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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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so gestatten lassen, daß in Bezug aufdieWahl derCommandan- ten die Kammer den Beschluß faßte, bei dem zeitherigen Wahl modus nach der Vorschrift des Regulativs vom 29. Novbr. 1830 unverändert zu verbleiben, wie nunmehro die Majorität der Deputation vorschlägt. Präsident v. Gersdorf: Die Majorität der Deputation schlägt vor, daß der zeitherige Wahlmodus nach §. 15 des Re gulativs vom 29. Novbr. 1830 unverändert beibehalten werden möge. Ich frage die Kammer: ob sie damit einverstanden sei? — Wird von 20 gegen 14 Stimmen bejaht.— Referent Bürgermeister Wehner: Im Uebrkgen ist wohl die Kammer damit einverstanden, daß nach dem Anrathcn der Deputation es bei dem Gesetzentwurf bleibe./ Präsident v. Gersdorf: Ich würde die Frage an die Kam-' mer richten: ob sie auch hier der Deputation sich anschließen könne? — Gegen eine Stimme I a., — Referent Bürgermeister Wehner: Der letzte Punkt be-< trifft die Bekleidung. Die zweite Kammer hat beschlossen: es solle zur 21. tz. des Regulativs der Zusatz, hinsichtlich der Ein führung gleichförmiger Bekleidung der Communalgarde ausge nommen werden. Die erste Kammer ist dem nicht beigetreten; Lei der Vereinigungsdeputation hat man eine Vereinigung dar über versucht, sie ist aber nicht zu Stande gekommen. Die Deputation der zweiten Kammer ist dabei stehen geblieben, daß dieser Zusatz in die tz. 21 ausgenommen werde, unsere Deputa tion aber, weil sie für nachtheilig hält, daß eine gleichförmige Bekleidung eingeführt werde, räth daher an, bei dem frühem Be schluß stehen zu bleiben. Präsident v. Gersdorf: Will die Kammer nach dem Beirath ihrer Deputation bei ihrem Beschlüsse beharren?,— Gegen eine Stimme (Graf Vitzthum) Ja. Präsident v. Gersdorf: Nachdem nundicserGegenstand beendigt ist, würde ich Hm. Secretair Ritterstädt ersuchen, den Bericht der dritten Deputation, die Petition des Abg. Coith, Preßangelegenheit betreffend, vorzutragen. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Bei der zweiten Kammer hat der Abg. Coith eine Petition um Vermittelung einer Verordnung, in Betreff der Erleichterungen für den Buch handel und das Buchdruckereigeschäft eingereicht. Der Inhalt der Petition ist in dem Bericht der jenseitigen Deputation voll ständig ausgenommen. Letzterer ist zwar nicht zum Druck be fördert worden, die jenseitige Kammer hat aberBcschlußdarüber gefaßt, und ich werde aus dem Bericht selbst den Vortrag darüber erstatten. (Diesgeschieht, vergl. Nr. 110 der Verhandl. der zwei- tenKammer, S. 2302.) Die diefseitigeDeputation ist nun aller dings der Ansicht, daß bei dem hohen Interesse, welches der Buch handel und das Buchdruckereigeschäft in Sachsen, namentlich wie solche in Leipzig bestehen, erregen muß, diesen Geschäften keine weitere Hemmniß aufgelegt werden möchte, als es nach den Lundes- und landesgesetzlichen Bestimmungen nothwendrg erscheint, so lange als nicht wirklicheneüe gesetzliche Anordnungen deshalb eintreten können. Auf der andern Seite erschien es zwar der Deputation, als ob bei den zufriedenstellenden Erklä rungen, welche die hohe Staatsregierung in der zweiten Kam mer abgegeben hat, es kaum noch eines solchen Antrags bedür fen würde; allein sie glaubte dennoch anrathen zu müssen, dem so einstimmig gefaßten Beschlüsse der zweiten Kammer beizutre- ten, ejnesth'rils, um das Interesse an der Sache darzulegen, an- derntheils aber, um nicht noch in den letzten Tagen in eine Tren nung mit der zweiten Kammer zu gerathen, deren Ausgleichung doch zu weitläufig sein möchte. Der Schlußantrag der Depu tation geht also dahin: dem Beschlüsse der zweiten Kammer beizutreten. Domherr v. Schilling: Der Referent hat schon die Gründe erwähnt, aus welchen bei der jetzt vorliegenden Petition der zweiten Kammer beizutreten sein möchte. Im Interesse des literarischen Verkehrs, und besonders im Interesse des Buchhan dels und des Buchdruckereigeschäfts fühle auch ich mich aufgefor dert,für diese Petition mich dringend zu verwenden. Es ist un leugbar bekannt, daß der Buchhandel und die Buchdruckerei für Sachsen ein sehr wichtiges Gewerbe und Zweig des Handels ist; es bedarf aber dieser Zweig des Handels und der Geschäfte noch mancherlei Erleichterungen, die zur Zeit noch nicht eingetreten sind. Diese ihm zu gewähren, so weit die Bundesgesetze und die Gesetze des Landes es gestatten, darauf ist der Zweck der Pe tition gerichtet. Wollten wir sie zurückweisen, so würden wir mittelbar auch das, was schon dem Buchhandel gewahrt ist, zu rückweisen, und das können wir wohl um so weniger, je wichtiger und bedeutender für Sachsen dieser Zweig der Geschäfte ist. Ich hoffe also, daß die hohe Kammer sich geneigt finden lassen wird, der Petition ihren Beifall zu schenken. Staatsminister Nostr'tz und Jänckendorf: Man ist Seiten der Regierung dem Anträge nicht entgegen getreten, weil er an ssch und in derWeise,'wie er gefaßt ist, unbedenklich schien, und nur das bezweckt, was schon von Seiten der Regie rung beabsichtigt wird. Es ist nämlich aus den Motiven, die zu dem Gesetzentwurf, die Angelegenheiten der Presse und des Buchhandels betreffend, gegeben worden sind, zu ersehen, daß die Absicht dahin gerichtet war, einige Erleichterungen in Bezug auf den Buchhandel und das Buchdruckereigeschäft gleichzeitig mit dem Gesetze eintreten zu lassen. Es beruhen diese zum Theil auf frühem ständischen Anträgen. Jetzt würden auf dem Wer- ordnungswege jene Bestimmungen untreren können, jedoch, wie sich von selbst versteht, allenthalben im Einklang mit den Bun des- und Landesgesetzen. 0. Großmann:- In Ansehung des bevorstehenden Ju belfestes, kann ich nur die Freude darüber aussprechen, daß sich die Aussicht zeigt, das schönste aller Angebinde durch die Entledigung einer Fessel zu erhalten. Ich bin überzeugt, daß gerade eine solche Maßregel einen - höchst erwünschten Eindruck
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