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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Prinz Johann: Es ist nur ein Vermittelungsvorschlag. Referent Bürgermeister Weh ner: Ein Vermittelungs vorschlag von dem frühern Beschlüsse zurückzugehen, und da gegen den Vorschlag unter b. aufzunehmen. Die Frage würde so zu stellen sein, nämlich: ob die Kammer von ihrem frühern Anträge zurückgeht, und dafür in das Gesetz un,ter b. ausgenom men wissen will: „Die bei Kranken und andern öffentlichen Anstalten angestellten Äerzte und Wundarzte, so wie praktische Geburtshelfer." . > - Präsidentv. Gersdorf: Ich frage die Kammer: ob sie dem, was sie so eben vernommen, beitreten wolle? — Wird mit 22 gegen 12 Stimmen bejaht.— Referent Bürgermeister Wehner: Zu §. 7 hat die erste Kammer beschlossen, daß es 1) wegen der Wahl der Comman- danten und Stellvertreter bei dem Gesetzentwurf verbleiben soll. 2) Hat sie beschlossen, daß die Bataillonscommandanten so ge wählt werden sollen, wie es bereits bisher in Dresden erfolgt ist; ferner sollen die Adjutanten nach der in dem Gesetzentwürfe gegebenen Vorschrift gewählt werden, und was endlich die Hauptleute anlangt, so ist es ebenfalls bei dem Gesetzentwurf zu lassen. Die zweite Kammer ist den sämmtlichen Beschlüssen nicht beigetreten-, sondern sie will die ganze Sache in demselben Zustandeiaffen, wie es bisher in Rücksicht der Wahlen gewesen ist, und es ist hierüber auch keine Vereinigung zu erlangen ge wesen. Die Deputation räth in ihrer Majorität an, in Be zug auf die Wahl der Commandanten es ebenfalls bei dem Gesetzentwurf zu lassen; dagegen glaubt die Minorität, daß es geeigneter sei, wenn man es so ließe, wie es bisher nach§. 15 des Regulativs gewesen ist. Im Uebrigen ist die Deputation einig, und schlagt der Kammer vor, es ganz bei dem Gesetzent wurf zu lassen, und da der Vorschlag wegen der Adjutanten von der zweiten Kammer auch nicht angenommen ist, so räth sie an, bei den frühern Beschlüssen stehen zu bleiben. Prinz Johann: Es kann hier das Stehenbleiben auf den frühem Beschlüssen wesentliche Nachtheile nicht Haben, denn es würde nur die §. verworfen; also kann ich nur daran fest halten , doch werde ich mich jetzt für die Minorität erklären, ob wohl ich glaube, daß keine Hoffnung zu einer Vereinigung da ist, da bei der Deputation kein Erfolg hervorgegangen ist. In dessen wäre es doch vielleicht möglich, daß die Kammer sich in diesem Sinne ausspräche, und um nicht einer Vereinigung alle Möglichkeit zu benehmen, trete ich dem Minoritätsgutachten bei, wonach derzeitherige Wahlmodus für Commandanten und ihre Stellvertreter nach Vorschrift der §. 15 des Regulativs beibchaltcn werden kann, und ich einen wesentlichen praktischen Nachtheil dabei nicht gefunden habe, mir auch der Zweite Theil des Gesetzentwurfs, die Wahl der Hauptleute und Zugführer betreffend, praktisch wichtiger ist. Ich thue also Alles, was in meinen Kräften steht, um eine Vereinigung herbeizuführen, obgleich ich eine begründete Hoffnung darauf in diesem Punkte durchaus nicht hege. Referent Bürgermeister Wehner: Es würde nun Alles darauf qnkommen, welche Mitglieder Sr. König!. Hoheit bei treten. 'Vizepräsident v. Carlowitz: Nach der Erklärung der Deputationsmitglieder der jenseitigen Deputation ist davon wenig Erfolg zu hoffen; ich kann daher um so mehr nach meiner Ueberzeugung bei meiner frühern Abstimmung stehen bleiben, und bekenne, daß ich die Hoffnung zu Erreichung eines Einver ständnisses langst aufgegeben habe. Referent Bürgermeister Wehner: Also wäre die Frage doppelt zu stellen: I) Ob die Kammer bei dem frühern Beschlüsse stehen bleiben wolle, und dann Secretair Bürgermeister Ri tterstädt: Es würde also zu vörderst über den Punkt zu sprechen sein, ob dke zeitherige Ein richtung ferner bestehen solle. Nun erlaube ich mir noch eine Anfrage: Ist in derDeputation es nicht zur Sprache gekommen, ob für den Fall, daß es wirklich bei der zeitherigen Einrichtung in Bezug auf die Art der Wahlen verbleiben sollte, man von Seiten der Kammer sich dafür erklären möge, daß die Maßregel, welche die zweite Kammer in Betreff der Nothwendigkeir bei der Wahl zu erscheinen, angenommen Hat, zu beschließen sei, wenn nicht gerade das zu erreichen sein möchte, was die erste Kammer beschlossen hat; wenigstens ist dann der zeitherigen Art der Wahl ein etwas günstigerer Erfolg zu sichern, als zeither sich gezeigt hat.' ' . ° . Referent Bürgermeister Wehner: Es ist deshalb nicht zur Sprache gekommen, Meildie Deputationsmitglieder darüber einverstanden waren, daß in Ansehung der Zugführer und Hauptleute man durchaus bei dem Gesetzentwürfe stehen bleibe. Dcputationsmitglieder waren daher nicht der Ansicht, der zweiten Kammer beizutreten, sondern pure bei dem Gesetzent wurf stehen zu bleiben. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Es würde dieß keinen unbedingten, sondern nur einen eventuellen Beitritt zu dem Beschlüsse der zweiten Kammer ausfprechen, wenn einmal die Art der Wahl nicht zu erreichen wäre, welche der Gesetzent wurf vorschreibt. Prinz Johann: Ich muß bekennen, daß ich allerdings gewünscht hätte, daß die Theilnahme an der Wahl als Dienst angesehen würde. Man wünscht nämlich 1) absolute Majorität, und dann ist von der zweiten Kammer beschlossen worden, daß nach 2 Jahren Jeder sich einer neuen Wahl unterwerfen müsse. Jetzt haben sie sich derselben nur einmal zu unterwerfen, dann würde man annehmen können, daß jede einzelne Z. eine für sich bestehende Decision sei, und daraus geht hervor, daß man eigent lich nicht füglich hier eine einzelne Bestimmung annehmen, und die andern verwerfen könne. Ich wüßte nicht einen Weg zu finden, wie man gerade diesem Uehetstand übhelfen könne. Sollte sich derselbe zeigen, so würde ich mich dafür aus sprechen, Referent Bürgermeister Wehner: Es würde sich die Sache
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