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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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loschen Knd. Der Bewilligung selbst aber gemäß, aufwelcher die ganze Sache beruht, ist später von der Oberamtsregkerung eine Bekanntmachung erlassen worden, daß die milden Stiftungen und öffentlichen Kassen der Oberlaufltz vom Quittungsstempel befreit sein sollen. Wenn nun vom Herrn Bürgermeister Starke, den wir bei der Deputation über diesen Gegenstand be fragt haben, geäußert worden ist, daß gerade der eine Wunsch, wel cher früher von den oberlausitzer Ständen ausgesprochen wor den ist, daß nämlich auch diejenigen, die aus öffentlichen Kassen Zahlungen zu empfangen haben, vom Quittungsstempel be freitseinmöchten, nicht in Wirksamkeit getreten sei, so kann hier wohl von einer Imparität nicht die Rede sein, worüber sich die Oberlausitz beschwert erachten könnte. Die Darleiher haben doch, wenn sie Gelder zurück empfangen und Quittungen aus gestellt haben, den Stempel bezahlen müssen, wohingegen in allen andern Punkten, wenn milde Stiftungen und öffentliche Kassen Quittungen auszustellen gehabt haben, diese Befreiung noch jetzt fortbesteht. Letzteres ist nun keine Ausgleichung mit den Erblanden, sondern, wie die Sachen jetzt stehen, eine wirk liche Bevorzugung vor letzteren. Um nun eine völlige Gleich heit herzustellen, hätte man entweder die Befreiung der Ober lausitz einziehen oder eine solche den^Erblanden ebenfalls zugeste hen müssen. Letzteres scheint nun von mehren Seiten her gewünscht zu werden, und es ist nicht zu leugnen, daß dieser Wunsch viel für sich hat. Allein die Deputation glaubte doch auf diesen Antrag unmittelbar nicht eingehen zu können, weil ihr schien, als ob ein tieferes Eingehen in, die Sache zuvör derst norhwendig sei. Namentlich mache ich nur auf etwas aufmerksam, es heißt: „Alle milde Stiftungen und öffent liche Kassen." Hier wird es sich fragen: was sind öffentliche Kassen? Sind z. B. in den Erblanden die städtischen Kassen und die Gemeindekassen auch darunter zu verstehen? Ob man aber in Bezug auf die Befreiung vom Quittungsstempel so weit gehen kann, das muß in der That einer noch weitern Er örterung unterliegen. Aus allen diesen Gründen und weil die Sache noch zu roh vorliegt, schien der Deputation der An trag hier der angemessenste zu sein, welcher ganz neutral sich halt. Er lautet, — damit ich ihn nochmals vortrage — fol gendermaßen: „Im Verein mit der zweiten Kammer die hohe Staatsregierung zu ersuchen, dieselbe wolle die hier in Rede stehende Angelegenheit einer sorgfältigen Prüfung unterwerfen und das Ergebniß der nächsten Ständeversammlung vorlegen." Hiernach wird die hohe Staatsregierung zu erwägen haben, 1) besteht der Grund noch, welcher die frühere Befreiung der Oberlausitz herbeigeführt hat? 2) ist es thunlich, diese Be freiung jetzt aufzuheben, oder 3) ist es thunlich, auch den Erb landen eine solche Befreiung zuzugestehen und 4) inwieweit ist dies möglich? Genehmigt die Kammer diesen Antrag, so würde dann Vie Frage wegen der Oberlausitz vor der Hand ganz weg fallen ; denn alle die Bedingungen und Wünsche sind der wei tern Erörterung der hohen Staatsregierung anheim gegeben, und darum kann ich nur der geehrten Kammer diesen Antrag zur Annahme empfehlen. Bürgermeister Starke: Der Herr Referent hat sich auf ein Zeugniß von mir berufen; darüber waltet wohl ein Miß- verständniß ob, was zu einer unrichtigen Abstimmung Veran lassung geben könnte. Ich entsinne mich wohl gegen den Herrn Referenten davon gesprochen zu haben, daß von öffent lichen Kassen und den Kassen der milden Stiftungen auch in den Städten ein Quittungsstempel nicht bezahlt worden sei; auch darüber habe ich gesprochen, daß ursprünglich, namentlich auch bei der Steuerkaffe diejenigen, welche Quittungen auszu stellen , einen Stempel nicht zu entrichten gehabt haben; allein ich weiß nicht anders, als daß ich nur so viel gesagt habe, daß durch eine spätere Verfügung den Privatpersonen eine Be freiung vom Quittungsstempel nicht zugestanden worden ist. Viceprasident v. Carlowitz: Blos eine kurze Anfrage erlaube ich mir. Was hat die zweite Kammer beschlossen, und worauf beruht der Unterschied des Antrags derselben und des unserer Deputation? Referent Bürgermeister Ritterstä dt: Die zweite Kam mer hat den Beschluß bestimmter gefaßt und sich dafür ent schieden, daß eine Befreiung auch in den Erblanden eintreten möchte. Das schien aber der Deputation der ersten Kammer zu wenig motivirt zu sein. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand weiter spricht, so dürfte wohl zur Fragstellung überzugehen sein. Es handelt sich hier von einem Anträge an die hohe Staatsregierung, und es würde wohl sofort der Namensaufruf, wenn die Kammer ein Bedenken dabei nicht hat, eintreten können. Slimmt die Kam mer mit dem Anträge der Deputation überein? — Sammt- > liche Kammermitglieder erklären sich bejah end. — v. Watzdorf: Die zweite Kammer hat bei der gestrigen Beralhung über das allerhöchste Decret, die Ablösung des geist lichen Decems betreffend, den Beschluß gefaßt, der ersten Kam mer allenthalben beizutreten, und es ist in Folge dessen von der jenseitigen Deputation die Schrift gefertigt worden. Ich habe sie geprüft und mit den gefaßten Beschlüssen in vollkommener Uebereinstimmung gefunden. Wenn es mir erlaubt ist, so würde ich sie vortragen. (Wird verlesen.) Präsident v. Gersdorf: Hat die Kammer dabei etwas zu erinnern? — Es erhebt sich Niemand. — Prinz Johann: Ich weiß nicht, ob es in Bezug auf die Motiven nicht annoch erforderlich scheinen möchte, auf die ständi schen Protokolle sich zu berufen? Der Herr Referent könnte das, wenn die Kammer damit einstimmt, noch durch einen kleinen Zusatz Nachträgen. Präsident v. Gersdorf: Ich würde die Kammer fragen: ob sie damit einverstanden sei? — Einstimmig Ja. — Bürgermeister Gotlschald: Es ist so eben eine ständi-
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