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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ausgefallen, daß die Weiterreise zu gestatten, so ist dasselbe entweder re." Diese Redactionsbemerkmig ist allerdings richtig. Präsident v. Gersdorf: Ich würde fragen, ob die Kam mer dem beizutreten gemeint sei? — Wird einstimmigbe jaht. — Referent Bürgermeister v. Groß: §. 45 handelt von der Fortschaffung des Kranken, wenn der Arzt die Fortschaffung zu Wagen für unbedenklich erklärf hat. Es ist in der zweiten Kammer eine Bestimknung ausgenommen worden, daß solche Kranke von den Ortschaften an das nächste Amt abgeliefert werden können. In dieser Maße den Zusatz anzunehmen, mußte dieDeputation wegen zu großerBelästigung der Staats kassen allerdings bedenklich finden. Man vereinigte sich aber mit der Deputation der zweiten Kammer, einen Zusatz aufzu nehmen, dahin: „daß der betroffenen Commun, insofern der Wagen an demselben Tage nicht wieder zurückkommen kann, das ordonnanzmäßige Vorspannlohn für jeden folgenden Tag aus den Staatskassen verabreicht werden solle." Es war die Absicht, denCommunen, die durch solche Fälle in bedeutende Kosten versetzt würden, eine Hülfe zu gewähren, und es ist wohl eine große Belästigung der Staatskasse davon nicht zu befürchten, da solche Fälle nicht häufig vorkommen werden, in- tzem die Beihülfe nur dann eintritt, wenn der Heimathsort so weit entfernt ist, daß die Reise nicht in einem Tage zurückge- -legt werden kann. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer dem beistimmt? — Wird einstimmig bejaht. — Referent Bürgermeister O. Groß,: Bei der 48. welche von Ausländern handelt, die erkrankt aus dem Auslande in die diesseitigen Grenzorte gebracht werden, hat die erste Kammer folgenden Zusatz beschlossen: „Zu Verhütung der Ueberliefe- rung dergleichen Erkrankter haben die Grenzzollämter,. Chaus- feegeldereinnahmen, ingleichen die Gendarmen, dergleichen Transporte oder zu Fuß anlangcnde Kranke zurückzuweisen, dafern nicht dargethan, daß der Erkrankte am nächsten Bestim mungsorte Aufnahme.finden werde.", Die Deputation der zweites, Kammer wünschte den Antrag noch allgemeiner zu fassen, und schlug vor: „die hohe Staatsregierung möge er sucht werden, geeignete Maßregeln zu treffen, daß auslän dische Kranke an der Grenze zurückgewiefen werden, dafern nicht dargethan ist, daß sie am nächsten Bestimmungsorte Auf nahme finden werden," und die zweite Kammer hat dieses ge nehmigt. Es ist im Ganzen dasselbe, was die erste Kammer beabsichtigt, und es würde unbedenklich sein, dem Anträge bei zutreten. Präsident v. Gersdorf: Es ist zu fragen: ob auch die erste Kammer dem Anträge beitreten wolle? — Der Beitritt erfolgt einstimmig. — Referent Bürgermeister v. Groß: Bei §.49 lautet der Schlußsatz: „Und in deren Ermangelung oder bei deren eige nem Unvermögen gegen den Heimathsbezirk, zu welchem das selbe gehört." Die §. betrifft das Verfahren wegen erkrankter Dienstboten, und es ist vorgeschrieben, daß dann, wenn solchen Personen nach der Verordnung vom 10. Januar 1835 nur der einstweilige Aufenthalt gestattet worden ist, die Bestimmungen §.41 flg. auf dieselben angewendet werden sollen; — die zweite Kammer hat den Wegfall des oberwähnten Schlußsatzes beantragt und man hat sich mit der zweiten Kammer con- formirt. v. Polenz: Esist, wie mir scheint, eine zu schwierige Auf gabe für den Referenten, stundenlang ununterbrochen fort zu referiren, ohne eine geschriebene Grundlage zu haben. Referent Bürgermeister v. Groß: Der Nachsatz ist von der zweiten Kammer in Wegfall gebracht worden, und die De putation hat sich vereinigt, diesem beizutreten. Prinz Johann: Ich erlaube mir, zur Erläuterung der Sache ein Paar Worte beizufügen. Die Sache steht so. Bet erkrankten Dienstboten hat der Ort, wo dis Herrschaft ist, die Kosten zu erstatten. Es steht jedoch ihm nach dem Gesetze Regreß an privatrechtlich Verpflichtete frei, und in Ermangelung dessen an den-Heimathsbezirk. Diese letztere Bestimmung wollte man wegbringen; es scheint nicht konsequent mit §. 41 zu sein, wo die auf der Reise erkrankten Armen der Armen kasse zur Last fallen, ohne Regreß. Es kann einer armen Ge meinde eine große Last zuwachsen, wenn das ganze an einem an dern Orte dienende Gesinde auf die Weise noch ihrer Versor gung anheim- und in Krankheitsfällen wieder zu Last fällt. Präsident v. Gersdorf: Es würde nun darauf ankom men , ob die erste Kammer den hier vorgelesenen Schlußsatz der §. in Wegfall bringen zu lassen gemeint ist? — Wird ein stimmigbejaht. — Referent Bürgermeister v. Groß: In h. 54 steht „ Per sonen rc." Die zweite Kammer hat vorgeschlagen, das Wort „Personen" zu vertauschen mit „Arme." Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob auch hiermit die Kammer übereinstimmen kann? — Wird einstimmig be jaht.— Referent Bürgermeister 0. Groß: §.56 enthält Be stimmungen über die Errichtung von Armenhäusern. Es wa ren dabei schon der ersten Kammer manche Bedenken beigegangen. Man beschloß in der ersten Kammer einige Veränderungen ein treten zu lassen, n. a. zu sagen, statt „feuerfeste Bauart" „eine den feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechende Bauart," die Bestimmungen r>6 c. ganz in Wegfall zu bringen und die Bestimmung aä 6. folgendermaßen zu verändern: „UebrigenS ist, soweit thunlich, darauf Bedacht zu nehmen, daß ein abge sonderter heizbarerRaum für mit ansteckenden Krankheiten Be-
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