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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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bleiben wollte, obschon man wüßte, daß dadurch leicht möglich wäre, daß das ganze Gesetz siele, und obschon man voraussehen könnte, daß, wenn wir auch bei unsermftühemBeschluffe stehen bleiben, den Candidaten doch nicht geholfen wäre; denn wir können sie nicht in das Gesetz bringen. Ich muß nun der Kam mer anheimstellen, was sie beschließt. StaatsministerNo st itz undJänckendorf: Ist es auch nur eine Wiederholung dessen, was ich bereits geäußert habe ' so halte ich mich doch in meiner Stellung verpflichtet, noch mals darauf aufmerksam zu machen, daß von dieser Bestim mung allerdings das Schicksal des Gesetzes abhängt. Denken wir uns, daß bei §. 7, welche von der Ernennung der Anführer handelt, eine Uebereinstimmung zwischen beiden Kammern nicht zu erlangen ist, so kann das Gesetz dennoch erlassen werden. Werfen Sie aber einen Blick, meine Herren, auf die ganze Oeko- norm'e des Gesetzes, und erwägen Sie, daß, wenn Z. 2 ausfällt, auch die §§. 1,3, 4 und 5 ausfallen müssen. Es bleibt dann stehen §.6, es fällt §.7 weg, die§§. 8, 9,10 und 11 sind nicht so wichtig, daß sie an sich eines besondern Gesetzes bedürften. Was bleibt dann übrig? Es hängt also von Ihrer dermaligen Abstimmung das Schicksal des Gesetzes ab. Königl. Commissar Müller: Von dem geehrten Refe renten ist bereits darauf aufmerksam gemacht worden, daß die Candidaten der Theologie nichts gewinnen würden, wenn die hohe Kammer bei ihrem frühem Beschlüsse beharrte. Ich er laube mir hinzuzufügen, daß sie hierdurch sogar wesentlich be- nachtheiligt werden würden. Denn wenn das Gesetz zu Stande kommt, wird ein großer Theil der Candidaten der Theologie frei werden, nämlich Diejenigen, welche als Lehrer bei öffent lichen und Privatschulen fest angestellt sind, oder selbst Privat lehranstalten dirigiren, oder als Hauslehrer fungiren. Von . allen diesen Exemtionen enthält aber das jetzige Regulativ ent weder nichts, oder es gestattet nur unter gewissen Beschränkun gen eine Befreiung. Sollte also, das neue Gesetz nicht zu Stande kommen, so würden die Candidaten der Theologie schlechter ge stellt sein, als dann, wenn durch den Beschluß der hohen Kam mer es möglich wird, das Gesetz zu erlassen. v. v. Ammon: Ich bin für meine Person nie gewohnt, mich zu stemmen. Ich kann auch nicht glauben, daß von der Ausnahme der Candidaten der Theologie das Schicksal eines so wichtigen Gesetzes, wie das, was vorliegt, abhängen soll. Wenn vorgeschlagen würde, es sollen die Geistlichen, auch die, welche im Amte stehen, unter das Gewehr treten, so würde ich nicht anders wie jetzt dagegen stimmen müssen, weil die Beschaffen heit ihres Amtes und Berufes sie mehr dem innern meditativen zuwendet, als dem äußern, und daher beide mit dieser Be- schäftigung nicht verträglich sind. Was aber an sich unzuträg lich und zweckwidrig ist, würde ich überall nicht in Schutz neh men können. Dazu kommt, daß es ein ganz freies und unab hängiges Urtheil hierüber die Abstimmung über die folgenden §tz. nicht hindert. Freie Urtheile und Handlungen können nicht als ein Continuum betrachtet werden. Wenn daher ein Satz nicht an sich wahr, gerecht und zweckmäßig erscheint, so würde ich es auch mit meinem Gewissen nicht vereinigen können, für ihn deswegen zu stimmen, weil zufälligerweise etwas Gutes aus ihm entsteht. Ich halte diesen Probabilismus sogar für gefähr lich im moralischen und öffentlichen Leben, und kann deswegen nicht anders, als meiner Ueberzeugung gemäß bei meiner frühern Stimme beharren. Prinz Johann: Ich wollte nur darauf antragen, daß die Debatte geschlossen wird. Ich hätte mich schon vor der Rede des Hrn. v. v. Ammon dagegen erklärt, wenn nicht über diesen Gegenstand von verschiedenen Seiten Aeußerungen er folgt wären. Soviel ich mich erinnere, ist die Debatte in einem solchen Falle, wie der vorliegende, immer als geschlos sen betrachtet worden, und bei der Wiederaufnahme der Ab stimmung ist nur die Abstimmung erfolgt. Präsident v. Gersdo,rf: Ich bitte um Erlaubniß, das - Nähere bemerken zu dürfen. Es ist nicht meine Gewohnheit, und ich wünsche, es nie thun zu müssen, irgend einen Redner zu unterbrechen. Allein ich hatte mir schon vorgenommen, nach geendigter Rede zu bemerken, daß es mir durchaus nicht zustehe, noch eine Rede zu gestatten, wenn der Schluß der Debatte ausgesprochen ist, und ich würde dies aus jüngster Zeit beweisen können, wo wegen eines neu hinzugekommenen Gegenstandes nur ausnahmsweise gestattet wurde, das Wort noch nach dem Referenten zu ergreifen. Wenn überhaupt der Fall eintritt, daß eine wiederholte Abstimmung, weil die Stimmen stehen, eintreten muß, so liegt der Beweis vor, daß die Debatte geschlossen war. Es ist Verschiedenes er wähnt worden bei dem heutigen Falle, was darauf hinweist, den Gegenstand ins Gedächtniß zurückzuführen, und so wird der letzte Sprecher geneigt worden sein, darüber zu sprechen. Ich habe das erwähnen müssen, um zu zeigen, daß ich meine Pflicht vor Augen habe, sie aber nie gegen Jemand anwenden möchte, gegen dessen Wunsch es laufen könnte. Jetzt habe ich die Frage an Sie zu richten: ob Sie das Gutachten Ihrer Deputation annehmen ? — Wird mit 19 gegen 17 Stimmen angenommen. — (Beschluß folgt.) Druck uns Papier von B. G. Teubner in Dresden Mit-Redaerkon hraustragt ö. Gretschel.
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