube mir, darauf aufmerksam zu machen, daß von dieser Be-> stimmung das Bestehen der ersten 5 abhängt. Insofern über tz. 3 und 4 keine Bereinigung stattfindet, so wird die 1-, 2. und 5. tz. auch zugleich mit fallen. Präsident v.Gersdorf: Ich habe die Kammer zu fra gens ob sie nach dem Gutachten der Deputation der Ansicht der zweiten Kämmet bektrete? — 17 Mitglieder erheben sich, und da 34 Mitglieder anwesend sind, so sind mithin die Stim men dafür und dawider gleich. — Prinz Johan n: Es kann sonach nichts helfen, als bei der nächsten Sitzung nochmals abzustimmen. Präsident v. Ebersdorf: Ich vermuthe, daß heute .Nachmittag eine kurze Session stattü'nden muß, nach dem zu haltenden Vrreinigungsverfahren; deyn cs ist offenbar nöthig, daß das, was durchgebracht werden soll, heute oder längstens morgen früh feine Vollendung erhalte. Ich werde bei dem nächsten Zusammensein mit Ihnen die Frage zu wiederholen haben. Referent Bürgermeister Wehner: Bei §.4 ist ebenfalls eine Differenz entstanden dadurch, daß man, was die erste Kammer vorgeschlagen hatte, (nämlich nach dem Gesetzent würfe sollten blos die Aerzte bei Krankenanstalten ausgenom men werden) und dann wurde eine Veränderung hier festgestellt, daß alle Aerzte ausgenommen werden sollten. Die zweite Kam mer ist diesem Anträge ebenfalls nicht beigetreten, sondern sie ist bei dem stehen geblieben, was schon vorher von der ersten Kammer in ihrem Berichte war vorgeschlagen worden. Die Deputation rath an, daß man auch hierin der zweiten Kammer beitrete. Die Gründe, die hier vorlagen, sind hauptsächlich schon bei dem vorigen Vortrag berührt worden, und möchten jetzt kaum wiederholt werden. Man glaubt, daß die Aerzte schon zeither ohne Nachtheil in der Communalgarde gestanden ha ben, und es Möchte der Fall sehr selten sein, den man sich gedacht hat, daß die Sache gar nicht in Berührung kommen möchte; denn wie ost möchte der Fall vorkommen, daß auf den Moment ein Kranker auf den Arzt wartet; hierzu kommt noch, wenn der Fall vorfällt, so steht es dem Kranken frei, den Arzt holen zu lassen, und er wird auf der Stelle entlassen, um das zu besorgen, was er als Arzt zu besorgen verbunden ist. Im Ganzen genommen scheint es schwieriger zu sein, einen Arzt zu finden, der seine Patienten besucht, als bei der Communalgarde^ wo er leichter zu finden ist. Es scheint also kein Grund vor- zuliegen, eine Ausnahme zu rechtfertigen, und die Deputatio nen sind darin einige...... Prinz Johann: Da ist noch die Bestimmung wegen der.Geburtshelfer. Referent Wägermeister Wehner: Uebrigens ist die De putation einig, daß, wenn- die erste Kammer der zweiten bei tritt, der Vorschlag wegen der Geburtshelfer dort angenommen wird. Es wird nun hier heißen: „Die bek Kanken- und an dern öffentlichen Anstalten angestellten Aerzte und Wundärzte und praktizirende Geburtshelfer// So will es die Deputation der zweiten Kammer ihrer Kammer Vorschlägen, und so schlägt das auch Ihre Deputation der ersten Kammer vor. Bürgermeister Schill: Ich bitte ums Wort. Nicht um der Aerzte willen habe ich schon das vorige Mal mir den Antrag erlaubt, sondern um der leidenden Menschheit willen. Die Gründe, die der Herr Referent jetzt aufgeführt hat gegen das Amendement, habe ich gesucht bei der vorigen Berathung zu widerlegen. Ich habe nichts Neues gehört, und kann mich nicht bewogen finden, von meiner früheren Ansicht abzugehen. Ich bemerke nur, daß dieselben Gründe, welche für den Ge burtshelfer sprechen, im Ganzen gleich sind bei jedem Wund ärzte, indem dessen Hand dieselbe Berücksichtigung verdienr, wie die "des erstern. Ich werde daher nach meiner Ueberzeu- gung bei meiner frühem Abstimmung stehen bleiben. . Prinz Johann: Ich kann bekdieser Exemtion, insoweit sie die Aerzte betrifft, mich nur auf das berufen, was ich frü her bei dieser Gelegenheit gesagt habe. Zudem ist der Stand derselbe, wie bei der vorigen Z., daß nicht von Beibehaltung einer ältern Exemtion, sondern von Einführung einer neuen es sich handelt, und auch hier ist nicht zu erwarten, daß ein Nachgeken der zweiten Kammer stattfinden wird; denn es ha ben vorzugsweise für die Geburtshelfer Gründe des Gesetzes zu sprechen geschienen, nämlich es ist nicht blos die Abwesenheit des Arztes hier in Frage, sondern es kann durch den Commu- nalgardendienst über die Zeit des Dienstes hinaus Unfähigkeit bei dem Geburtshelfer hcrbeigeführt werden. Es ist hier nicht so ganz eine Parallele zu ziehen mit dem Wundarzte. Denn der Letz tere weiß es meistens voraus, wenn er eine wichtige Operation vorzunehmen hat. Er bereitet den Kranken dazu vor, und repentine Fälle sind nicht so häufig. Anders ist es bei dem Geburtshelfer, da er nie bestimmen kann, wenn er zu einer Operation wird verschreiten müssen, sondern das hängt von dem Gang der Natur ab. Wir haben deshalb den vermitteln den Ausweg, dem die jenseitige Deputation sich angeschlossen hat, auch angenommen, daß praktizirende Geburtshelfer unter die Eximirten ausgenommen werden sollen. Präsidentv. Gersdorf: Aus dem Vortrage habenSie entnommen, daß die Deputation vorgeschlagen hat, auch hier der zweiten Kammer beizutreten. I. 66. 2*
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