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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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zu den Besitzungen der Ganzbauern und Vollhüfner ihre nicht geschloffenen Grundstücke und Außenstücke eknrechne, allein ich kann das nur von einer Seite.zugeben. Es wird dies für die Rittergutsbesitzer nur so lange förderlich sein, als das Rittergut nn Fläche jenen Hutscomplex nicht übersteigt; allein übersteigt einmal das Rittergut jenes Gesammtbesttzthum der Ganzbauern, so kann die Einrechnung der sogenannten Folgen und Außen stücke für das Rittergut nicht nachtheilig sein; denn es wird dann die vielleicht auf das Dreifache und Vierfache berechnete Quote des Ritterguts nur um so höher ansteigen. StaatsMinister Nostitz und Iänckendorf: Um eine gewisse Gewähr zu geben, daß diese Bestimmung nicht so ange sehen werde, als ob allemal das Maximum angenommen werden müsse, würde es ganz unbedenklich sein, eine instructionsge mäße Anweisung an dieKreisdirectionen zu erlassen. Präsident v. Gersdorf: Ich frage die Kammer: ob sie in Bezug auf diesen Gegenstand der Deputation beitreten will? — Wird einstimmig bejahet.— Präsident v. Gersdorf: Der früher von dem Herrn Referenten erwähnte Antrag in die Schrift würde noch zur Ab stimmung zu bringen sein. Ich frage : obdieKammer wünscht, daß er ausgenommen werden soll? — Wird ebenfalls einstim mig bejahet. — Referent Bürgermeister v. Groß: Zu Z. 22 hat die zweite Kammer eine Redactionsveränderung fürnothwendig gehalten. Es istdarin vorgeschrieben, daß bei Anleihen für die Armenkasse die Vorschrift der §. 21 beobachtet werden soll. Die zweite Kammer hat nun, um diese Vorschriften noch bestimmter zu be zeichnen, vorgeschlagen, zu setzen: „unter Beobachtung der tz. 21 für die Anlagen gegebenen Vorschrift." Es wird hier wohl deizutreten sein. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer dem Äeitreten wolle? — Wird einstimmig bejahet. — Referent Bürgermeister 0. Groß: Die tz. 29 und30 stehen in Verbindung mit einander. Es ist in §. 29 angeführt: „Die hauptsächlichste Sorgfalt der Armenbehörden ist darauf zu richten, die noch arbeitsfähigen Armen soweit möglich bei ihrem gewohnten Erwerbszweige zu erhalten oder ihnen sonst Gelegen heit zu lohnender Beschäftigung zu verschaffen, und dadurch den Verfall derselben in die Klasse solcher Armen, welche auf öffentliche Kosten ganz oder theilweise erhalten werden müssen, so lange als nur möglich, zu verhindern;" und in tz. 30 sind die Mittel und Maßregeln angegeben, wodurch dieser Zweck erreicht werden soll; als solche sind aufgezählt: a) „die Unterstützung armer Professionisten und Handwerker, welche durch vorüber gehende Unfälle in ihrem Gewerbe zurückgesetzt worden sind, mit kleinen, den eigenen Kräften der Armenkasse angemessenen un zinsbaren Vorschüssen zu Anschaffung von Material und Hand werkszeug; b) die Vermittelung von Gelegenheiten für arme Familien, zu Erpachtung urbaren Grund und Bodens auf länr- gere Zeitftisten und für leidlichen Zins, um sich und den Ihrigem durch Bearbeitung desselben den eigenen Bedarf an Gemüsen^ Kartoffeln u. s. w. erzeugen zu können, und nötigenfalls die Gewährung kleiner Vorschüsse zu Anschaffung von Saamen und Feldgeräthe; c) in größer» Orten die Errichtung von Adreß- bureaus zu Verschaffung von Handarbeiten und Beschäftigung aller Art bei Privatpersonen; 6) die Verwendung der arbeits fähigen Armen bei öffentlichen Arbeiten aller Art, bei Straßen- und anderen Bauen, Urbarmachung von Gemeindeländereien u. s. w.; e) die Errichtung freiwilliger öffentlicher Arbeitsan- stalten für Rechnung der Armenkasse, wobei jedoch, soviel mög lich, auf solche Beschäftigungen das Absehen zu richten ist, welche nicht mit den im Orte betriebenen Gewerben selbst, in eine den selben nachtheilige Concurrenz treten." Es ist von der ersten Kammer hierbei nichts erinnert worden; die zweite Kammer hat überaus Antrag ihrer Deputation, welche anführt: „InBe tracht, daß einer Seits alles dasjenige, was die vorliegende §. enthält, von der Armenversorgungsbehörde auch ohne besondere Anweisung des Gesetzes berücksichtigt, ein Zwang dazu aber ohnehin nicht wohl angewendet werden kann, daher auch der Herr Regierungscommissar diese Bestimmungen nur für den Behörden gegebene Fingerzeige erklärt hat, anderer Seits bei der Aufnahme solcher Andeutungen in das Gesetz leicht unge messene Ansprüche dergleichen Unterstützung Suchender und da mit unnöthige Behelligungen der Behörden hervorgerufen wer den möchten," beschlossen, diese §. ganz wegzulassen. Es ist allerdings eine §., die nur eine Instruction für die Armenver sorgungsbehörde enthält, und die Deputation der ersten Kam mer fand kein Bedenken, in dieser Hinsicht der zweiten. Kammer beizutreten, und den Ausfall der §. zu beantragen. Es ist je doch zu bemerken, daß in diesem Falle die ersten Worte dieser „die zu diesem Zwecke zu wählenden Mittel und Maßregeln, müssen sich im Einzelnen allenthalben nach den örtlichen Ver hältnissen richten," zu tz. 29 heraufzuzichen sein werden. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer ein verstanden, daß zu §. 29 der vom Referenten erwähnte Theil der tz. 30 gezogen, und der übrige Theil in Wegfall gebracht werde? — Wird einstimmig b cjahet. — Referent Bürgermeister v. Groß: §. 31 bezieht sich auf die von den Amtshauptleuten zu vermittelnden Associationerr mehrer Heimathsbezirke. Es ist in dem Gesetzentwürfe ge sagt: „daß diese Associationen unter Vermittelung der Amts hauptleute zu bewerkstelligen ftien." Man glaubte bei der Berathung in der ersten Kammer in dem Worte „bewerkstelligen" eine Veranlassung für die Behörden zu finden, dergleichen Asso ciationen zwangsweise zu bilden, und schlug dafür das Wort vor „einzuleiten." Die Deputation der zweiten Kammer fand auch diesen Ausdruck noch nicht bezeichnend genug, sondern trug darauf an, dafür zu setzen: „möglichst zu befördern." Bei der Berathung in der zweiten Kammer wurde dieses Wort
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