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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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dieVorlegung nöthig halte. Deshalb wünschte ich, daß diese Stelle weggelassen würde. Ich wünschte daher die Worte: „und von uns dankbar angenommenen" weggelassen zu sehen. Sie gehen über das, was in der Kammer beschlossen worden ist, hinaus. Die zweite Kammer wird kein Bedenken tragen, beizutreten, denn sie hat kein Recht darauf, daß diese Worte stehen bleiben. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer beistimmt, daß diese Worte wegfallen? — Einstimmig Ja.— - ! Präsident v. Gersdorf: Es wird angemessen sein, den Herrn Referenten zu ersichen, sich mit dem Referenten der zwei ten Kammer sofort in Benehmen zu setzen, und uns spater noch zu eröffnen, ob dies gelingen sein wird. Es ist nun der an- derweite Vortrag, die Angelegenheiten des Maas- und"Ge wichtswesens betreffend, vn Sr. königl. Hoheit als Referenten Zu erstatten. Referent Prinz Jolsnn: Es sind nur wenige Diffe renzpunkte zwischen beider Kammern. Die zweite Kammer nimmt vorzüglich den Behluß der ersten Kammer an, daß bas nruzuerlaffende Gesetz ch nur auf das Gewichtswesen er strecken soll. Ich bemerke Machst, daß der Zweifel erregt wer den könnte, ob der Beitritt nmell geschehen sei, es sind näm lich einige genannt, invelchen die Worte „Maas und" nach dem jenseitigen Beschtse wegfallen sollen, dagegen ist H. ^darunter nicht genannt si-o dieselben Worte vorkommen. Da sich das jedoch von selbst» verstehen scheint, so wird es keines Beschlusses unserersen deshalb bedürfen, sondern es wird dieser Umstand in der jüdischen Schrift Erledigung fin den können. Der erste Distenzpunkt bezieht sich'auf Z. 9 des Entwurfs. Hier sind näiich von der ersten Kammer die Worte in Wegfall gebracht: „ies kann nach Befinden, auch mittelst allmähliger Einführunder einzelnen Haupttheile des neuen Systems erfolgen." Mich die Ausführung des Ge setzes. Dieser Weglassung ist ? zweite Kammer beigetreten, hat aber in folgendem Satze deWegfall einiger Worte bean tragt, nämlich in dem Satze: „rbei wird der Zeitpunkt, von welchem an das Gesetz ganz odtheilweise in Kraft tritt, öf fentlich bekannt gemacht werde will die zweite Kammer die Worte „ganz oder theilweisi also streichen, was auch cvnsequent erscheint, da, wcnnch das Gesetz nur auf das Gewicht bezieht, von einer theiiistn Einführung nicht die Rede sein kann. Die Deputatiischlägt daher vor, beizu- ttrten. - Präsident v. Gersdorf: > frage: ob die Kammer geneigt ist, in Bezug auf den jetzt vttragenen Punkt der zwei ten Kammer beizutreten? — Einarmig Za. — Referent Prinz Johann: Dachste Differenz bezieht . sich aus Z. 19 der Ausführungsveröv,ng, nämlich es enthält diese Z. die trivialen Benennungen das Gewicht, und es ist bereits Seiten der Kammer bemerkt worden bei ihrer Bera-- thung, daß sich der Ausdruck „Lißpfund" für den gewöhnli chen Verkehr weniger eigne, und man daher den Ausdruck „Halbstem" dafür behalten solle. Es wurde von unserer Kammer nichts dagegen erinnert, indem man annahm, es ver stünde sich von selbst, daß die Regierung "eine solche Verände rung vornehmen dürfe; die zweite Kammer hat aber den aus drücklichen Beschluß gefaßt, es solle in die ständische Schrift jene Bemerkung ausgenommen werden, und zwar in folgenden Worten: daß statt des Wortes „Lißpfund" die triviale Benen nung „Halbstem" beibehalten werde,, und die Deputation räth Ihnen den Beitritt an. Präsident v. Gersdorf: Ich frage die Kammer: ob sie in Bezug auf diesen Punkt, daß der Name „Lißpfund" in den „Halbstem", nach dem Vorschläge der zweiten Kammer, ver wandelt werden soll, beitrete? — Einstimmig Za. — Referent Prinz Johann: Die fernere Differenz bezieht sich auf den ersten der allgemeinen Anträge, welche die zweite Kammer beschlossen hat. Es wird erinnerlichssein, daß die Frage erhoben worden war: welche Maßregeln sollen ergriffen werden, um den Uebergang zu dem neuen Systeme zu erleich tern? Namentlich war vorgeschlagen worden, das Ministerium solle die Lieferung der neuen Gewichte selbst übernehmen und es wurde von den Herren Commissarirn bemerkt, daß man viel leicht den Leuten lieber gegen Ueberlassung des Metalles der alten Gewichte die neuen liefern könne. Zn der Kammer wurde damals gesagt, es scheine darin kein Anstoß, es sei Verwaltungssache, und deshalb kein besonderer Beschluß nö thig. Die Deputation der zweiten Kammer aber ist der Mei nung, daß das immer eine Lieferung der neuen Gewichte bleibe — was aber doch der ständischen Vorlage nicht eingeschlossen scheint — und sie will daher folgenden Antrag gefaßt haben: „Behufs der tüchtigen, soliden und billigen Anfertigung der neuen Gewichte entweder die Lieferung derselben selbst zu über nehmen , oder dadurch zu sichern, und dem ganzen Lande zu gänglich zu machen rc.," so daß dadurch der Staatsregiernng freie Hand gelassen wird. Auch dagegen kann kein Bedenken stattsinden, denn es stimmt in der Hauptsache mit unserm frü heren Beschlüsse überein. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer diese Ansicht der Deputation zu der ihrigen macht? — Einstim mig Za. — Referent Prinz Johann: Der folgende Differenz punkt, eigentlich der einzige von Wichtigkeit, bezieht sich auf den Geldcredit. Die zweite Kammer hatte sich nämlich dahin ausgesprochen im Verein mit der ersten Kammer zu beschließen, daß die Verwilligung eines Eredits für die Einführung des neuen Maas- und Gewichtssystems für die Regierung ausge- i sprachen werden solle. Die erste Kammer ist dem beigetreten, so weit es sich auf das Gewicht bezog, so daß die Worte: „Neuen Maas und" ebenfalls in Wegfall kommen. Von Seiten der
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