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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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fertigen Kammer. Der Vergleich soll angestellt werden zwischen dem Gute eines Ganzbauern und Halbhüfners mit dem Ritter gute. Nun ist angeführt worden, es gäbe Fälle, wo in dem ganzen Complex kein Ganzbauer oder Vollhüfner vorhanden wäre, namentlich wenn das Rittergut in eine kleine Stadt ge höre. Es würde also unbillig sein, wenn man die Rittergüter vergleichen wollte mit den im Heimathsbezirke vorhandenen Grundstücken, die nur Hauslernahrungen gleich zu achten waren. In dem Falle hat man die Vorschrift gemacht,, daß ein Complex von solchen Grundstücken, der der Hufe entspricht, angenommen werden solle. Viceprasident v. Carlowitz: Wie ich stimmen werde, weiß ich zwar noch nicht gewiß anzugeben; allein so viel scheint sicher, daß der Vorschlag derDeputation das Vorzüglichste sein, und ein Provisorium sich empfehlen dürfte. Bedenkt man frei lich, daß, wenn man sich über einen Maßstab künftig nicht ver einigen sollte, ienes Provisorium noch lange fortdauern kann, so ist allerdings der Vorschlag etwas bedenklich. Denn materiell bietet er manche schwache Seite dar. Zuvörderst die große Will- kühr, die in dem Vorschläge liegt. Es wird rein in das Er messen der Behörden gelegt, ob das Doppelte, Dreifache oder Vierfache angenommen werden soll. Denn leicht wäre es mög lich, daß von dem Doppelten und Dreifachen gar nicht dieRede wäre, sondern daß das Vierfache zur Regel, vielleicht zur Regel ohne Ausnahme gemacht würde, wenigstens mag ich nicht dafür bürgen. Ein weiteres Bedenken gegen den Vorschlag finde ich auch, wenn ich anders recht verstanden habe und nicht dieser xsssus abgeändert worden ist, darin, daß man als Maßstab die Besitzungen der Ganzbauern oder Vollhüfner annimmt. Es fragt sich aber, was unter dieser Art von Besitzungen zu ver stehen sei. Es kann ein Ganzbauer oder Vollhüfner mehre Bauergüter vereint besitzen. Ich sollte aber meinen, davon müßte abgesehen werden; es kann nur von einem einzigen Gute die Rede sein und mehre Güter in einer Hand vereinigt können unmöglich den Maßstab abgeben. Dann ist aber auch Jedem bekannt, der mit in diese Verhältnisse näher eingeweiht ist, daß außer den Hufen, die ein Ganzbauer oder Vollhüfner besitzt, er manchmal noch eine große Flache sogenannter Folgen, oder walzender Grundstücke beiführt. Es fragt sich, ob diese mit in Anrechnung kommen sollen. Man könnte aber füglich das ur sprüngliche geschlossene Besitzthum allein annehmen; indeß ich wssrde mir erst eine Erläuterung derDeputation erbitten, ehe ich mich hierbei beruhigen könnte. v. Po lenz: Zu erinnern hätte ich auch noch, daß mehre Deputirte bemerkt haben, daß in der Fassung eine gewisse Dun kelheit herrscht. In dem Vorschläge der zweiten Kammer steht nämlich: das Einfache, Doppelte, Dreifache und Vierfache, was zu geben ist; dann könnte man sie alle darunter verstehen. Referent Bürgerm. V. Groß: Ich sollte nicht glauben, daß diese Mißdeutung stattsi'nden könne. Die Worte lauten: „sind diese Grundstücke mit Inbegriff der dabei etwa vorhandenen wüsten Güter bedeutend größer, als die Besitzungen der Ganz ¬ bauern oder Wollhüfner des Heimathsbezirks, so ist für den ge dachten Complex der Beitrag auf das Doppelte, Dreifache oder höchstens Vierfache eines der letzteren ftstzustellen." v. Polenz: Also würde „Eines der Letzteren" vollkom men genügen. Referent Bürgerm. V. Groß: Es wäre das nur eine Redactionsveränderung. König!. Commissar 0. Morbach: Die vom Herrn Vice präsident bemerkte Unbestimmtheit des Wortes „bedeutend größer" habe ich allerdings in der zweiten Kammer selbst sehr geltend gemacht, auch darauf aufmerksam zu machen für meine Pflicht gehalten, daß dadurch in Anwendung dieser Bestimmung dem Ermessen der Verwaltungsbehörde sehr viel eingeraumt werde, und ich habe es der zweiten Kammer selbst zur Erwä gung anheimgestellt, ob, von.diesem Gesichtspunkte aus betrach tet, die gewünschte Bestimmtheit des Repartitionsfußes im Lande besser ausgedrückt sein würde, als durch die Fassung der ß. 21 selbst, wo allerdings die Frage, nach welchem Repartitionsfuße die Anlage ausgeschrieben werden soll, ganz offen gelassen ist, aus den Gründen, die schon hier in der ersten Kammer bemerkt wor den sind. Indeß man schlug in der zweiten Kammer diese Be- sytgniß nicht so hoch an, um nicht von Seiten Derjenigen, welche der Majorität der Deputation beigetreten sind, in deren Vor schläge größere Beruhigung zu finden, als in der Lücke, welche §. 21 zu lassen schien. Ein Hauptgrund, warum die Fassung des Zusatzes zur 21. §. nach dem Beschlüsse der ersten Kammer in der zweiten Kammer Widerspruch fand, lag vorzüglich darin, daß nach derselben blos auf das unter dem.Pflug getriebene Land Rücksicht genommen werden sollte, indem, wie im Berichte der Deputation herausgehoben worden ist, nicht blss das unter dem Pflug getriebene Land renitirt, sondern auch andere Bodenarten, wiewohl auch hier ich mich veranlaßt sand, zu entgegnen, daß der Grund, warum man in der ersten Kammer sich hierauf be- chränkt hat, vorzüglich in der größeren Leichtigkeit des Ueber- schlags des Rittergutes läge, da man gewöhnlich weiß, wie viel Scheffel Land unter dem Pflug getrieben sich befinden, dagegen nicht überall notorisch sein würde, wie viel Wald und anderes Land dazu gehört. Daher ich, was ich zuletzt bemerken wollte, kaum glaube, daß der Zusatz, wie er in der ersten Kammer ist beliebt worden, bei der zweiten Kammer Eingang finden würde, sondern es würde wahrscheinlich eine Differenz stehen bleiben, zu deren Beseitigung von der Vereinigungsdeputation der von dem Herrn Referenten vorgetragene Vorschlag erachtet worden ist. Prinz Johann: Ich erlaube mir noch zur Vertheidigung des Vorschlages der zweiten Kammer und der dagegen erhobenen Bedenken Einiges anzuführen. Einmal bitte ich von dem Ge sichtspunkte auszugshen, daß die Lücke eigentlich schon besteht. Schon das Heimathsgesetz sprach aus, daß die Rittergutsbesitzer beitragspflichtig für die Armenversorgung sein sollten, daß sie zu Heimathsbezirken geschlagen werden sollten, und bestimmt kei nen Maßstab, nach welchem sie bei dem Verbände mit derDorf-
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