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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Her Erklärung der Deputation bei, um die Sache einstweilen zu beseitigen. Allein die Gründe der zweiten Kammer halte ich deswegen für richtig, obwohl ich sie aus dem Borttage nicht ent nehmen kann, weil ich diese Angelegenheit ziemlich kenne. Das Zugeben nämlich bei den Kaufleuten, -Bäckern und Fleischern enthält allemal, wie soll ich mich äusdrücken? ein b e trügli - ch e s Verfahren. Nämlich es werden die Leute, die bei den Herrschaften sind, luosi bestochen und um sich Kundschaft zu verschaffen, werden diese Zugaben den Dienstleuten gegeben. Wie sollen nun aber die Herren zu ihrem Schaden wieder kom men, wenn sie nicht den Herrschaften auf irgend eine Weise et was abzwacken? Deswegen hat die Polizei ekngegriffen, und eS ist untersagt worden, daß dergleichen Zugaben stattfinden sol len. Ich kenne das genau, wie es in solchen Sachen geht: der Bäcker giebt weniger Brot, der Fleischer weniger Fleisch und der Kaufmann weniger Waare, und ich glaube, daß die Staatsregierung gewissermaßen das Recht hat, polizeilich diese Angelegenheit anzugreifen. Ich schließe mich aber dem Anträge unserer Deputation an. - Bürgermeister O. Groß: Ich schließe mich den Ansichten des letzten Sprechers an, da die Verordnung der Behörde nicht durch einen gemeinsamen Beschluß der Leipziger Kaufleute, aber wohl durch gewerbpoliz eiliche Rücksichten motivirt ist. Bürgermeister Bernhard!: Ich wollte mich auch dafür verwenden, daß die geehrte Kammer ihren ersten Antrag fallen lassen möchte, weil die Beschwerde des Kaufmann Sperling ge gen den Punkt, den dieser Antrag betrifft, gar nicht gerichtet ist, also die vierte Deputation gar nicht beauftragt und berechtigt war, bei Gelegenheit dieser Beschwerde einen solchen Antrag zu stellen, weil sie dabei über das ihr übertragene Geschäft hin aus ging. Wenn der Antrag gestellt werden sollte, so wird er als ein neuer, als ständischer Antrag zu betrachten sein, der erst einer andern Deputation,nämlich der dritten, hätte zur Prü fung überwiesen werden sollen. Vicepräsident v. Carlowitz: Dem zuletzt Geäußerten kann ich nicht beipflickten. Die Frage, ob die Behörde Recht gehabt habe, wenn sie auf eine jedenfalls zuweit gehende Weise das Zugeben und noch dazu gegen den Willen einzelner Mit glieder der Innung untersagte, diese Frage hat keineswegs zuerst die Deputation ihrer Kammer aufgefaßt, sie ist schon jenseits zur Spracht gebracht worden, jenseits mit der Sperlingschen Beschwerde in Verbindung gebracht, für eine connexe Frage ge halten worden. Was Ihre Deputation anlangt, so hielt sie dafür, daß ohne die Beantwortung dieser Frage auch mit die Frage nicht vollständig beantwortet werden könne, ob Sperlings Beschwerde etwas für sich habe oder nicht. -Das mußte die Deputation bestimmen, auch diesen Gegenstand mit in den Bereich Ihres Gutachtens zu ziehen, das sonst nicht voll ständig würde haben abgegeben werden können. Präsident v. Gersd o rf: Ich werde nun die Kammer ftagen, ob sie aus den in dem Vortrage enthaltenen Gründen geneigt sei, von ihrem früheren desfallsigen Beschlüsse zurück zu treten? — Einstimmig J a. — Referent Bürgermeister Starke: Ich habe nun abzuwar ten, ob ein besonderes Protokoll an die zweite Kammer gehen soll, um sie von unserm jetzigen Beschlüsse in Kenntniß zu setzen, oder ob die geehrte Kammer mir Autorisation ertheilen will, um den Referenten der jenseitigen Kammer davon in Kenntniß zu setzen, damit er mündlichen Vortrag darüber erstatte. Präsident v. Gersdorf: Es würde gut sein, wenn der Herr Referent mit dem jenseitigen Referenten Rücksprache neh men wollte, zum Behufe des jenseitigen Vortrags; nichtsdesto weniger wird es gut sein, einen Protokollextract so schleunig als möglich an die zweite Kammer gelangen zu lassen. Ich werde nun den Herrn Domherrn v. Schilling ersuchen, die etwaigen Differenzpunkte, welche in Bezug, auf das wechselrcchfliche Verfahren stattsinden könnten, zu erwähnen , und wenn dies nicht der Fall ist, die' Schrift vorzulesen. Referent Domherr v. Schilling: Es waltet keine Dif ferenz über diesen Gesetzentwurf ob, sondern die zweiteKammcr ist allenthalben unsernBeschlüssen und Vorschlägen beigetreten, und es kann also die ständische Schrift ohne Weiteres vorgelesen werden. (Referent trägt diese Schrift vor.) — Refer. Domherr V.Schilling: Nur noch eine Bemerkung Muß ich mir erlauben. Bei der 5. H.ist in dem diesseitigen Depu tationsberichte der Vorbehalt ausgesprochen, daß es mit in die ständische Schrift ausgenommen werden solle, daß, wenn wider Erwarten aus der Bestimmung dieser §. sich Nachtheile ergeben sollten, man sich das Recht Vorbehalte, bei der nächsten allgemei nen Wechselordnung auf Abänderung desselben anzutragen. Es scheint aber dieser Vorbehalt nicht zur Aufnahme sich zu eignen, sondern er versteht sich von selbst und es war nur der Zweck, die Kammer gegen den Vorwurf der Jnconsequenz sicher zu stellen, wenn wider Erwarten der Antrag bei der künftigen Ständeversammlung nöthig erachtetwerden sollte. Ich glaube nicht, daß der Fall eintreten wird, aber um die Möglichkeit zu berücksichtigen, ist der Vorbehalt ausgesprochen worden, scheint sich aber zur Aufnahme in die ständische Schrift nicht zu eignen, und wenn die geehrte Kammer damit übereinstimmte, so würde ich nichts weiter zu erinnern haben. Prinz Johann: Es ist in der ständischen Schrift ausge drückt, die Kammer nehme die Erklärung des Herrn Justizmi- nisters dankbar an, daß eine Wechselordnung auf dem nächsten Landtag vorgelegt werde. Jch>.bin auch der Ansicht, daß diese Vorlage sachgemäß sein würde, der Grund aber, warum die De putation anrieth, den Antrag auf die Erlassung einer Wechsel ordnung zurückzuweisen, war der, weil man sich die Hand frei halten wollte, bei der Vorlage des Gesetzes selbst die Frage zu beantworten, ob eine Wechselordnung nöthig sei. Der Zweck wird aber dadurch, wenn jene Stelle in der Schrift stehen bleibt, vereitelt, denn dadurch würde die Kammer anerkennen, daß sie
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