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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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der Jnnungsartikel ist unter dem Vorbehalt des Mehrens und Minderns gegeben worden. . So lange die Specialinnungs artikel nicht geändert werden, muß es doch nach diesen gehen, und mir scheint der Zusatz der zweiten Kämmer nichts weiter zu sagen. Bürgermeister Schill: Allerdings müssen die Obrigkei ten in die höchste Verlegenheit kommen. Die Kreisdirectio- nen ordnen an, es solle kein höherer Satz genommen werden, als in dieser Verordnung ausgesprochen ist. Nun kommt die Armenordnung hinaus und sagt: Wenn die Specialinnungs artikel ein Mehres festsetzen, soll dieses erhoben werden. Bürgermeister Hü bl er: Das schließt nicht aus, daß,wenn Vie Specialinnungsartikcl anderweit zur Revision kommen, auch die Beitragssumme änderweit regulirt werden kann. Ein Hm- derniß vermag ich darin nicht zu erkennen. Referent Bürgermeister v. Groß: Es ist mir nicht be kannt, ob die Kreisdirectionen den Grundsatz haben, daß, wenn auch von den Innungen selbst auf einen höhern Satz angetra gen wird, demungeachtet nur die in den Generalinnungsarti keln bestimmten Sätze anzunehmen sind. Bürgermeister Schill: Allerdings. Referent Bürgermeister 0. Groß: Ich sollte wohl glau ben , daß dieses nicht in allen Fällen geschehen würde. Präsident v. Gersdorf: Ich kann nun die Frage darauf richten, ob die Kammer den von der Deputation empfohlenen Zusatz der zweiten Kammer annehmen wolle? — Wird gegen 6 Stimmen bejaht. Referent Bürgermeister v. Groß: Die nächste Differenz findet statt bei L. 3. Auf den Vorschlag der Deputation sollte dieser Satz so gefaßt werden: „Der Ertrag der bei sammtlichen beitragsfähigen Angehörigen des Heimathsbezirkes zu veran staltenden Einsammlung und nach Befinden Unterzeichnung fortlaufender freiwilliger Beiträge, insofern nicht die Armenbe hörde es vorzieht, sofort eine Armenanlage auszufchreiben." Es wurde jedoch der letzte Zusatz: „insofern nicht auszu ¬ schreiben," von der geehrten Kammer abgeworfen. Bei der Be- rathung in der zweiten Kammer hat man sich zwar mit dem Eingänge vollkommen einverstanden erklärt, jedoch einen neuen Zusatz folgenden Inhalts hinzugefügt: „oder an deren Statt in Orten, wo eine Anlage zeither schon bestauben hat, der Er trag dieser Letzter«, wenn deren Beibehaltung von der Armen behörde für angemessen erachtet wird." (vergl. §. 20.) Prinz Johann: Ich trage darauf an, daß uns ein Licht aufgesteckt werde, indem wir ohnedem in der Sache ziemlich im Dunkeln tappen, und so wäre cs erwünscht, daß die Herren doch den Bericht lesen können. Nach einer langem Pause äußert der Präsident v. Gersdorf: Ich ersuche Sie, Ihre Plätze wieder einzunehmen, und ich werde, um die Mittheklung an die zweite Kammer machen zu können, Hrn. Secr. v. Bieder mann ersuchen, das Protokoll wegen des Communalgarden- gesetzes vorzulesen. Secr. v. Biedermann verliest dieses Protokoll, und da nichts dagegen bemerkt wird, genehmigtes die Kammer und unterzeichnen es Graf Hohenthal (Königsbrück) und v. v. A m m o n. Präsident v.Gersdorf: ZurFortsetzung derBerathung über die Armenordnung übergehend, frage ich: ob die Kammer die Ansicht der Deputation zu L. 3 bei §. 14 theile, und sich hiermit vereinigen könne? — Wird einstimmig bejaht. Referent Bürgermeister v. Groß: Bei §. 19 ist von der zweiten Kammer bemerkt worden, daß in der zweiten Zeile das Citat: „(v. 3.)" zu vervollständigen und in: „(§. 14L. 3)" zu verwandeln sei. Es ist unbedenklich, hier beizutreten. Präsident v. Gersdorf: Ich würde fragen, ob auch der Kammer angemessen erscheine, hier beizutreten?—Wird einstimmig bejaht. Referent Bürgermeister v. Groß: In §.20 sind als außerordentliche Einnahmen der Armenkasse aufgeführt: „An lagen auf die nach §.17 beitragspflichtigen Angehörigen des Heimathsbezirks und Anleihen auf den Credit der Armenkasse." Die erste Kammer hat beschlossen, daß bei 1 hinzugefügt werde: „welche jedoch stets auf eine gewisse Zeit zu beschränken sind, nach deren Ablauf über die Erneuerung derselben anderweite Entschließung zu fassen ist," und die Erhebungsweise der An lage also die Worte: „Die Erhebung der erstcrn bedarf der ver fassungsmäßigen Zustimmung der Gemeindevertreter, so wie der Genehmigung der vorgesetzten Regierungsbehörde. Die letztere ist nur zu ertheilen a) wenn ein gnügender Nachweis vorlicgt, daß alle Mittel erschöpft worden sind, um das noth- wendige Bedürfniß durch möglichste Steigerung der ordent lichen Einnahmequellen zu decken, so wie d) unter Beschrän kung auf gewisse Zeit, nach deren Ablauf, wenn obige Voraus setzung fortdauert, um erneuerte Genehmigung nachzusuchen ist," aus dem Grunde wegzulassen, weil cs sich von selbst ver steht, daß hierbei den Vorschriften der allgemeinen Städte - so wie der Landgemeindeordnung nachgegangen werden muß. Die zweite Kammer hat aber beschlossen, den Gesetzentwurf herzustcllen und blos die Veränderung eintreten zu lassen, daß der Satz in Zeile 5 anfangen soll: „die durch die Obrigkeit zu veranstaltende Erhebung." Es scheint unbedenklich hier beizu treten, da im Wesentlichen nichts geändert wird. Präsident v. Gersdorf: Habe ich recht verstanden, so geht die Ansicht der Deputation dahin, es möge die erste Kam mer dem Beschlüsse der zweiten Kammer beitreten. Ich frage die Kammer: ob sie dieses thun wolle? — Wird einstimmig bejaht.—
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