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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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der Gegenstand nicht ganz unwichtig ist. Es war bei vorigem Landtage bei Gelegenheit der Berathung über das Criminalge- setzbuch.die Vorlegung der Zucht- und Arbeitshausordnung von der Ständeversammlung begehrt worden. Diesem Be gehren wurde bei Gelegenheit der Budjetvorlage auf dem ge genwärtigen Landtage genügt. Bei Berathung der zweiten Kammer wurde beschlossen, diese Vorlage der ersten Deputa tion zu überweisen, um stein Bezug auf das Straf- und Bet telwesen zu prüfen. Das ist erfolgt, und die Deputation hat einen Bericht erstattet, der S. 777 der Beilagen zur 3. Abthei- lung enthalten ist. Sie hat verschiedene Vorschläge und An träge gemacht, welche auch die Billigung der zweiten Kammer gefunden haben. Es ist nun der Gegenstand Ihrer ersten Deputation übergeben worden; es war ihr aber unmöglich, bei der Kürze der Zeit den wichtigen Gegenstand einer gründlichen Berathung zu unterwerfen. Soviel ging klar hervor, daß eine Ausstellung ernste Erwägung verdiene, die Ausstellung, daß sich die Arbeitshaus- und die 2 Grade der Zuchthausstrafe in der Maße, wie sie sich nach der Zucht - und Arbeitshaus ordnung darstellen, fast gänzlich verwischen , und daß wenig stens ein Unterschied, welcher der Geltung der Strafe entspricht, nicht vorhanden sei. Es würde daher die Deputation nicht umhin gekonnt haben, den Beitritt zu dem jenseitigen Be schlüsse im Allgemeinen zu empfehlen, wenn nicht bereits von dem Herrn Staatsminister in der jenseitigen Kammer eine ge nügende Erklärung gegeben worden wäre. Es äußerte, Inhalts des Protokolls, Staatsminister v. Könneritz: „daß, wenn auch ein gemeinsamer Antrag beider Kammern nicht mehr möglich sein sollte, die Staatsregierung doch diese wichtigen Punkte in Erwägung ziehen und der künftigen Ständeversammlung wei tere Vorlage machen werde." Er beleuchtete die Hauptzüge dieser Zucht- und Arbcitshausordnung und führte an, daß, wenn sich gegenwärtig herausgestellt habe, daß der vierte Theil der Sträflinge sich schon früher in dem Zuchthause befunden habe, dies nach der neuen Decisr'on sich anders Herausstellen werde. Nach dieser Erklärung bedarf es eines Antrags nicht, es ist die Vorlage an die nächste Ständeversammlung zugesichert, die übrigen Punkte sind untergeordneter Natur, und es wird nicht ausgeschlossen sein, daß die Staatsregierung sie in Erwä gung ziehe. Die erste Deputation hat daher vorzuschlagen, daß sich die Kammer bei der Erklärung des Herrn Staatsmi nisters beruhige. Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat vernommen, was die Deputation uns vorschlägt, ngmlich bei der Aeußerung des Herrn Staatsministers Beruhigung zu fassen, und ich frage, ob Sie das zu thun gemeint sind? — Es wird dies ein stimmig beschlossen.— Präsident v. Gersdorf: Herr Bürgermeister Schill hat noch Etwas vortragen wollen. Bürgermeister Schill: Der Gegenstand ist sehr kurz. Bei Berathung des Gesetzes über Ausübung des landesherrlichen Salzverkaufsrechts wurde zü §§. 3 und 28 der Antrag gestellt: daß in Untersuchungssachen der in §. 23 bezeichneten Art von der in tz. 22 des Gesetzes vom 14. December 1837 nachgelasse nen Vergünstigung, vermöge welcher Vernehmungen rc. auch-in den Localen der Nebenzoll- und Untersteuerämter bei Gelegen heit daselbst zu haltender Revisionen vorgenommen werden kön nen, ein möglichst ausgedehnter Gebrauch gemacht, Untersuchun gen und Verhandlungen wegen gang geringer Vergehungen in Ansehung des Salzwesens aber, wenn der Wohnort des Contra- venkenten dem Nebenzoll- oder Untersteueramte nähergelegen ist, als dem Hauptamte, allemal bei Gelegenheit der erwähnten Revisionen vor den Nebenzoll- oder Untersteuerämtern expedirt werden mögen." Zn dem darauf folgenden allerhöchsten De crete, die Ausübung dieses Salzverkaufsrechts betreffend,». 23. Mai 1840, ist dieser Antrag mit Stillschweigen übergangen worden, und es hat hiervon die jenseitige Deputation Gelegen heit genommen, sich darüber bei der hohen Staatsregierung Aus kunft zu erbitten, ob eine Willfährung desselben zu erwarten stehe. Die Erklärung des Herrn Finanzministers ist die gewe sen, daß allerdings dem Anträge Genüge geschehen soll, und ihm werde durch Anweisung der Hauptzoll- und Steuerämter ent sprochen werden. Die zweite Kammer hat darauf erklärt, daß sie sich hiermit zufriedengestellt erkläre, und um Einverständnis! herbeizuführen, würde es zweckmäßig sein, wenn die verehrte Kammer gleichfalls Beruhigung ausspräche. Präsident v. Gersdorf: Die erste Kammer dürfte nach dem vernommenen Anträge sich geneigt finden, ihre Beruhigung bei diesem Gegenstände auszusprechen. — Wird einstimmig bejaht. — Präsident v. Gersdorf: Ich glaube, wir könnten nun zur Tagsordnung übergehen, und ich würde zuvörderst Hrn. Bürgermeister Wehner bitten, den heute früh unerledigt geblie benen Punkt kurz in das Gedächtniß Zurückzuführen. Referent Bürgermeister Wehn er: In Bezug auf das Ge setz, über welches hier heute früh verhandelt worden ist, nämlich die Communalgarde betreffend, was nunmehr nochmals vorge nommen werden muß, weil die Stimmen gleich waren, erlaube ich mir, die Kammer aufdie Stande zurückzuführen, die von dem Communalgardendienft befreit sein sollen. Ausgenommen sind die ordinirten Geistlichen. Die erste Kammer hat beschlossen, hinzuzufügen: „Candidaten der Theologie, dafern sie nicht einen andern Lebensberuf wählten, und ingleichen Küster." Diesen Zusatz hat die zweite Kammer abgeworfen, und die Deputation rälh an, den gefaßten Beschluß wieder fallen zu lassen und der zweiten Kammer bcizutreten. Die Gründe dafür sind ausein andergesetzt worden, und ich erlaube mir, einen kleinen Umstand beizufügen. Nach der Bemerkung des Hrn. Staatsministers kann der ganze Gesetzentwurf dadurch fallen, wenn jetzt die Ab stimmung gegen das Deputationsgutachten erfolge. Nun ist nicht zu leugnen, daß das Gesetz, welches zur Berathung vor liegt, sehr nützliche und wünschenswertheBestimmungen enthält und es wirklich ein Verlust wäre, wenn das Gesetz siele. Es scheint mir allerdings nach meiner Ansicht, daß die Consequenz zu weit ausgedehnt wäre, wenn man bei dem Beschlüsse stehen
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