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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Referent Bürgermeister 0. Groß: §. 134 fangt die §. an: „wer wissentlich von öffentlichen Armen Kleidungsstücke, Brot, Feuerungsmaterial und andere Gegenstände, welche denselben von der Armenbehörde zur Unterstützung gegeben worden sind, kauft, oder darauf Geld leiht, von dem ist die Armenbehörde be rechtigt rc." Die zweite Kammer hat folgende Fassung des Eingangs vorgeschlagen: „die Armenbehörde ist berechtigt von demjenigen, der wissentlich — — Geld leiht." Präsident v. Gersdor f: Zch frage: ob man sich damit einverstanden erklärt? — Einstimmig Ja. — Referent Bürgermeister v. Groß: §. 135 enthalt das Verbot für Almosenpercipienten, Hunde und andere nutzlose Hausthiere zu halten. Die zweite Kammer hat hier den Zu satz beantragt: „Ausnahmen hiervon können durch die Armen behörde gestattet werden." Es wurde schon bei der Berathung in der ersten Kammer erwähnt: daß in einzelnen Fallen von der Armenbehörde wohl Ausnahmen gestattet werden könnten. Durch den Zusatz ist dieses nun ausdrücklich ausgesprochen worden. Präsident v. Gersdorf: Ist die Kammer damit einver standen? — Einstimmig Za.— .Referent Bürgermeister O. Gro ß: In §. 136 ist die Be stimmung enthalten: „Schänkwirthe, welche wissentlich arbeits losen Personen, oder solchen, die öffentliche Unterstützung genie ßen, und solchen Leuten,, von denen ihrer sich äußerlich kundge benden Persönlichkeit nach sich vermuthen laßt, daß sie dem Müssiggänge obliegen und vom Bcttelngehen oder andern un rechtmäßigem Erwerb leben, das Aufliegen, Zechen und Spie len Ln ihren Schankstatten gestatten, sind mit 5 bis 20 Thalern Geld - oder verhältnißmäßiger Gefängnißsirafe, und im fernem Wiederholungsfälle zugleich mit Einziehung der Schcmkconces- sion und Schließung der Schankstätte zu bestrafen." Die zweite Kammer hat hier nach dem Worte: „zugleich" den Zu satz beantragt: „in soweit es einer blos persönlichen Concessivn gilt;" was wohl auch schon im Sinne des Gesetzes liegt. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer die sen Zusatz annimmt? — Allgemein Za. — Referent Bürgermeister v. Groß: In §.137 sind von der zweiten Kammer nur einige Worte zugesetzt worden, um mehr Herauszuheben, daß Schänkwirthe, welchen bei dergleichen, in ihrer Schankstätte vorgekommenen Excessen selbst keine Schuld beizumessen, nicht mit Strafe zu belegen sind. Es sollen daher die Worte: „geschehen lassen" in die Worte: „es begünstigen" verwandelt, und zwischen die Worte: „keine Ver anlassung" das Wort: „eigene" eingeschaltet, auch nach dem Worte: „daran" die Worte: „selbst keinen" hinzugefügt werden. Präsident v. Gersdorf: Ist die Kammer damit einver standen? — Allgemein Ja. — l Referent Bürgermeister V. Groß: Zu §. 138 ist zwar die ! zweite Kammer dem von uns beschlossenen Zusatz beigetreten; sie hat jedoch dabei zugleich vorgeschlagen, „in der ständischen Schrift den Antrag zu stellen, wo die im Berichte der zweiten Kammer (s. Nr. 113 der zweiten Kammer S.2393) angedeuteten Verhältnisse bestehen, von der durch §. 138 festgesetzten Regel Dispensation ertheilt, zu Vermeidung von Misbräuchen aber besondere Reglements über die Ausübung des Branntwein schankes, da, wo sie noch nicht bestehen, errichtet werden." Präsident v. Gersdorf: Gkebt die Kammer hierzu ihre Beistimmung? — Einhellig Ja. — Referent Bürgermeister v. Groß: Zu §.139 hat die zweite Kammer bloß beantragt, das Wort: ,, concessionirten" umzuwandeln, in „berechtigten" Präsident v. Gersdorf: Iss die Kammer mit dieser kleinen Veränderung einverstanden? — Einstimmig Ja. — , Referent Bürgermeister v. Groß: Bei §. 142, wo die Strafen für die Schänkwirthe bestimmt sind, welche Lanz, ohne Erlaubniß halten, ist vorgeschlagen worden, nach den Worten: „ortspolizeiliche Bestimmungen" einzuschalten: „in so weit sie sich auf die Kanzvergnügungm beziehen" und nach dem-Worte: „Suspension" den Schluß also zu fassen: „oder auch, in so weit es einer bloß persönlichen Concessivn gilt, mit deren Ein ziehung zu bestrafen." Präsident v. Gersdorf Ich frage: ob die Kammer hier mit übereinstimmt? — AllgemeinJa. — Referent Bürgermeister v. Groß: Die letzte Differenz betrifft die §. 14-4, wo die Ordnungsstrafen für die Obrigkeiten von 10 bis 50 Thlr. festgestellt worden sind. Die zweite Kammer hat beantragt, das Minimum auf 5 Thlr. zu beftim-, men, und zu sagen: „5 bis 50 Thlr." Präsident v. Gersdorf: Will die Kammer auch diesen Veränderungen der Strafe beitreten? — AllgemeinJa.— Präsident v. Gersdorf: Der Herr Secrerair v. Bieder mann wird nun das von ihm über die heutige Worrnittags- sitzüng aufgenommene Protokoll vortragen. Nachdem dies geschehen, bemerkt ferner der Präsident v. Gersdorf: Da von der Kammer nichts be merkt wird, so werde ich später bitten, dasselbe mit zu vollzie hen; jetzt würde ich Herrn Sccretair Mittelstadt ersuchen, das für heute Abend sofort abgefaßte Protokoll vorzutragen. Nach erfolgtem Bortmg wird das Protokoll nach einer kleinen Berichtigung genehmigt, und so wie das vom Secr. v. Bie dermann vorgetragene, von O. v. Ammon und Graf v. Schönburg mit unterzeichnet.
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