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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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wüßten, in welcher Reihe sie zur Vernehmung.kämen; dadurch ist das gewonnen, daß der Richter es nicht mehr in seiner Hand hat, ob er noch vielleicht zwei bis drei Stunden warten will, sondern wenn die bis dahin an die Reihe kommenden Sachen abgethan sind, und es tritt nicht gleich ein ander Geschäft ein, so muß er zu der Sache verschreiten, welche die Reihe trifft. Hier kann nun keine Klage über richterliche Willkühr erfolgen. Dieser Vorschlag scheint auch Ihrer Deputation ein sehr zweck mäßiger zu sein, und es hat derselbe auch in der zweiten Kam mer Anklang gefunden. Man ist nun dem Vorschläge der dor tigen Deputation bekgetreten, sind in der Vereinigungsdepu- tation haben wir erklärt, daß, wenn der Vorschlag dort ange nommen würde, wir auch unserer Kammer denselben empfehlen wollten. Ich erlaube mir, mich darüber nur mit ein paar Worten auszusprechen. Unserm bisherigen Beschlüsse gemäß, sollte die Versaumniß gleich eintreten, wenn die Stunde abge laufen wäre, welche auf die in der Vorladung bestimmte zu nächst folgt. Nach der nunmehrigen Vereinigung, soll die Versaumniß erst dann eintreten, wenn die Parteien nachdem Aufrufe sich nicht melden; dieser Aufruf kann aber nicht eher erfolg'en, als bis die nächste Stunde nach der zur Vorladung bestimmten abgelaufen ist; ob der Aufruf sogleich erfolgt, hängt von dem Umstande ab , ob die Partei sogleich an der Reihe ist. Jedenfalls ist aber der richterlichen Willkühr durch den Vorschlag vorgebeugt und nach dem Protokoll ist der Vorschlag so gefaßt: „die hohe Staatsregierung möge durch Verordnung die Ein richtung treffen, daß die Reihenfolge, in welcher die Parteien vorgelaffen werden sollen, durch Anschlag bei den Gerichtsstel len bekannt gemacht wird." Es wird nun noch zur Vollstän digkeit der Sache dienen, daß ich die Fassung vorlege, welche die jenseitige Deputation ihrem Vorschläge, der nun zum Be schlüsse der zweiten Kammer geworden ist, gegeben hatt Es be steht dieselbe aus5tz§., welche so lauten: tz. 1. „DieDer- säumniß am Termine tritt ein, sobald die Partei bei der Auf forderung zur Verhandlung der Sache (tz. 2) sich nicht meldet," tz. 2. „Die Aufforderung der bestellten, und noch nicht zur Verhandlung der Sache vorgelassenen Parteien darf nicht früher, als nach Ablauf derjenigen Stunde, welche auf die in der Vor ladung bestimmte zunächst folgt, geschehen." tz. 3. „Die Par teien, welche sich bei dieser Aufforderung nicht melden, werden als ausgcblieben betrachtet. Darüber ist ein kurzes Protokoll aufzunehmen, wobei es lediglich darauf ankommt, daß. dieje nigen benannt werden, welche sich bei der Aufforderung zur Verhandlung der Sache nicht gemeldet haben." Z. 4. „Will eine Partei dem Gegner, welcher sich versäumt, die Folgen des Ungehorsams erlassen, so bedarf es diesfalls nur der münd lichen Erklärung gegen den Richter, und hängt es von diesem ab, ob er zur Vermeidung der Anberaumung eines anderweiten Termines die Verhandlung sofort vornehmen oder die Parteien zu einem andern Termine bestellen will." In hen andern Punkten trifft meistens auch diese Fassung mit der zusammen, welche im Gesetzentwurf vorgeschlagen ist; wie gesagt , die De putation findet kein Bedenken, den Beschluß der zweiten Kam ¬ mer auch ihrer Kammer anzurathen, sondern hält es auch aus doppeltem Grunde sogar für rathsam; erstens weil nicht allein dann gar keine Differenz mehr bestehen kann, und dann, weil, wenn wir diesem Beschlüsse beitreten, in der Hauptsache das erreicht wird, was wir durch unfern frühern Beschluß erreichen wollten: daß nämlich die Versaumniß nicht mit 12 und resp. 5 Uhr, sondern erst in der Stunde eintreten kann, welche auf die zur Vorladung bestimmte folgt, wobei aber die Versäumniß nicht nothwendig eintreten muß, und das ist auch ein Grund, weshalb man die Contumaz angewendet hat, und drittens, daß die richterliche Willkühr abgewendet, und derselben durch den Vorschlag des Herr Justizministers begegnet wird. Staatsminister v. Könneritz: Es wird dieKammeraus dieser Fassung entnehmen, daß durch den, von dem Ministerium gethanen Vorschlag die früheren Bedenken gegen den Vorschlag dieser Kammer beseitigt sind,, und dabei doch der Zweck, den die erste Kammer durch ihren Vorschlag erreichen wollte, erfüllt wird, nämlich dem Richter die Geschäftsführung zu erleichtern, und eine gewisse Ordnung herbeizuführen, zugleich aber einer Willkühr der Richter vorzubcugen. Es würde sich die Sache praktisch so gestalten: der Richter bemerkt in einem Anschlag, in welcher Reihefolge die Parteien vorgeladen sind: Um 8 Uhr sind bestellt Nr. 1,2, 3, 4; um 9 Uhr, Nr. 5, 6, 7, u. s. w. Nun nimmt der Richter Nr. 1 vor, nachdem geht derselbe auf Nh. 2 über; ist diese Partei nicht da, und es hat immittelst 9 Uhr geschlagen, so tritt die Contumaz ein, und er nimmt nun Nr. 3 vor; war aber die Stunde noch nicht abgelaufen, so nimmt er Nr. 3 vor, und geht alsdann auf Nr. 2 zurück. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand mehr das Wort nimmt, so frage ich die Kammer: ob dieselbe nach der Ansicht der Deputation dem Beschlüsse der zweiten Kammer beitreten will? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun den Herrn Se- crctair Ritterstädt ersuchen, uns einen Vortrag der dritten De putation mitzutheilen. Prinz Johann: Ich habe auch noch etwas zu bemerken: Es wird diesen Nachmittag um 5 Uhr die Vcreim'gungsdeputa- tion über die Armenordnung zusammen kommen, und ich hoffe, daß dieselbe in Zeit von 1^ Stunde ihre Sitzung beendigt haben wird, und wir würden sonach zu Abend oder morgen Vormit tag bereit sein, den Vortrag über die Armenordnung halten zu können. Präsident v. Gersdorf: Ich hatte mir vorgenommen, am Schluffe der Sitzung eine Frage an die Kammer zu richten, ob und wenn wir hoffen dürften, daß dieser Gegenstand vorge- Lragen würde. Ich müßte eigentlich zum raschen Betrieb die- es Geschäfts wünschen, daß der Gegenstand noch heute vorge nommen werden könnte, weil, wenn es morgen geschieht, nicht mehr abzusehen ist, wie wir mit den Geschäften durchkom men.
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